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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: Dety am 10. Juni 2023, 10:28:53

Titel: Freibetrag / Schonvermögen
Beitrag von: Dety am 10. Juni 2023, 10:28:53
Hi,
meine Rente fällt minimal aus, das bedeute ich muss dann Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen.
Wenn ich dann in Rente gehe bekomme ich 22000€  VBLU unf 4500€ Riester, gilt das als Schovermögen oder rechnet das Arbeit- bzw. Sozialamtamt davon was an?

mfg
Titel: Aw: Freibetrag / Schonvermögen
Beitrag von: TripleH am 10. Juni 2023, 14:26:39
Im SGB XII sind nur 10.000 Euro Vermögen frei.
Titel: Aw: Freibetrag / Schonvermögen
Beitrag von: Dety am 10. Juni 2023, 18:28:50
für die gesammte Bedarfsgemeinschaft  oder pro Person ?
Titel: Aw: Freibetrag / Schonvermögen
Beitrag von: Ottokar am 11. Juni 2023, 11:54:52
Wenn die Auszahlung der 22000€ VBLU im Monat vor Antrag auf GruSi nach SGB XII erfolgt, ist es Vermögen, ansonsten Einkommen, welches auf 6 Monate (§ 82 Abs. 7 SGB XII) oder 12 Monate verteilt wird (§ 82 Abs. 5 SGB XII).
Das Gleiche gilt für die Riesterrente, sofern diese als Einmalzahlung erfolgt.

Den Vermögensfreibetrag von 10.000€ gibt es einmal für den Antragsteller und einmal für den Ehe- bzw. Lebenspartner, insgesamt sind also 20.000€ möglich (§ 1 Durchführungsverordnung zu § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII).
Vermögen darf man vor Antragstellung so umverteilen, dass mögliche Freibeträge maximal ausgenutzt werden.
Außerdem darf man davon Schulden tilgen und erforderliche Anschaffungen (Möbel, Waschmaschine etc.) tätigen. Sogar einen den Lebensumständen angemessenen Urlaub darf man davon machen, nur verschenken darf man es nicht.

Monatlich zufließende Altersrenten sind Einkommen.
Vom Gesamtbetrag (z.B. Alters- + Riesterrente) werden jeden Monat 100€ Freibetrag abgezogen und vom dem diesen Betrag übersteigenden Rest nochmal 30% als Freibetrag (§ 82 Abs. 4 SGB XII). Der Rest mindert den Anspruch auf Grundsicherung.