Hallo Allerseits, :bye:
da ich meinen Kindern keine zusätzlichen Belastungen hinterlassen möchte, plane ich eine Sterbegeldversicherung abzuschließen, um meine eigene Beerdigung dadurch zu finanzieren.
Das Sterbegeld der Krankenkassen existiert ja nicht mehr und es ist ganz schön kostspielig das Zeitliche zu segnen... :zwinker:
Hatte bereits bei einem hiesigen Bestattungsunternehmen eine Beratung in Anspruch genommen, sowie eine Kostenaufstellung einer Bestattungsvorsorge aufstellen lassen und würde im Falle der NICHTVERWERTUNG einen Vertrag mit diesem Bestatter abschließen. Habe deshalb extra meine Hausratversicherung gekündigt und besitze im Moment nur noch eine private Haftpflicht.
Meine konkrete Frage an Euch, wie folgt:
Darf ich während des Bürgergeldbezuges eine solche Versicherung abschließen?
Die Versicherungssumme würde sich auf 3.500 EUR belaufen, zahlbar in monatlichen Raten.
Habe hier im Forum zu diesem Thema diese aufschlußreichen Informationen gefunden, werde aber nicht ganz schlau daraus, bzw. an welche Bedingungen die "Besondere Härte", bzw. eine Nichtverwertung geknüpft sind:
Zitat:
"Verwertung
Eine Verwertung von Vermögen kann gefordert werden, wenn dieses nicht privilegiert oder durch Freibeträge geschützt ist. Die Verwertung darf zudem nicht unwirtschaftlich sein, oder eine besondere Härte bedeuten.
Eine Verwertung ist generell nicht unwirtschaftlich, wenn der Verkehrswert bis zu 10% unter dem Substanzwert liegt.
Eine besondere Härte liegt z.B. vor, wenn eine spezielle schutzwürdige Zweckbindung (z.B. Bestattungssparbuch) besteht, oder es sich um besondere Familien- und Erbstücke von nur geringem Wert handelt."
https://hartz.info/index.php/topic,25.msg27.html#msg27
Vielen Dank & Grüßle :danke:
Papagena
Zitat von: Papagena am 10. Juni 2023, 12:28:11Darf ich während des Bürgergeldbezuges eine solche Versicherung abschließen?
Ja.
Hallo Sheherazade,
Merci für Deine schnelle Antwort! :sehrgut:
Muß dann bei dem Versicherungsvertrag, oder bei dem Bestattervertrag irgendein Vermerk vorhanden sein, daß die Versicherung zweckgebunden ist, also daß das aufgebaute Vermögen nicht zur freien Verfügung steht?
Grüßle
Papagena
In der Regel werden bei Sterbegeldversicherungen (die der Natur nach zweckgebunden sind) Begünstigte eingetragen. Das wären dann Partner, Kinder oder sonstige Verwandte, die die Bestattung veranlassen oder man tritt die Versicherung gleich an ein Bestattungsunternehmen ab.
Hallo Sheherazade,
OK, habe verstanden, dann werde ich das zügig in Angriff nehmen...der Todesengel macht schließlich nie Urlaub.... :zwinker:
Ich wünsche Dir noch ein sonniges Wochenende! :danke:
Als ich damals (recht spät) für meinen Mann und mich eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen habe, habe ich meine Kinder gleich mit versichert für 50 Cent im Monat je Kind, Nach Volljährigkeit wurden das eigenständige Verträge. Jedes meiner Kinder zahlt jetzt bis zum 60. Geburtstag nur 3€ im Monat, danach ist die Versicherung beitragsfrei gestellt, Versicherungssumme jeweils 5000€, dafür bekommt man eine schlichte Urnen- oder Seebestattung.
Hallo Sheherazade,
das ist vernünftig, denn Vorsorge ist besser als Nachsorge... :ok:
Werde mit meinen Kindern nochmals darüber sprechen, allerdings ist in derem Alter der Tod noch nicht so präsent, wie bei mir. Beide wollten mir sogar ausreden diese Versicherung für mich abzuschließen, sie würden gerne dafür aufkommen.
Doch ich bin ein gebranntes Kind und mußte die Beerdigung meiner lieben Mama selber stemmen und das war echt happig. Ich wollte auch keine Billig-Bestattung, aus Respekt vor ihr.
Meine beiden Schwestern leben im Ausland, haben sich 0 beteiligt an den Kosten und sind noch nicht mal zur Beerdigung erschienen... :heul:
Unser hiesiger Bestatter (Baden-Württemberg) hat moderate Preise, habe eine kostengünstige Seebestattung ausgewählt, da ich das Meer liebe. Und falls meine Kinder bei der Beisetzung dabei sein wollen, müßten sie dazu zahlen, ansonsten erledigt das alleinig der Kapitän in Uniform.
Grüßle
Papagena
Zitat von: Sheherazade am 10. Juni 2023, 13:26:30In der Regel werden bei Sterbegeldversicherungen (die der Natur nach zweckgebunden sind)
Sind Sie nicht. Das Geld kann genausogut für ein Auto ausgegeben werden, der Begünstigte hat freie Verfügungsgewalt.
Im Prinzip ist es nur eine Lebensversicherung und wird im SGB II auch so behandelt. Im SGB XII ist es aufgrund abweichender gesetzlicher Regelung anders.
Einen guten Artikel darüber findet man hier:
https://www.anwalt-leverkusen.de/aktuelles/detail/wie-schuetze-ich-meine-sterbegeldversicherung.html
Hallo TripleH, :bye:
Dankeschön für den Link!
Der Artikel ist aus dem Jahr 2015, ist das heute noch so rechtskräftig?
Sollen die Ämter doch froh sein, wenn man selber dafür aufkommt und sie nicht ein Armenbegräbnis zahlen müssen...
Und wenn ich mich auf das Schonvermögen/Freibetrag berufe?
Beim A-Amt direkt, habe ich nur dies gefunden, siehe Seite 15:
Leider wird darin explizit keine Sterbegeldversicherung erwähnt.
Zitat:
"1.2.7 Besondere Härte
Die besondere Härte kann sich sowohl aus den besonderen Lebensumständen der oder des Leistungsberechtigten als auch aus der Herkunft des Vermögens ergeben. Beispiele wären hier besondere Familien- und Erbstücke, Verkauf einer selbst bewohnten Immobilie von nicht angemessener Größe (siehe hierzu Rz. 12.21), Vermögensrückstellungen für eine würdige Beerdigung und Grabpflege (Bestattungssparbuch, Treuhandvermögen oder Dauerpflegevertrag). Im Einzelfall ist die besondere Härte von nachweislich (Beweislast liegt beim erwerbsfähigen Leistungsberechtigten) angesparten Vermögensbeträgen aus privilegierten Einnahmen zu prüfen."
https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba015849.pdf
Grüßle
Papagena
Zitat von: Papagena am 10. Juni 2023, 15:53:33Hallo TripleH, :bye:
Leider wird darin explizit keine Sterbegeldversicherung erwähnt.
Weil @TripleH da prinzipiell Recht hast, eine Sterbegeldversicherung ist nichts anderes als eine Lebensversicherung.
Hallo Sheherazade, :bye:
zum Verständnis noch eine abschließende Frage meinerseits, bin leider keine Juristin und daher schwer von Begriff... :mail:
Wenn ich meinen Sohn als alleinigen Bezugsberechtigten der Versicherung eintragen lasse, ist dann alles sicher und das Kapital dadurch geschützt vor dem Zugriff der Behörden?
Freibetrag und Schonvermögen werden in Summe aller meiner Vermögenswerte nicht überschritten bei mir.
Grüßle & Dank!
Papagena
Zitat von: Papagena am 10. Juni 2023, 16:34:13Wenn ich meinen Sohn als alleinigen Bezugsberechtigten der Versicherung eintragen lasse, ist dann alles sicher und das Kapital dadurch geschützt vor dem Zugriff der Behörden?
Sollte eigentlich. Sofern dein Sohn im Fall der Fälle kein Bürgergeld bezieht.
Er ist Handwerker und sehr fleißig, glaube kaum, daß er jemals in solch eine Situation kommen sollte.
Vielen Dank für Deine Geduld mit mir! :danke:
So ein bisschen beneide ich dich um deine Zuversicht. Oder ist das nur Naivität?
Ich bete täglich dafür, daß es meinem Schnuffel nie an etwas mangeln wird. :empathy:
Außerdem wird er von seinem Papa 3 Eigentumswohnungen erben, somit dürfte zumindest auf materialistischer Ebene, der komplette Absturz in die Mittellosigkeit, entfallen. :zwinker:
Zitat von: Papagena am 10. Juni 2023, 12:28:11Hatte bereits bei einem hiesigen Bestattungsunternehmen eine Beratung in Anspruch genommen
Die haben dir zu einer Sterbegeldversicherung geraten?
Meiner Meinung nach ist ein Vertrag direkt bei einem Bestattungsunternehmen besser.
(darauf achten das die Summe im Insolvenzfall sicher ist)
Dann kannst du auch deine eigenen Bestattungswünsche, gleich mit Erledigen.
Dazu kommt, es kann nirgendwo als Vermögen angerechnet werden, weil Zweckgebunden.
Habe einen, hier bei dem Unternehmen von der Stadt selbst. (Tochterfirma)
Notfalls kann der auch wieder gekündigt werden, allerdings mit Verlust.
Guten Abend Kopfbahnhof, :bye:
ja, der Bestatter hat mich gefragt, ob ich in der Lage sei die Kosten zu tragen.
Habe dies verneint und daraufhin hat er mir dann zu einer Sterbegeldversicherung geraten.
Er bietet nur einen Treuhandvertrag an, so viel ich weiß, aber nichts mit Ratenzahlung. :weisnich:
Nachdem wir uns einig wurden, hat er dann den Bestattungsvorsorgevertrag aufgesetzt mit meinen Extrawürsten.
In erster Linie geht es mir darum, meine Kinder nicht zu belasten, auch wenn beide finanziell in der Lage wären, die Kosten aufzubringen. Aber ich weiß, wie schwer und stressig solch ein naher Todesfall ist und wenn man zusätzlich dafür noch zahlen muß, dann läuft man schnell auf dem Zahnfleisch.
Patientverfügung steht auch, denn auch das sollte man nicht außer Acht lassen, zum eigenen Wohl und dem Wohl der Angehörigen.
Vielen Dank für den Hinweis, ich werde ihn fragen, wenn ich ihn wiedersehe. :danke:
Zitat von: Papagena am 10. Juni 2023, 19:53:56aber nichts mit Ratenzahlung
Das Funktioniert da auch nicht, wenn man den Löffel vorher Abgibt müssten die Erben den Rest zuzahlen.
Aber ich glaube solche Verträge gibt es, beim Bestatter, eh gar nicht.
Hatte damals die komplette Summe gezahlt, mit Puffer für Kostensteigerung.
(beim Friedwald hält sich das in Grenzen anders als bei einem Friedhof)
Momentan ist das noch hoch genug und jetzt, gibt es ja wieder etwas Zinsen darauf.
Dann bleibt nur die Sterbegeldversicherung, Vorteil evtl. zeitiger Abgang und die Versicherung muss den Rest tragen. Nur merkt man das selber halt dann nicht mehr :grins:
Zitat von: Papagena am 10. Juni 2023, 19:53:56geht es mir darum, meine Kinder nicht zu belasten
Ja dafür ist so was gedacht und möglicherweise, für die eigene Beruhigung.
Zitat von: Papagena am 10. Juni 2023, 19:53:56Patientverfügung steht auch
Ja, habe ich auch, dazu noch eine Vorsorgevollmacht.
Ist irgendwie Beruhigend und wenn was schief geht, merkt man es eh nicht mehr :smile:
Guten Abend Kopfbahnhof, :bye:
da hast Du Recht mit dem Löffel abgeben..gutes Timing ist alles... :cool:
Friedwald ist eine gute Wahl!
Kenne zwar nur die Trifelsruhe in Annweiler, total idyllisch mit Panoramablick auf mehrere Burgruinen.
Direkt im Friedwald selbst, existiert eine besondere Stelle, bei den höher gelegenen "halben" Höhlen, wo ein kleiner Rinnsal verläuft.
Dort gibt es im Frühling/Sommer ein Meer von Blumen mit unzähligen Schmetterlingen.
🌲 🌳 🏰 🌳 🌳
🦋 🌼 🦋 🌺 🦋
https://www.trifelsruhe.de/trifelsruhe/
https://de.wikipedia.org/wiki/Annweiler_am_Trifels
Danke, daß Du mich daran erinnerst, die Vorsorgevollmacht muß auch noch her! :danke:
Grüßle
Papagena
Hab mir hier einen Platz gesichert :grins:
https://www.friedwald.de/waldbestattung-markersdorf
Ähnliches System wie bei dir, habe mir aber keinen Baum ausgesucht.
Was wenn ausgerechnet der Umfällt :schock:
Lasse es darauf Ankommen welcher Platz, merke ich ja eh nicht mehr.
Außerdem ist es deutlich Preiswerter und ich hab welche zum Quatschen um mich rum :cool:
Hallo Kopfbahnhof, :bye:
im herrlichen Sachsen, beneidenswert!
Du denkst auch an alles...ich werde dann in der Ostsee (vor der Küste von Lübeck) zwar als Fischfutter enden, aber endlich ein ausgedehnter Meeresurlaub, ohne Abwesenheitsauflagen, ohne Hausbesuche von Gutmenschen und ohne irgendwelchen Sanktionen. :grins:
Grüß mir bitte die stabilen Sachsen!