Mit dem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) kann ebenfalls ein gewisser Betrag angespart werden. Allerdings sind hier die Regeln sehr eng gefasst. Sie müssen eingehalten werden, damit der angesparte Betrag nicht von Gläubigern gepfändet werden kann.
https://www.gegen-hartz.de/news/p-konto-neues-first-in-first-out-prinzip-auf-dem-pfaendungsschutzkonto
warum besser immer alles abheben..?doch keine son guter schutz..??oder schlampiges arbeiten der banken..??
Zitat von: selbiger am 10. Juni 2023, 19:21:42warum besser immer alles abheben..?doch keine son guter schutz..??oder schlampiges arbeiten der banken..??
ja warum eigentlich
Ab dem 1. Juli 2023 erhöht sich der Pfändungsfreibetrag auf 1.402,28 Euro.ist doch viel Geld was einer haben darf.
Ich würde ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) niemals zum ansparen nutzen.
Da viele sog. Ansparpositionen im Regelsatz auf 10 Jahre berechnet wurden, macht die Verlängerung der Guthabenübertragung auf 3 Monate ohnehin überhaupt keinen Sinn.