Hallo,
ich habe eine Einstellungszusage für einen Job.
Am Freitag gebe ich den Vertrag beim Arbeitgeber ab und dann darauf am Montag 19.06. fange ich dort an.
Gleichzeitig warte ich auf mein Weiterbewilligungsbescheid, damit ich Juli meine Miete etc. bezahlen kann.
Die Veränderungmitteilung muss man ja sofort angeben vor Jobaufnahme, das heißt am Freitag. Nur was ist, wenn das JC sofort das Geld einstellt und bis zur ersten Gehaltszahlung kein Geld habe.Ich weiß im Moment auch nicht wann das Gehalt gezahlt wird.
Um Rückmeldungen freue ich mich, wie ich vorgehen könnte.
Am besten nachfragen, wann dein Gehalt gezahlt wird. Manche zahlen erst Mitte des nächsten Monats.
Du könntest ein Überbrückungsdarlehen beantragen, dass du deine Miete und Co zahlen kannst, was du dann zurück zahlen musst.
Zitat von: Eva_w am 12. Juni 2023, 19:20:30Die Veränderungmitteilung muss man ja sofort angeben vor Jobaufnahme, das heißt am Freitag.
Am Freitag in den Briefkasten werfen reicht auch. Und mal in den Arbeitsvertrag schauen, wann Lohn gezahlt wird, in der Regel steht das da. Mit dem Lohn für einen halben Monat wirst du nicht sofort aus dem Leistungsbezug raus sein.
Hallo Eva_w, :bye:
leider werden die Leistungen wegen dem Zuflußprinzip sofort eingestellt vom Jobcenter.
Aber Du könntest mit der Personalabteilung sprechen, ob sie Dir Dein erstes Gehalt erst am 01., oder 02. August zahlen würden. Dann müßte das Jobcenter den Monat Juli auch noch übernehmen.
Und für den Monat Juli etwas Geld für die Miete und Mampf leihen bei Freunden.
Falls es eine Zeitarbeitsfirma sein sollte, dann dürfte ein Vorschuß für Miete, Stadtwerke und Mampf eigentlich kein Problem darstellen.
Das ist wirklich frustrierend, man freut sich einen neuen Job bekommen zu haben und wird dann sofort wieder abgestraft und muß schaun, wie man den ersten Monat in Arbeit überlebt.
Viel Glück Dir und gutes Gelingen! :sehrgut:
Eva_w
Zitat von: Eva_w am 12. Juni 2023, 19:20:30Nur was ist, wenn das JC sofort das Geld einstellt und bis zur ersten Gehaltszahlung kein Geld habe.Ich weiß im Moment auch nicht wann das Gehalt gezahlt wird.
Selbst wenn du wüsstest das am Monatsende gezahlt wird heisst das nicht dass das Geld da auf dem Konto ist.
und rechtswidrige Leistungseinstellungen sind leider gar nicht so selten.
Wenn du die VÄM (http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdk2/~edisp/l6019022dstbai381595.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI381598) einreichst dann mach ein entsprechendes Begleitschreiben dazu.
Hieraus
Leistungspflicht des Leistungsträgers (http://hartz.info/index.php?topic=10.0)
die passende Info einfach dazu schreiben:
Zitatbei Arbeitsaufnahme:
Viele Jobcenter stellen die Leistung einfach ein, wenn sie lediglich Einkommen vermutet. Das widerspricht jedoch ihrer schon oben behandelten Bedarfsdeckungspflicht.(weiterlesen...)
MfG FN
Vielen lieben Dank für Eure Rückmeldungen :smile:
Ja das habe ich hier gelesen dass der Bezug schnell eingestellt wird, andererseits die Einstellungen rechtswidrig sind. Morgen werde ich den Vertrag erhalten. Und dann erstmal schauen wann gezahlt wird.
Gestern Vorstellungsgespräch und zwei Stunden später Zusage... Keine Zeitarbeit. War total perplex das dass so schnell ging.
Eure Antworten helfen mir weiter, morgen werde ich weitersehen
Zitat von: Eva_w am 13. Juni 2023, 12:43:30Vielen lieben Dank für Eure Rückmeldungen :smile:
Ja das habe ich hier gelesen dass der Bezug schnell eingestellt wird, andererseits die Einstellungen rechtswidrig sind. Morgen werde ich den Vertrag erhalten. Und dann erstmal schauen wann gezahlt wird.
Gestern Vorstellungsgespräch und zwei Stunden später Zusage... Keine Zeitarbeit. War total perplex das dass so schnell ging.
Eure Antworten helfen mir weiter, morgen werde ich weitersehen
Sehr gerne liebe Eva, :bye:
bitte halte uns auf dem Laufenden.
Grüßle
Papagena
Zitat von: Eva_w am 12. Juni 2023, 19:20:30Am Freitag gebe ich den Vertrag beim Arbeitgeber ab und dann darauf am Montag 19.06. fange ich dort an.
Zitat von: Eva_w am 13. Juni 2023, 12:43:30Morgen werde ich den Vertrag erhalten.
Du hast aktuell nicht mal einen AV und willst bereits eine Veränderungsmeldung machen?
Da der AG hier den Vertrag ausdrücklich schriftlich schließen will, muss zunächst mal der AV von beiden Seiten unterschrieben werden, damit er in Kraft tritt.
Solange der AV vom AG nicht unterzeichnet wurde und du diesen nicht erhalten hast, besteht noch kein Arbeitsverhältnis, selbst wenn du Montag da anfängst.
Und bevor hier kein wirksamer AV geschlossen wurde, besteht auch keine Mitteilungspflicht gegenüber dem JC.
Zitat von: Ottokar am 13. Juni 2023, 15:13:07Zitat von: Eva_w am 12. Juni 2023, 19:20:30Am Freitag gebe ich den Vertrag beim Arbeitgeber ab und dann darauf am Montag 19.06. fange ich dort an.
Zitat von: Eva_w am 13. Juni 2023, 12:43:30Morgen werde ich den Vertrag erhalten.
Du hast aktuell nicht mal einen AV und willst bereits eine Veränderungsmeldung machen?
Da der AG hier den Vertrag ausdrücklich schriftlich schließen will, muss zunächst mal der AV von beiden Seiten unterschrieben werden, damit er in Kraft tritt.
Solange der AV vom AG nicht unterzeichnet wurde und du diesen nicht erhalten hast, besteht noch kein Arbeitsverhältnis, selbst wenn du Montag da anfängst.
Und bevor hier kein wirksamer AV geschlossen wurde, besteht auch keine Mitteilungspflicht gegenüber dem JC.
Ich sende die Veränderungsmitteilung erst nach Unterschrift zum JC.
Vorher hätte ich nicht dem Jobcenter bescheid gegeben, weil ich auch den Vertrag prüfen will.
Nun habe ich mehr Infos. Habe jetzt den Vertrag vorab erhalten ... freu und Vertrag passt. Und bekomme anteilig das Gehalt für Rest des Monats, also am Ende des Monats.
Heißt also, am 31. Mai habe ich die Leistungen erhalten, also Vormonat. Damit dürfte kein Zufluss sein?
Nur muss ich mal schauen ob das anteilige Gehalt langt oder ob ich ein Darlehen aufnehmen muss
Die Leistungen des JC vom 31.05. waren für den Juni. Kommt dein anteiliges Gehalt noch im Juni, bist du überzahlt für diesen Monat.
Zitat von: BigMama am 13. Juni 2023, 15:42:45Die Leistungen des JC vom 31.05. waren für den Juni. Kommt dein anteiliges Gehalt noch im Juni, bist du überzahlt für diesen Monat.
OK, ich dachte es kommt drauf an, wann die Leistung auf dem Konto ist. Also wenn beides in einem Monat auf Konto zufließt.
Dann ist das so.
Nein, es kommt darauf an, wann das Einkommen zufließt.
Wenn es am 30.06.2023 zufließt, also auf deinem Konto gutgeschrieben wird, sodass du darüber verfügen kannst, dann wird dieses Einkommen beim SGB II Bedarf des Monat Juni berücksichtigt.
Wenn dein Einkommen so hoch ist, dass dein Leistungsanspruch entfällt, macht es Sinn, mal beim AG nachzufragen, ob der erste Lohn nicht ausnahmsweise am 01.07.2023 gezahlt werden kann.