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Aktuelles zum Bürgergeld => Aktuelle Nachrichten => Thema gestartet von: neutralessential am 15. Juni 2023, 19:09:30

Titel: Inkassogebaren von Otto-Tochterfirma ist rechtswidrig
Beitrag von: neutralessential am 15. Juni 2023, 19:09:30
Schuldner müssen nicht mehr alle Inkassogebühren hinnehmen. Das Hanseatische Oberlandesgericht hat die bisherige Praxis des Otto-Group-Unternehmens EOS Investment GmbH für rechtswidrig erklärt. Eine Entscheidung mit möglicherweise weitreichenden Folgen. Siehe hier> https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/inkassogebaren-von-otto-tochterfirma-ist-rechtswidrig/ar-AA1cB4oV?ocid=msedgntp&cvid=1a4b2c57aa69451189202fc5c788c433&ei=73
Titel: Aw: Inkassogebaren von Otto-Tochterfirma ist rechtswidrig
Beitrag von: selbiger am 16. Juni 2023, 19:56:52
hier sieht man wie nah diese regierung der wirtschaft steht..denen so gut wie alles mögliche eingesteht..im ausland ists besser geregelt da drohgen milliarden strafen bis hin zur hohen gefängnisstrafen und schliessungen der jeweiligen unternehmen..da trauen die sich die unternemen natürlich nicht,zu gross ist die geafahr..und der jueweilige respekt vor deren gesetzen..siehe usa..da werden sogar unternehmen vorm kadi gezogen wenn diese abschmieren..
sowas muss es hierzulande geben..mit klarren grundregeln an die sich ausnamslos jeder zu halten hat usw..
es sind nämlich stehts nur die kunden und kleinen leute ohne lobby die hier.bzw dadurch schäden erleiden..da bekommt die ausage vom schwur der politiker mit dem schaden vom volke abzuwenden eine völlig neue dimension..