Die Zurechnungszeit dient dem Schutz der Rentenansprüche von Betroffenen, die wegen Krankheit oder Behinderung nicht bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze arbeiten konnten und eine Erwerbsminderungsrente bezogen haben. Die Regelung soll verhindern, dass Rentnerinnen und Rentner aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation gegenüber anderen Rentnerinnen und Rentnern finanziell benachteiligt werden.
https://www.gegen-hartz.de/news/rente-zurechnungszeit-bei-voriger-erwerbsminderungsrente