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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Exil am 17. Juni 2023, 13:42:13

Titel: Bedarfsgemeinschaft Mitwirkungspflicht
Beitrag von: Exil am 17. Juni 2023, 13:42:13
Nach Trennung der Bedarfsgemeinschaft nachholen der Mitwirkungspflicht, Meldepflicht.
Hat das nur Auswirkung auf den Verursacher?
Titel: Aw: Bedarfsgemeinschaft Mitwirkungspflicht
Beitrag von: BigMama am 17. Juni 2023, 13:49:54
Geht es jetzt mit den Bröckchen hier weiter?
Willst du den Usern nicht vielleicht im Vorfeld erklären um was es dir geht?

Beschreib endlich ausführlich die Ausgangssituation in ganzen verständlichen Sätzen, berücksichtige dabei das, was dir bereits geraten wurde und stell dann eine konkrete Frage, die damit in den Zusammenhang zubringen ist.

Es ist äußerst unhöflich was du hier machst!
Titel: Aw: Bedarfsgemeinschaft Mitwirkungspflicht
Beitrag von: Exil am 17. Juni 2023, 14:18:39
Bin während der Arbeit erkannt und war im Krankenhaus danach, erhielt ich Krankengeld und in Bedarfsgemeinschaft Harz IV und jetzt Bürgergeld.ich bin derzeit in Teilzeit. Während meiner Krankenzeit habe ich bereits den GdB Antrag gestellt.
Nun denke ich das ich vielleicht keinen Anspruch hatte. Dem Rest der Bedarfsemeinschaft stand doch Bürgergeld zu. Nun hoffe ich eine Gesamthaftung zu umgehen. Zahl das Sozialamt dan rückwirkend?
Anspruch Bürgergeld?
Sippenhaft der Bedarfsgemeinschaft ist mir bekannt und alle Vorteile des GdB aber durch die rückwirkenden Feststellung kommt auch die dauer der chinesischen Erkrankung raus. Deswegen hatte ich mir gleich Arbeit gesucht.
Durch Trennung dachte ich eine Gesamt Haftung der bedarfsgemeinschaft umgehen zu können.

Titel: Aw: Bedarfsgemeinschaft Mitwirkungspflicht
Beitrag von: BigMama am 17. Juni 2023, 14:23:58
Dir wurde doch bereits mehrfach mitgeteilt, dass der GdB keine Auswirkungen auf deinen Anspruch auf Bürgergeld hat.
Wieso ignorierst du das wiederholt?
Titel: Aw: Bedarfsgemeinschaft Mitwirkungspflicht
Beitrag von: Spring23 am 17. Juni 2023, 14:25:03
Wieso ein neuer Strang zum gleichen Thema?

Zitat von: Exil am 17. Juni 2023, 14:18:39Bin während der Arbeit erkannt und war im Krankenhaus danach, erhielt ich Krankengeld und in Bedarfsgemeinschaft Harz IV und jetzt Bürgergeld.ich bin derzeit in Teilzeit. Während meiner Krankenzeit habe ich bereits den GdB Antrag gestellt.
Nun denke ich das ich vielleicht keinen Anspruch hatte. Dem Rest der Bedarfsemeinschaft stand doch Bürgergeld zu.

ja, tat es. Wenn Du Krankengeld hättest verrechnen müssen, kann das noch geschehen.
Und lass endlich dem GdB weg, das hat mit Deiner angeblichen Sache nichts zu tun.

Zitat von: Exil am 17. Juni 2023, 14:18:39Nun hoffe ich eine Gesamthaftung zu umgehen.
Muss sie auch nicht, wurde Dir bestimmt 10x gesagt.

Zitat von: Exil am 17. Juni 2023, 14:18:39Zahl das Sozialamt dan rückwirkend?
Wieso Sozialamt? Und wieso rückwirkend?
Titel: Aw: Bedarfsgemeinschaft Mitwirkungspflicht
Beitrag von: Exil am 17. Juni 2023, 14:47:17
Zitat von: BigMama am 17. Juni 2023, 14:23:58Dir wurde doch bereits mehrfach mitgeteilt, dass der GdB keine Auswirkungen auf deinen Anspruch auf Bürgergeld hat.
Wieso ignorierst du das wiederholt?
Und es geht bei mir um Erkrankung Beantragung und Weiterbewilligung von Hartz IV, Bürgergeld und Mitwirkungs Pflicht Wir waren durchgehend im Leistungsbezug. 4 Pers! Und ich mit einer dauerhaften Chronischen Erkrankung
Titel: Aw: Bedarfsgemeinschaft Mitwirkungspflicht
Beitrag von: Sheherazade am 17. Juni 2023, 15:10:51
Zitat von: Exil am 17. Juni 2023, 14:47:17Und ich mit einer dauerhaften Chronischen Erkrankung

JA UND?

Eine dauerhaft chronische Erkrankung schließt den Bürgergeldbezug NICHT aus.

Du bist NICHT erwerbsunfähig.

Ich bin echt geduldig, aber so langsam hört es auch bei mir auf.
Titel: Aw: Bedarfsgemeinschaft Mitwirkungspflicht
Beitrag von: Exil am 17. Juni 2023, 15:22:18
Hallo BigMama und Sring23
Ich hatte nur eine Frage hier mir wird hier hinterher gesprungen  :schock:
[/quote]
Wieso Sozialamt? Und wieso rückwirkend?
[/quote]

Und ich habe mehrfach mitgeteilt, das Krankengeld sowie Arbeitseinkommen ordentlich verrechnet wurde und wird.
Ich möchte ja keinen Leistungs missbrauch, wenn man ständig in Kontakt mit seinem Fallmanagement steht, falsch beraten wird?
Rückwirkend Sozialhilfe fals mir Rückwirkend Bürgergeld Anspruch aberkannt wird = Rückzahlung Mietanteil...

Und Sheherazade danke für deine Antwort chronische erkrankung wo 35 von 100 das 1 Jahr nicht schaffen.



Titel: Aw: Bedarfsgemeinschaft Mitwirkungspflicht
Beitrag von: Spring23 am 17. Juni 2023, 15:56:18
Zitat von: Exil am 17. Juni 2023, 15:22:18Und ich habe mehrfach mitgeteilt, das Krankengeld sowie Arbeitseinkommen ordentlich verrechnet wurde und wird.
Hast Du kein einziges Mal. Du stellt nur ohne darzulegen warum, ständig in den Raum, dass es doch sein könne, dass Du nicht zur Bürgergeld berechtigt seist und fürchtest, Deine Familie würde mit haften müssen.
Wiederholt, obwohl zig Mal schon erklärt wurde, dass das nicht so ist.

Zitat von: Exil am 17. Juni 2023, 15:22:18Ich möchte ja keinen Leistungs missbrauch, wenn man ständig in Kontakt mit seinem Fallmanagement steht, falsch beraten wird?
Du wirfst wiederholt irgendwelche teils immer gleiche Satzbrocken in den Raum, ohne dass nur im Ansatz klar ist, wieso Du meinst, Du könntest unberechtigt Geld bekommen haben

Zitat von: Exil am 17. Juni 2023, 15:22:18Rückwirkend Sozialhilfe fals mir Rückwirkend Bürgergeld Anspruch aberkannt wird = Rückzahlung Mietanteil...
klär doch erstmal, so Deine Frage ernst gemeint ist, ob Dir nicht einfach das Geld korrekt berechnet und ganz berechtigt ausgezahlt wurde.

Danach kannst Du Dir immer noch Gedanken machen, falls die Antwort nein lautet.

Zitat von: Exil am 17. Juni 2023, 15:22:18Und Sheherazade danke für deine Antwort chronische erkrankung wo 35 von 100 das 1 Jahr nicht schaffen.
Die Prognose Deiner Erkrankung hat ebenso wie Dein GdB keinen Bezug zur Frage, ob Dir Bürgergeld zusteht

Nebenbei: Chronisch krank- aber 1/3 schafft das erste Jahr nicht? was für eine chronische Erkrankung soll das sein?  :suspect:

 :bye:  :bye:  :bye:
Titel: Aw: Bedarfsgemeinschaft Mitwirkungspflicht
Beitrag von: horst am 17. Juni 2023, 16:08:59
Zitat von: Exil am 17. Juni 2023, 13:42:13Nach Trennung der Bedarfsgemeinschaft nachholen der Mitwirkungspflicht, Meldepflicht.
Hat das nur Auswirkung auf den Verursacher?
ja das wurde ja schon lange geändert im SGBII das jeder Verursacher einer Überzahlung in der BG selber dafür aufzukommen hat.
Titel: Aw: Bedarfsgemeinschaft Mitwirkungspflicht
Beitrag von: BigMama am 17. Juni 2023, 16:09:49
Zitat von: horst am 17. Juni 2023, 16:08:59ja das wurde ja schon lange geändert im SGBII das jeder Verursacher einer Überzahlung in der BG selber dafür aufzukommen hat.
Jetzt schür doch nicht noch mehr dieses Thema. Es ist vollkommen irrelevant im Hinblick auf die vermeintliche Problemlage des Users.
Titel: Aw: Bedarfsgemeinschaft Mitwirkungspflicht
Beitrag von: Exil am 17. Juni 2023, 16:28:08
Zitat von: horst am 17. Juni 2023, 16:08:59
Zitat von: Exil am 17. Juni 2023, 13:42:13Nach Trennung der Bedarfsgemeinschaft nachholen der Mitwirkungspflicht, Meldepflicht.
Hat das nur Auswirkung auf den Verursacher?
ja das wurde ja schon lange geändert im SGBII das jeder Verursacher einer Überzahlung in der BG selber dafür aufzukommen hat.
Ja kannst du mir die Stelle schicken einstandsgemeinschaft?
Titel: Aw: Bedarfsgemeinschaft Mitwirkungspflicht
Beitrag von: Sheherazade am 17. Juni 2023, 16:35:43
Zitat von: Exil am 17. Juni 2023, 15:22:18Rückwirkend Sozialhilfe fals mir Rückwirkend Bürgergeld Anspruch aberkannt wird = Rückzahlung Mietanteil...

Und Sheherazade danke für deine Antwort chronische erkrankung wo 35 von 100 das 1 Jahr nicht schaffen.

Es gibt keine rückwirkende Aberkennung des Bürgergeldanspruchs.

Und man darf auch im Bürgergeldbezug an einer chronischen Krankheit sterben, da wird von dem Rest der BG nichts zurückgefordert.
Titel: Aw: Bedarfsgemeinschaft Mitwirkungspflicht
Beitrag von: Exil am 19. Juni 2023, 12:59:26
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