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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Andree am 17. Juni 2023, 18:27:22

Titel: Frage zum Sozialmedizinischem Urteil?
Beitrag von: Andree am 17. Juni 2023, 18:27:22
Guten Abend,

Vor 6 Monaten wurde ein wie oben schon geschrieben ein Gutachten über meine körperliche Verfassung von der Bundesagentur für Arbeit gemacht. (Nicht persönlich sondern durch meine Zustimmung meiner kompletten Ärzte.)


Das Ergebnis war täglich von 3 bis unter 6 Stunden täglich leichte bis mittelschwere Arbeit mit überwiegend stehend sitzend und gehen.


Nun meine Frage an euch: An meiner Situation hat sich nix geändert leider sind noch 2 Sachen dazugekommen.
Meine Fallmanagement hat nun einen Termin zur Klärung der Situation bzw. Zukunft ( Flyer beiliegend Aktivförderung) geschickt.

Was könnte passieren  wenn ich dieser Maßnahme verweigere ?

Am wahrscheinlichsten ist ja auch das ein erneutes Gutachten veranlasst wird oder persönlich beim Amstartzt.....


Was mich auch arg beschäftigt ist was kann auf mich zukommen wenn ich gar nicht mehr vermitteln werden bzw. Arbeit kann ???

Vielen Dank schon einmal für eure Antworten
Titel: Aw: Frage zum Sozialmedizinischem Urteil?
Beitrag von: Andree am 18. Juni 2023, 17:02:09
Bei so vielen Antworten kommt man ja gar nicht mit dem Lesen nach.....
Titel: Aw: Frage zum Sozialmedizinischem Urteil?
Beitrag von: Sensoriker am 18. Juni 2023, 17:21:30
Es wäre hilfreich wenn du den Flyer sowie das dazugehörige Schreiben vom JC (anonymisiert) hier einstellen würdest.
Titel: Aw: Frage zum Sozialmedizinischem Urteil?
Beitrag von: Lina am 18. Juni 2023, 20:06:30
@Andree

Zitat:

"Was mich auch arg beschäftigt ist was kann auf mich zukommen wenn ich gar nicht mehr vermitteln werden bzw. Arbeit kann ???"

Die Aufforderung einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen.

Zitat:

"Das Ergebnis war täglich von 3 bis unter 6 Stunden täglich leichte bis mittelschwere Arbeit mit überwiegend stehend sitzend und gehen."

Vollzeit kannst Du ja nicht mehr arbeiten, laut Amtsarzt vom JC. Aber Du bist noch eingeschränkt arbeitsfähig. Stell doch von Dir aus einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der DRV.

Titel: Aw: Frage zum Sozialmedizinischem Urteil?
Beitrag von: Andree am 18. Juni 2023, 20:13:25
Hallo,

Was habe ich für Vorteile bzw. Nachteile wenn ich nicht mehr arbeiten kann, und so einen Antrag stelle ( Finanziell, also Miete und alles).

Ich habe auch gehört es dauert ziemlich lange und wer bezahlt in dieser Zeit alles?

Grüße
Titel: Aw: Frage zum Sozialmedizinischem Urteil?
Beitrag von: Lina am 18. Juni 2023, 20:18:00
Du bist ja noch beim JC. Das JobCenter zahlt solange, bis alles geklärt ist. Danach zahlt die DRV, ergänzende Leistungen, wenn die EMR nicht reicht, gibt es z.B. vom Sozialamt. Fakt ist, Du bist erwerbsgemindert.
 


Titel: Aw: Frage zum Sozialmedizinischem Urteil?
Beitrag von: Hary am 18. Juni 2023, 20:19:40
Der Vorteil wäre, dass du dich nicht mehr bewerben musst, finanziell ändert sich vermutlich nichts, außer dein Rentenanspruch wäre wesentlich höher als der Regelsatz. Wenn nicht hättest du mir der Grundsicherung das gleiche.
Titel: Aw: Frage zum Sozialmedizinischem Urteil?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 19. Juni 2023, 16:33:48
Zitat von: Sensoriker am 18. Juni 2023, 17:21:30Es wäre hilfreich wenn du den Flyer sowie das dazugehörige Schreiben vom JC (anonymisiert) hier einstellen würdest.
Kleiner Leitfaden: Dateianhänge für das Forum anonymisieren.  (http://hartz.info/index.php?topic=84286.0) Wie lade ich hier einen Dateianhang hoch? Und wie lösche ich ihn wieder? (http://hartz.info/index.php?topic=3107.0)
oder
Wie lade ich mit imgbox.de ein Schreiben/Bild hoch? (Update 08/2011) (http://hartz.info/index.php?topic=108.0)
oder Wort und § genau abtippen.
Titel: Aw: Frage zum Sozialmedizinischem Urteil?
Beitrag von: Andree am 20. Juni 2023, 18:52:09
Hallo,

So ich war heute persönlich bei meinem Fallmanager und solange kein neues Gutachten für die nächsten 6 Monate vorliegt also noch in Bearbeitung ist soll ich diese Maßnahme machen es ist perfekt auf mich zugeschnitten, da ich ja wieder reinkommen muss sagte er grinsend dazu...

Ich sagte daraufhin dadurch werde ich auch nicht gesund und meinen Alltag schaffe ich alleine. Bewerbungen schreiben bringt auch nicht viel da ich dies alles schon hinter mir habe.

Unterschrieben habe ich noch nix.

Sollte ich zu dieser Maßnahme hingehen angucken aber nix unterschreiben um so mein guten Willen zu zeigen?

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Aw: Frage zum Sozialmedizinischem Urteil?
Beitrag von: Reiner1970 am 20. Juni 2023, 19:32:58
Ich hätte was besseres zu tun, als bei so einem Wetter in einem heißen stickigen Raum zu sitzen und mir irgendwelchen Blödsinn an zu hören. Außerdem sind das keine Mediziner. Die können Dir gar nicht helfen. Niemand kann seine Belastungsfähigkeit besser einschätzen, als der Betroffene selber
Titel: Aw: Frage zum Sozialmedizinischem Urteil?
Beitrag von: Lina am 20. Juni 2023, 19:46:13
Zitat von: Andree am 20. Juni 2023, 18:52:09Hallo,

So ich war heute persönlich bei meinem Fallmanager und solange kein neues Gutachten für die nächsten 6 Monate vorliegt also noch in Bearbeitung ist soll ich diese Maßnahme machen es ist perfekt auf mich zugeschnitten, da ich ja wieder reinkommen muss sagte er grinsend dazu...

Ich sagte daraufhin dadurch werde ich auch nicht gesund und meinen Alltag schaffe ich alleine. Bewerbungen schreiben bringt auch nicht viel da ich dies alles schon hinter mir habe.

Unterschrieben habe ich noch nix.

Sollte ich zu dieser Maßnahme hingehen angucken aber nix unterschreiben um so mein guten Willen zu zeigen?

Die Teilnahme ist ja nicht freiwillig, Du mußt da teilnehmen. Gibt es Rechtsfolgebelehrungen?
Titel: Aw: Frage zum Sozialmedizinischem Urteil?
Beitrag von: Andree am 20. Juni 2023, 20:37:45
H
Zitat von: Reiner1970 am 20. Juni 2023, 19:32:58Ich hätte was besseres zu tun, als bei so einem Wetter in einem heißen stickigen Raum zu sitzen und mir irgendwelchen Blödsinn an zu hören. Außerdem sind das keine Mediziner. Die können Dir gar nicht helfen. Niemand kann seine Belastungsfähigkeit besser einschätzen, als der Betroffene selber

Da hast du recht aber Mann muss ja mal vorstellig werden weglaufen geht ja schlecht.....

Ich habe wie gesagt nix unterschrieben.
Titel: Aw: Frage zum Sozialmedizinischem Urteil?
Beitrag von: Andree am 21. Juni 2023, 20:50:24
Gibt es eigentlich noch eine EGV oder heißt das jetzt nur Kooperationplan ist doch dasselbe oder?
Titel: Aw: Frage zum Sozialmedizinischem Urteil?
Beitrag von: Andree am 22. Juni 2023, 18:20:27
Wäre hilfreich wenn es Informationen gibt zum Thema Kooperation-Plan (Unterschied zur alten EGV)




author=Andree link=msg=1580652 (tel:1580652) date=1687373424 (tel:1687373424)
Gibt es eigentlich noch eine EGV oder heißt das jetzt nur Kooperationplan ist doch dasselbe oder?
[/quote]
Titel: Aw: Frage zum Sozialmedizinischem Urteil?
Beitrag von: Sensoriker am 22. Juni 2023, 19:54:51
Der Flyer ist echt der Knaller.  :wand:
Mein Arzt würde die Wand hochgehen wenn irgendein möchtegern Arzt in seine Behandlung rum pfuscht.
Und wenn ich mir noch dazu vorstelle das irgend ein Jungspund der gerade erst die Titte seiner Mutter verlassen hat (entschuldige an die Damen hier) mir was über Familiencoaching erzählen will oder mich sozialpädagogisch und psychologisch begleiten möchte überkommt mich ein breites Grinsen.
Wenn ich mit dem fertig wäre würde er wieder bei Mama einziehen.

Ich bin schon auf die ersten Berichte von Personen gespannt, die diesen Mist tatsächlich mitgemacht haben.
Titel: Aw: Frage zum Sozialmedizinischem Urteil?
Beitrag von: Lina am 22. Juni 2023, 20:15:14
Solche Maßnahmen gibt es doch schon lange. Auf einem der Flyer von Andree steht das Jahr 2019.

Titel: Aw: Frage zum Sozialmedizinischem Urteil?
Beitrag von: Sensoriker am 22. Juni 2023, 20:45:13
Tatsächlich. Habe ich völlig übersehen.
Macht das ganze, aber auch nicht besser.
Titel: Aw: Frage zum Sozialmedizinischem Urteil?
Beitrag von: Andree am 23. Juni 2023, 19:41:48

Hallo,

Ja steht dort ist aber noch aktuell....

Was meint ihr hingehen und nix unterschreiben, das ist ja reine Beschäftigungstherapie?



quote author=Sensoriker link=msg=1580787 date=1687459513]
Tatsächlich. Habe ich völlig übersehen.
Macht das ganze, aber auch nicht besser.
[/quote]
Titel: Aw: Frage zum Sozialmedizinischem Urteil?
Beitrag von: Andree am 25. Juni 2023, 12:34:14
Ok.
Titel: Aw: Frage zum Sozialmedizinischem Urteil?
Beitrag von: Lina am 25. Juni 2023, 13:18:15
Natürlich nix unterschreiben wenn Du das nicht machen möchtest. Hingehen würde ich. Nicht um den guten Willen zu zeigen sondern um Schwierigkeiten zu vermeiden. Wer sich solche Maßnahmen ausdenkt und damit Geld verdient, ist Blöde, kann dich das aber leisten weil die Person einen höheren Rang hat und deshalb akzeptiert wird.
Titel: Aw: Frage zum Sozialmedizinischem Urteil?
Beitrag von: Andree am 25. Juni 2023, 16:37:57
Hallo,

Ich werde mir das mal angucken mein Fallmanager wollte zwar das ich gleich für 6Monate unterschreibe aber zwingen kann er es auch nicht.

Auch wurde mir gesagt eigentlich kann man nicht sozusagen reinschauen.

Schönen Rest Sommertag.






Zitat von: Lina am 25. Juni 2023, 13:18:15Natürlich nix unterschreiben wenn Du das nicht machen möchtest. Hingehen würde ich. Nicht um den guten Willen zu zeigen sondern um Schwierigkeiten zu vermeiden. Wer sich solche Maßnahmen ausdenkt und damit Geld verdient, ist Blöde, kann dich das aber leisten weil die Person einen höheren Rang hat und deshalb akzeptiert wird.
Titel: Aw: Frage zum Sozialmedizinischem Urteil?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 28. Juni 2023, 17:37:39
Andree

War mit Fam. Besuch beschäftigt deswegen erst jetzt eine Antwort.

Der Flyer ist uninteressant.
Wenn dann braucht es die Zuweisung und die muss rechtlich korrekt sein was sie sehr wahrscheinlich nicht ist.
Kannst du da vergleichen > Maßnahmezuweisung: Was soll sie enthalten?  (http://hartz.info/index.php?topic=108247.msg1170203#msg1170203)

Zitat von: Andree am 22. Juni 2023, 18:20:27Wäre hilfreich wenn es Informationen gibt zum Thema Kooperation-Plan (Unterschied zur alten EGV)
schaust du im Anhang nach!

MfG FN

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]