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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Downlife97 am 17. Juni 2023, 22:40:02

Titel: Zählt es als Einkommen wenn Drittperson meine Rechnung zahlt?
Beitrag von: Downlife97 am 17. Juni 2023, 22:40:02
Hey ihr..

Meine Mum hat eine Rechnung für mich im Wert von 22 Euro bezahlt, zählt das als Einkommen?
Titel: Aw: Zählt es als Einkommen wenn Drittperson meine Rechnung zahlt?
Beitrag von: Schnuffel01 am 18. Juni 2023, 00:03:36
nein
Titel: Aw: Zählt es als Einkommen wenn Drittperson meine Rechnung zahlt?
Beitrag von: Patrick87 am 18. Juni 2023, 00:08:27
Sie wird die Rechung ja wohl hoffentlich direkt überwiesen haben und nicht indirekt, indem sie Dir das Geld überwiesen hat, damit Du dann Deine Rechnung begleichen kannst.
Titel: Aw: Zählt es als Einkommen wenn Drittperson meine Rechnung zahlt?
Beitrag von: Downlife97 am 18. Juni 2023, 05:58:31
Zitat von: Patrick87 am 18. Juni 2023, 00:08:27Sie wird die Rechung ja wohl hoffentlich direkt überwiesen haben und nicht indirekt, indem sie Dir das Geld überwiesen hat, damit Du dann Deine Rechnung begleichen kannst.

Sie hat das direkt dort hin überwiesen..
Titel: Aw: Zählt es als Einkommen wenn Drittperson meine Rechnung zahlt?
Beitrag von: Patrick87 am 18. Juni 2023, 09:33:49
Wie sollte das Jobcenter dann überhaupt darauf kommen, dass jemand Anderes Dir eine Rechnung gezahlt hat? Das könnte denen ja höchstens bekannt werden, wenn Deine Mutter auch Leistungsempfängerin ist, Kontoauszüge einreichen muss und in dem Verwendungszweck Dein Name mit drin stehen würde. Und selbst dann fiele das vielleicht nicht auf und/oder würde vielleicht nicht zu Nachfragen führen.

Ansonsten fiele mir nur noch ein, was problematisch werden könnte, wenn Deine Mutter Dir z.B. die Überweisung vom Stromabschlag oder sogar der Miete übernehmen würde. Das könnte dann bei Sichtung der Kontoauszüge auffallen und vielleicht zu Nachfragen führen. Und gerade mit der Miete wäre das natürlich ein Problem und da würde ich dann safe davon ausgehen, dass das als Einkommen bewertet werden würde.

Aber wenn Du z.B. eine Bestellung getätigt hast und Deine Mutter die für Dich überweist oder sie eine Ratenzahlung an eine Firma oder an ein Inkassobüro für Dich übernimmt, dann fällt das ja nicht auf, weil es keine Sachen sind, wo das Jobcenter weiß, dass die auf Deinen Kontoauszügen zu sehen sein müssten, wie halt Miete & Strom oder vielleicht noch Internet & Telefon.
Titel: Aw: Zählt es als Einkommen wenn Drittperson meine Rechnung zahlt?
Beitrag von: Spring23 am 18. Juni 2023, 09:44:07
Zitat von: Patrick87 am 18. Juni 2023, 09:33:49Ansonsten fiele mir nur noch ein, was problematisch werden könnte, wenn Deine Mutter Dir z.B. die Überweisung vom Stromabschlag oder sogar der Miete übernehmen würde. Das könnte dann bei Sichtung der Kontoauszüge auffallen und vielleicht zu Nachfragen führen. Und gerade mit der Miete wäre das natürlich ein Problem und da würde ich dann safe davon ausgehen, dass das als Einkommen bewertet werden würde.
Das wäre kein Einkommen, sondern eine regelmäßige Unterstützung, die den Bedarf entsprechend mindern würde, wie Unterhalt ja auch.

Aber hier gehts um einmalig 22 Euro: Daher, nein.
Titel: Aw: Zählt es als Einkommen wenn Drittperson meine Rechnung zahlt?
Beitrag von: Downlife97 am 18. Juni 2023, 16:04:37
Zitat von: Patrick87 am 18. Juni 2023, 09:33:49Wie sollte das Jobcenter dann überhaupt darauf kommen, dass jemand Anderes Dir eine Rechnung gezahlt hat? Das könnte denen ja höchstens bekannt werden, wenn Deine Mutter auch Leistungsempfängerin ist, Kontoauszüge einreichen muss und in dem Verwendungszweck Dein Name mit drin stehen würde. Und selbst dann fiele das vielleicht nicht auf und/oder würde vielleicht nicht zu Nachfragen führen.

Ansonsten fiele mir nur noch ein, was problematisch werden könnte, wenn Deine Mutter Dir z.B. die Überweisung vom Stromabschlag oder sogar der Miete übernehmen würde. Das könnte dann bei Sichtung der Kontoauszüge auffallen und vielleicht zu Nachfragen führen. Und gerade mit der Miete wäre das natürlich ein Problem und da würde ich dann safe davon ausgehen, dass das als Einkommen bewertet werden würde.

Aber wenn Du z.B. eine Bestellung getätigt hast und Deine Mutter die für Dich überweist oder sie eine Ratenzahlung an eine Firma oder an ein Inkassobüro für Dich übernimmt, dann fällt das ja nicht auf, weil es keine Sachen sind, wo das Jobcenter weiß, dass die auf Deinen Kontoauszügen zu sehen sein müssten, wie halt Miete & Strom oder vielleicht noch Internet & Telefon.

Naja es war halt eine klarna Ratenzahlung und in dem einen Monat haben sie 2x versucht die Rate von meinem Konto abzubuchen und das hatte nicht geklappt... Mehr ist auf meinem Kontoauszug diesbezüglich nicht zu sehen.