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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Grabbi am 18. Juni 2023, 16:27:32

Titel: Heizung und Nebenkosten
Beitrag von: Grabbi am 18. Juni 2023, 16:27:32
Hey alle Miteinander,

meine Freundin muss demnächst Bürgergeld beziehen und ich hätte ein paar Fragen:

Wir sind ja eine bedarfsgemeinschaft als zusammenlebendes Paar richtig?

Wir wohnen in meinem Haus und weder Sie noch ich zahlen daher Miete, auch Heizung, Strom und Wasser haben wir einfach augeteilt und gut ist. Einen mietvertrag hat sie nicht. Im Schreiben des Jobcenters steht jetzt es muss eine Heizungs und Nebenkostenabrechnung geschickt werden, reicht dort einfach die Rechnung für Gas, Wasser, Internet etc? Oder muss ich wirklich ein eigenes Dokument erstellen? Bin ich vielleicht sogar gezwungen einen Mietvertrag mit Ihr zu machen?
(Mein Vater wohnt auch im Haus, andere Etage, der verbraucht natürlich auch Gas, Strom, Wasser etc. Muss ich das angeben?

Ich befinde mich selber in einer Umschulung im Rahmen von Alg 1 und beziehe knapp 900 Euro pro Monat, gibt das dadurch Abzüge für Sie?

Bin völlig überrumpelt, wenn es läuft, dann läuft alles ganz entspannt aber wenn das Jobcenter mitmischt ist auf einmal alles kompliziert.

Danke für eure Antworten.
Titel: Aw: Heizung und Nebenkosten
Beitrag von: Sensoriker am 18. Juni 2023, 17:31:21
Erstmal müsste man wissen was sie genau im Antrag angegeben hat. Hat sie da schon geschrieben, dass ihr zusammen wohnt oder nur das sie bei dir wohnt?

Zitat von: Grabbi am 18. Juni 2023, 16:27:32Mein Vater wohnt auch im Haus, andere Etage, der verbraucht natürlich auch Gas, Strom, Wasser etc
Hat er eigene Zähler oder läuft alles über einen Zähler fürs gesamte Haus?

Internet, Strom interessiert das JC nicht. Das muss aus dem Regelsatz bezahlt werden. (Es sei denn ihr heizt, erwärmt Wasser mit Strom)
Titel: Aw: Heizung und Nebenkosten
Beitrag von: Grabbi am 18. Juni 2023, 17:34:01
Also der Antrag ist heute erst ins Haus geflattert und noch wurde überhaupt nichts angegeben.


Nein mein Vater hat keinen eigenen Zähler. Es gibt eine Zentralheizung für das ganze Haus und dementsprechend wird die Gasrechnung quasi gedrittelt.
Titel: Aw: Heizung und Nebenkosten
Beitrag von: Birgit63 am 19. Juni 2023, 07:48:35
Wir haben auch Zentralheizung. Haben aber an den Heizkörper Röhrchen (digital), die abgelesen werden, so wird der Verbraucht ermittelt. 70 % nach Verbrauch, 30 % nach Quadratmetern.
Titel: Aw: Heizung und Nebenkosten
Beitrag von: Spring23 am 19. Juni 2023, 08:51:03
Zitat von: Grabbi am 18. Juni 2023, 16:27:32Hey alle Miteinander,

meine Freundin muss demnächst Bürgergeld beziehen und ich hätte ein paar Fragen:

Wir sind ja eine bedarfsgemeinschaft als zusammenlebendes Paar richtig?
laut Rechtslage und wenn man ehrlich antworten möchte, in dem Fall, ja

Zitat von: Grabbi am 18. Juni 2023, 16:27:32Wir wohnen in meinem Haus und weder Sie noch ich zahlen daher Miete, auch Heizung, Strom und Wasser haben wir einfach augeteilt und gut ist. Einen mietvertrag hat sie nicht. Im Schreiben des Jobcenters steht jetzt es muss eine Heizungs und Nebenkostenabrechnung geschickt werden, reicht dort einfach die Rechnung für Gas, Wasser, Internet etc? Oder muss ich wirklich ein eigenes Dokument erstellen? Bin ich vielleicht sogar gezwungen einen Mietvertrag mit Ihr zu machen?
Nein, ein Mietvertrag wird nicht notwendig sein, da Du nicht an sie vermietest. Wenn es so läuft, dass alles geteilt wird, sollte eine einfache Abrechnung der Gaswerke und Co reichen, denn eine Nebenkostenabrechnung kann es nicht geben.

Zitat von: Grabbi am 18. Juni 2023, 16:27:32(Mein Vater wohnt auch im Haus, andere Etage, der verbraucht natürlich auch Gas, Strom, Wasser etc. Muss ich das angeben?
in welchem Verhältnis wohnt der im Haus? Wem gehört es? Dass er ebenfalls verbraucht muss natürlich angegeben werden, denn das JC zahlt ja nicht seine Kosten mit.

Zitat von: Grabbi am 18. Juni 2023, 16:27:32Ich befinde mich selber in einer Umschulung im Rahmen von Alg 1 und beziehe knapp 900 Euro pro Monat, gibt das dadurch Abzüge für Sie?
Müsste man durchrechnen. Da die Miete wegfällt, könnte es schon sein, dass sie weniger als den vollen Satz ALG-II erhält.

Zitat von: Grabbi am 18. Juni 2023, 16:27:32Bin völlig überrumpelt, wenn es läuft, dann läuft alles ganz entspannt aber wenn das Jobcenter mitmischt ist auf einmal alles kompliziert.
na ja, da geht es darum, welche Berechtigung jemand hat, überhaupt Leistungen zu beziehen und wenn ja, wie hoch. Das JC mischt ja auch nicht ungebeten mit.
Titel: Aw: Heizung und Nebenkosten
Beitrag von: Grabbi am 19. Juni 2023, 10:40:18
Hey, vielen Dank für die Antwort.

Also das Haus gehört mir (Erbe meiner Grossmutter). Mein Vater wohnt im 1.OG und wir im EG. Er zahlt auch keine Miete aber kümmert sich um die Zahlung der Versicherungen fürs Haus und leistet wie gesagt seinen Beitrag was Gas und Wasser angeht etc

Ich habe das Gefühl so wie es hier abläuft kann man das auf einem Antrag gar nicht genau abbilden, hilft es vielleicht wenn wir einen Zettel schreiben und den bei dem Antrag dazu tun?
Hat da vielleicht jemand eine Idee?

Liebe Grüße
Titel: Aw: Heizung und Nebenkosten
Beitrag von: Spring23 am 19. Juni 2023, 10:47:38
Zitat von: Grabbi am 19. Juni 2023, 10:40:18Hey, vielen Dank für die Antwort.

Also das Haus gehört mir (Erbe meiner Grossmutter). Mein Vater wohnt im 1.OG und wir im EG. Er zahlt auch keine Miete aber kümmert sich um die Zahlung der Versicherungen fürs Haus und leistet wie gesagt seinen Beitrag was Gas und Wasser angeht etc

Ich habe das Gefühl so wie es hier abläuft kann man das auf einem Antrag gar nicht genau abbilden, hilft es vielleicht wenn wir einen Zettel schreiben und den bei dem Antrag dazu tun?
Hat da vielleicht jemand eine Idee?

Liebe Grüße
Stand meines Wissens ist das Konstrukt im Rahmen von ALG-II nicht so einfach.

Du hast eine Partnerschaft und lebst mit ihr und Deinem Vater in Deinem Haus. Du hast also Eigentum.
Der Vater hat kein Wohnrecht oder so?
Wenn nein, leistest Du Dir - sozialrechtlich betrachtet- den Luxus, ihn umsonst bei Dir wohnen zu lassen. Privatrechtlich kein Ding, sozialrechtlich und - jetzt das Problem- wenn man eine BG ist, schon.

Wieso? Na, wenn Du z.B. Miete vom Vater bekommen müsstest, wärst Du als Teil der BG weniger bedürftig und damit auch Deine Freundin/Partnerin.

Das kann also durchaus Auswirkungen auf die Berechtigung zu ALG-II und dessen Höhe haben.

Titel: Aw: Heizung und Nebenkosten
Beitrag von: Sheherazade am 19. Juni 2023, 10:49:47
Die einzige Möglichkeit wäre es, alle Wohnkosten (Strom, Heizung, Versicherungen, Wasser, Abwasser, Grundsteuer etc.), die tatsächlich von irgendjemanden (in der Regel dem Eigentümer) gezahlt werden müssen, in eine Liste zu bringen und die monatliche Summe durch 3 zu teilen. Inwieweit das Jobcenter in der Lage ist, mit Verrechnungen oder Barzahlungen oder wie auch immer ihr das so regelt, umzugehen, weiß ich nicht. Am einfachsten wäre es natürlich, wenn ihr alle 3 den aus der Liste errechneten Anteil auf ein Konto zahlen würdet, von dem auch alle Lasten beglichen werden.

Das mit dem Wohnrecht für den Vater sollte auch geklärt werden, mit kostenlosem Wohnen Nichtbedürftiger kommt das Jobcenter tatsächlich nicht klar.
Titel: Aw: Heizung und Nebenkosten
Beitrag von: Grabbi am 19. Juni 2023, 11:11:22
Okay das sind erstmal nicht so schöne Nachrichten für uns/mich.

Vermutlich wird der Bezug vom Bürgergeld nicht lange andauern (2-3 Monate). Gibt es dort nicht sowas wie eine Schonfrist? Also das das JC sagt in 6 Monaten sollte das anders laufen, ähnlich wie mit dem Vermögen bis 40k im ersten Jahr?

Liebe Grüße
Titel: Aw: Heizung und Nebenkosten
Beitrag von: Sheherazade am 19. Juni 2023, 11:16:54
In eurer Konstellation gibt es keine Schonfrist. Wenn einer von euch 3 Sozialleistungen beantragt, müssen die Fronten geklärt sein.

Darf ich mal fragen, warum deine Freundin Bürgergeld beantragen muss?

Die einzige Möglichkeit ohne Bürgergeld wäre es, wenn Du und dein Vater deine Freundin für diese kurze Zeit mit durchschleppt, d. h. also ohne Wohnkostenbeteiligung und mitdurchfüttern. Dabei bitte beachten, dass sie sich für die Zeit freiwillig krankenversichern muss, Kosten ca. 200€ im Monat.
Titel: Aw: Heizung und Nebenkosten
Beitrag von: Grabbi am 19. Juni 2023, 11:37:53
Zitat von: Sheherazade am 19. Juni 2023, 11:16:54Darf ich mal fragen, warum deine Freundin Bürgergeld beantragen muss?


Sie kann aus Gesundheitlichen Gründen den vorherigen Beruf nicht mehr ausüben und versucht über die Rentenkasse eine Umschulung zu machen. Die Stellen sich aber quer und es folgt widerruf auf widerruf, neues Gutachten, hier ein Arzt den es gar nicht interessiert. Das zieht sich schon ein Jahr, ALG 1 ist schon durch und von allen Seiten (inklusive Arbeitsamt) wurde gesagt, die Rentenkasse wird schon einknicken bei Ihrem Fall. Daher jetzt Bürgergeld, oder wie es derzeit aussieht freiwillig versichern und hoffen das es in 2-3 Monaten durch ist.
Titel: Aw: Heizung und Nebenkosten
Beitrag von: Sheherazade am 19. Juni 2023, 12:29:26
So ein Mist, nach Ablauf von ALGI wird sich da jetzt niemand mehr viel Mühe geben. Ich nehme an, sie war während der ALGI-Bezugszeit nicht dauerhaft arbeitsunfähig geschrieben? Dann hätte sie zwar nach 6 Wochen Krankengeld bekommen, damit hätte die Krankenkasse aber mehr Druck ausüben können bei der DRV.
Titel: Aw: Heizung und Nebenkosten
Beitrag von: BigMama am 19. Juni 2023, 12:30:40
Ich nehme ab, die Ehefrau war ausgesteuert. Dann zahlt die Agentur auch bei Arbeitsunfähigkeit.
Titel: Aw: Heizung und Nebenkosten
Beitrag von: Sheherazade am 19. Juni 2023, 12:43:57
Zitat von: BigMama am 19. Juni 2023, 12:30:40Ich nehme ab, die Ehefrau war ausgestellt. Dann zahlt die Agentur auch bei Arbeitsunfähigkeit.

Bitte um Erläuterung, ich stehe auf der Leitung.  :zwinker:
Titel: Aw: Heizung und Nebenkosten
Beitrag von: BigMama am 19. Juni 2023, 12:56:54
Ich hab den Fehler in meiner Nachricht korrigiert. Ausgesteuert sollte es heißen, nicht ausgestellt.
Vermutlich war die Ehefrau in Beschäftigung, wurde krank, bezog 78 Wochen Krankengeld und wurde danach ausgesteuert. Dann hat sie nach Paragraf 145 SGB III Alg I erhalten bis zum Höchstbezugszeiptunkt während die Retenversicherung über den LTA Antrag entscheiden sollte.
Titel: Aw: Heizung und Nebenkosten
Beitrag von: Sheherazade am 19. Juni 2023, 13:02:22
OK, ist aber die Freundin, nicht die Ehefrau.

Der TE könnte das ja mal klarstellen, nur um zu sehen ob seine Schätzung von 2-3 Monaten bis zum Bescheid der DRV überhaupt realistisch ist.
Titel: Aw: Heizung und Nebenkosten
Beitrag von: Spring23 am 19. Juni 2023, 14:58:38
Zitat von: Grabbi am 19. Juni 2023, 11:11:22Okay das sind erstmal nicht so schöne Nachrichten für uns/mich.

Vermutlich wird der Bezug vom Bürgergeld nicht lange andauern (2-3 Monate). Gibt es dort nicht sowas wie eine Schonfrist? Also das das JC sagt in 6 Monaten sollte das anders laufen, ähnlich wie mit dem Vermögen bis 40k im ersten Jahr?

Liebe Grüße
Nicht verwechseln. Eine Sache ist, ob einem jetzt Leistungen zustehen und die andere, dass man die trotz Vermögen bis zu 40 000 Euro bekommt, weil man zu wenig Einkommen hat.

Eine Schonfrist gibt es für das Vermögen. Wenn man aber zu wenig Einkommen hat, weil man z.B. keine Miete einnimmt, obwohl man das könnte, könnte es eben zu entsprechenden Kürzungen kommen.

Bei 2-3 Monaten wäre m.E. ein Nebenjob eine Option. Wird überall alles mögliche gesucht. Dann reicht es für die Krankenkasse und etwas zum Leben. Miete, die oft mit den größten Posten ausmacht, wird ja nicht benötigt.