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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Peter8080 am 18. Juni 2023, 22:06:06

Titel: Nach Aktenlage Amtsärztlicher Dienst?
Beitrag von: Peter8080 am 18. Juni 2023, 22:06:06
Hallo, hatte vor über 1 Jahr meine ganzen Befunde zum Ärztlichen Dienst geschickt (Gesundheitsfragebogen) wurde natürlich trotz Befunden und eindeutig vorhandener Krankheit, nach Aktenlage entschieden und voll Arbeitsfähig.

Meine Frage, wiederspruch habe ich so doof es klingt wegen meinem Sachbearbeiter der mir abgeraten hat, damals nicht gestellt.

Jetzt meine Frage, da ich als ich den Antrag gestellt habe wirklich mal 6 monate vom Jobcenter in ruh gelassen wurde, da man ja bei Antragstellung (Gesundheitsfragebogen) erstmal komplett aus der Vermittlung raus fällt. Kann ich diesen Antrag (Gesundheitsfragebogen) nach diesen 10 monaten jetzt erneut stellen? Oder geht das nicht?

Gruß

Peter
Titel: Aw: Nach Aktenlage Amtsärztlicher Dienst?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 19. Juni 2023, 16:29:50
Peter8080

Zitat von: Peter8080 am 18. Juni 2023, 22:06:06Kann ich diesen Antrag (Gesundheitsfragebogen) nach diesen 10 monaten jetzt erneut stellen? Oder geht das nicht?
Natürlich gerht das, was das JC unternimmt weiß jedoch nur der zuständige SB.
Beim JC kommt es auch vor das nach einem halben Jahr nachgeprüft wird.
Antrag auf Feststellung meiner Erwerbsfähigkeit (http://hartz.info/index.php?topic=9636.0)

MfG FN
Titel: Aw: Nach Aktenlage Amtsärztlicher Dienst?
Beitrag von: Peter8080 am 19. Juni 2023, 17:44:45
Zitat von: Fettnäpfchen am 19. Juni 2023, 16:29:50Peter8080

Zitat von: Peter8080 am 18. Juni 2023, 22:06:06Kann ich diesen Antrag (Gesundheitsfragebogen) nach diesen 10 monaten jetzt erneut stellen? Oder geht das nicht?
Natürlich gerht das, was das JC unternimmt weiß jedoch nur der zuständige SB.
Beim JC kommt es auch vor das nach einem halben Jahr nachgeprüft wird.
Antrag auf Feststellung meiner Erwerbsfähigkeit (http://hartz.info/index.php?topic=9636.0)

MfG FN


Es ist aber dann auch so, dass man aus dem Vermittlungsverfahren solang die Überprüfung des Gutachtens wieder dauert, raus ist? Oder ?
Titel: Aw: Nach Aktenlage Amtsärztlicher Dienst?
Beitrag von: Ottokar am 20. Juni 2023, 11:25:39
Wenn du der Meinung bist, dass du nicht mehr voll erwerbsfähig bist, dann solltest du bei der DRV Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellen.
Der ÄD der AfA hilft dir da nicht weiter, im Gegenteil.