Hallo,
bei uns treffen laufend neue Bescheide und Rückforderungen ein, wegen ALG II Überzahlung von Juni 2022 bis Dezember 2022) und wegen Bürgergeld Überzahlungen von Januar 2023 bis Juni 2023.
Inzwischen sind es 5 Rückforderungen, von 2022 und 2023. Die letzte von der Überzahlung im Juni 2023.
Zur Zeit bezahlen wir noch eine alte (und berechtigte) Rückforderung zurück, bis September 2023 und im Oktober 2023 sollen wir eine neue Rückforderung bezahlen, an den Inlkasso Dienst.
Und dann gibt es noch weitere Rückforderungen, die wir auch sofort bezahlen sollen, an den Inkasso Dienst...was uns finanziell aber nicht möglich ist.
Bei der neuen Rückforderung von Juni 2023 (95 €) schreibt das Jobcenter uns, dass das Jobcenter uns diese als Aufrechnung berechnen will und das JC uns 10 bis 30 % von unseren Leistungen einbehalten will.
Wie sollen wir das denn auch noch bezahlen ?
Das JC kennt doch unsere finanzielle Lage genau !
Mehrere Rückforderungen sollen wir an den INkasso Dienst zahlen und bei einer Rückforderung will uns das JC das Gekd monatlich vom zustehenden Geld abziehen ( 10 % - 30 % ) !
Angeblich haben wir ja immer (klar :wand: ) falsche Angaben gemacht, bei unseren Finazen.
Wir senden jeden Monat den Lohnbescheid meines Mannes zum JC, wo das JC den tatsächlichen Lohn sehen kann, aber trotzdem wurde z.B. weniger Nettolohn angerechnet als er tatsächlich verdient und es wurden viel mehr Freibeträge angerechnet, die uns wahrscheinlich nicht zustanden und das JC hat zuviel Bürgergeld überwiesen ( diese 95 €) als uns zustand.
Natürlich war es unsere Schuld, dass ein Leistungssachbearbeiter weniger Lohn im Bescheid, am PV im Jobcenter, eingetragen hat und zuviel Freibetrag berechnet hat.
Auch bei allen anderen "Überzahlungen" sind wir natürlich auch schuld, auch wenn ein Sachbearbeiter auch hier wieder falsche Beträge eingetragen hat, am PC im Jobcenter.
Ob alle Rückforderungen überhaupt berechtigt sind, wei0 ich nicht.
letzte Woche kamen ca 10 Briefe vom JC, darunter etlicher neu berechtigter ALG II bescheide von 2022 und neu berechnete Bürgergeld Bescheide von 2023....das wir bedarfsgemeinschaft inzwischen komplett überfodert sind alles zu überprüfen.
Wir haben nun schriftlichen einen Überprüfungsantrag gestellt gem. § 44 SGB X, von einem ganzen Jahr.
Da ist soviel falsch berechnet worden...ob das so stimmt; wir wissen es nicht :weisnich:
:bye:
Hab ich das nicht schon mal gelesen? :scratch:
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 19. Juni 2023, 17:29:13Hab ich das nicht schon mal gelesen? :scratch:
Hallo....du, dass weiß ich nicht :grins:
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 19. Juni 2023, 17:29:13Hab ich das nicht schon mal gelesen? :scratch:
Ja, so in etwa hier (https://hartz.info/index.php/topic,131491.msg1577310.html#msg1577310)
Dasselbe Problem hab ich auch.
Mache ich mir inzwischen kein Kopp mehr mit:
https://hartz.info/index.php/topic,131503.0.html
War der Bewilligungszeitraum zunächst vorläufig für 6 Monate? Dann läuft ein festes Durchschnittseinkommen durch. Erst dananch wird anhand der Lohnabrechnungen jeder Monat spitz abgerechnet und der gesamte Zeitraum endgültig beschieden.
So kann es zur Überzahlung kommen, wenn das JC ein zu niedriges Einkommen ansetzt.
Aber mal ehrlich, wird ein zu hohes angesetzt, gibt es auch Schimpfe vom LE.
Zitat von: DerGreif am 20. Juni 2023, 10:47:04Aber mal ehrlich, wird ein zu hohes angesetzt, gibt es auch Schimpfe vom LE.
Vielleicht, weil man einfach nicht so viele finanzielle Reserven hat?
Manch einer ist schon obdachlos geworden, aber "das Geld wird Ihnen doch nachgezahlt" :empathy: ... :zwinker: Hier vielleicht etwas überspitzt, aber :weisnich: - jedenfalls wurde das schon ausführlich diskutiert. Siehe # 3