Hallo.
Ich beziehe seit einigen Jahren eine Grundsicherung plus ein bisschen Rente.
Jetzt hat mich das Sozialreferat aufgefordert, binnen 1 Woche eine Verlängerung des Rentenbescheids vorzulegen, der dem Schreiben nach bis zum 30. Juni befristet ist. Bei Verzögerung müsse ich mit finanziellen Einschränkungen rechnen.
Da ich gerade meinen Rentenbescheid nicht finden kann, bin ich mir nicht sicher, ob meine Rente tatsächlich zeitlich befristet ist.
Meines Wissens gelten Befristungen für Rente nur bei Fällen von Erwerbsminderung, was bei mir NICHT der Fall ist.
Kann jemand bestätigen, dass normale Rente zeitlich befristet ist und dann verlängert werden muss?
Danke im Voraus.
Um genau zu sein, im Schreiben des Sozialreferats heißt es ohne weitere Begründung, ich solle einen "Rentenbescheid ab 1. Juli 2023" vorlegen.
Woraus ich schließe, dass der vor Jahren dem Amt von mir vorgelegte Rentenbescheid bis zum 30. Juni befristet ist.
Was sonst könnte die Forderung zu bedeuten haben?
Aber gibt es bei normaler Rente überhaupt eine solche Befristung?
Ab Juli gibt's eine Rentenerhöhung. Evtl. kommt dazu noch ein Bescheid von der DRV den man dann vorlegen muß, damit die Grundsicherung angepasst werden kann.
Es geht hier um Altersrente? Das steht hier leider nicht explizit.
Vermutlich meint der SB den Bescheid über die am 01.07.2023 in Kraft tretende Rentenerhöhung, diese werden erfahrungsgemäß erst im Laufe des Juli versandt, da die Zahlung der höheren Rente erstmals am 31.07. erfolgt.
Ich würde dem SB höflich antworten, dass du aus der unklaren Formulierung lediglich vermuten kannst, dass der Bescheid über die am 01.07.2023 in Kraft tretende Rentenerhöhung gemeint ist, dieser dir jedoch noch nicht vorliegt und von der DRV erfahrungsgemäß erst im Laufe des Juli versandt wird.