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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: belinea111 am 20. Juni 2023, 15:38:09

Titel: Welche Extraleistungen stehen einem zu ?
Beitrag von: belinea111 am 20. Juni 2023, 15:38:09
Hallöchen :)

Ich wollte mal nachfragen, was man eigentlich so alles beantragen kann (einmalig oder mehrmals) ?

Ich weiß von der Erstausstattung für die Wohnung und Lebensmittel bei der Tafel.
Gibt es noch andere Dinge die mir zustehen und ich beantragen kann ?

Liebe Grüße
Titel: Aw: Welche Extraleistungen stehen einem zu ?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 20. Juni 2023, 16:12:37
Zitat von: belinea111 am 20. Juni 2023, 15:38:09Lebensmittel bei der Tafel.
Die stehen keinem zu, da komplett von Privat.

Hier gibt es Aktuell einen Aufnahmestopp, da hilft auch kein Bürgergeldbescheid weiter.

Zitat von: belinea111 am 20. Juni 2023, 15:38:09Gibt es noch andere Dinge
Schon, aber das ist bei jedem etwas anders, also keine allgemeingültige Liste dafür.
Titel: Aw: Welche Extraleistungen stehen einem zu ?
Beitrag von: DerGreif am 20. Juni 2023, 16:33:16
Wohnungserstausstattung bei 1.Auszug aus dem elterlichen Haushalt, nach Trennung, Haft oder anderer Umstände z.B  Brand.
"Ich habe noch nie eine Erstausstattung bekommen" zählt nicht als Argument.

Schwangerschafts- und Babyausstattung beim 1.Kind, sonst nur nach mehr als 3 Jahren  zumindest hier. Aufbewahrung ist zumutbar.
Titel: Aw: Welche Extraleistungen stehen einem zu ?
Beitrag von: Spring23 am 21. Juni 2023, 08:10:28
Zitat von: belinea111 am 20. Juni 2023, 15:38:09Hallöchen :)

Ich wollte mal nachfragen, was man eigentlich so alles beantragen kann (einmalig oder mehrmals) ?
So allgemein: Alles, was einen Bedarf darstellt, den man hat. Hängt vom Zeitpunkt des Bedarfs auf Bürgergeld ab und der Lebenssituation. Wo wohnt man, hat man Kinder usw.

Zitat von: belinea111 am 20. Juni 2023, 15:38:09Ich weiß von der Erstausstattung für die Wohnung
Eine "Erstausstattung" der Wohnung gibt es so nicht. Auch hier zählt der Bedarf. Ist die Wohnung komplett leer, gibt es in der Tat etwas Geld für das Notwendige. Nicht das, was man allgemein unter Ausstattung einer Wohnung versteht. Hast Du Möbel, stehen Dir diese nicht mehr als Erstausstattung zu, auch nicht, wenn Du neue benötigst.
Zitat von: belinea111 am 20. Juni 2023, 15:38:09und Lebensmittel bei der Tafel.
wurde ja schon geantwortet. Es gibt das Recht auf den Bezugsschein. Nicht darauf, dort jederzeit einzukaufen.
Zitat von: belinea111 am 20. Juni 2023, 15:38:09Gibt es noch andere Dinge die mir zustehen und ich beantragen kann ?
Was benötigst Du denn?
Dann kann man hier besser antworten, was Dir in  dem Fall auch zusteht oder nicht.
Titel: Aw: Welche Extraleistungen stehen einem zu ?
Beitrag von: Papagena am 21. Juni 2023, 10:09:00
Zitat von: belinea111 am 20. Juni 2023, 15:38:09Hallöchen :)

Ich wollte mal nachfragen, was man eigentlich so alles beantragen kann (einmalig oder mehrmals) ?

Ich weiß von der Erstausstattung für die Wohnung und Lebensmittel bei der Tafel.
Gibt es noch andere Dinge die mir zustehen und ich beantragen kann ?

Liebe Grüße


Guten Morgen belinea111,  :coffee:


ja, die gibt es, aber das variiert je nach Kommune, bzw. Stadt.

Bei mir im Städtle kann man bei Bezug von H4 und der Vorlage des Bescheides einen "Sozialpaß" erhalten, dieser erwirkt z.B. einen 50% Zuschuß für die Öffis. Anspruchsberechtigt sind auch Menschen, die Wohngeld oder Grundsicherung beziehen, oder die Aufstocker sind.

Wenn man knapp drüber liegt mit seinem Einkommen und deshalb keine staatliche/städtische Unterstützung erhält, dann besteht dennoch die Möglichkeit, bei Vorlage und Berechnung seiner Einkünfte den "Sozialpaß" zu bekommen. Das entscheidet das städtische Büro individuell bei der Vergabestelle des Passes.

Mit diesem "Sozialpaß" bekommt man für sich und seine Kinder auch vergünstigte Preise für verschiedene Schwimmbäder, Museen, den Zoo, die Volkshochschule und bei manchen Sportvereinen.


Grüßle
Papagena

Titel: Aw: Welche Extraleistungen stehen einem zu ?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 21. Juni 2023, 12:30:33
Zitat von: Papagena am 21. Juni 2023, 10:09:00dieser erwirkt z.B. einen 50% Zuschuß für die Öffis
Oooch ihr habt's gut :zwinker:

Hier gibt es nicht mal einen Sozialpass.

Aber wir können diesen Ratschlag befolgen...
https://freeassange.rtde.life/inland/173107-teurer-nahverkehr-laut-fdp-politiker-thomae-sollen-arme-halt-zu-fuß-gehen/

:kotz:
Titel: Aw: Welche Extraleistungen stehen einem zu ?
Beitrag von: Papagena am 21. Juni 2023, 13:07:23
Zitat von: Kopfbahnhof am 21. Juni 2023, 12:30:33
Zitat von: Papagena am 21. Juni 2023, 10:09:00dieser erwirkt z.B. einen 50% Zuschuß für die Öffis
Oooch ihr habt's gut :zwinker:

Hier gibt es nicht mal einen Sozialpass.

Aber wir können diesen Ratschlag befolgen...
https://freeassange.rtde.life/inland/173107-teurer-nahverkehr-laut-fdp-politiker-thomae-sollen-arme-halt-zu-fuß-gehen/

:kotz:

Hallo Kopfbahnhof,  :bye:


Die FDP ist so eine richtig fiese Ekel-Partei.
Für die Parteimitglieder und wahrscheinlich auch für die Wähler der FDP sind Armut, Hunger und Existenzängste  Fremdwörter.  :teuflisch:

FDP-Mann Stephan Thomae: "Der muss halt zu Fuß gehen"  =>  ,,Wenn sie kein Brot haben, dann sollen sie doch Kuchen essen." Marie Antoinette

Muß jedoch dazu sagen, daß ich seit ca. 10 Jahren keine Öffis mehr benutze, da dort die Gewalt und Überfälle stetig zunehmen. Hab mein Radel und bin damit in der Stadt sicherer und schneller unterwegs, als mit den Öffis, oder mit dem Auto.

Ich glaube für insgesamt 3 Jahre wurde hier der "Sozialpaß" mal ausgesetzt und dann später nach Protesten wieder eingeführt. Es gibt sogar ein paar Restaurants und ein Modehaus, die sich daran beteiligen und ihre Produkte vergünstigt anbieten. Er gilt für ein Jahr, unabhängig davon ob man in der Zwischenzeit wieder in Brot und Lohn steht.

Grüßle
Papagena