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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Problemen => Thema gestartet von: Sonnenschein am 20. Juni 2023, 18:40:35

Titel: Zahnersatz Krone Krankenkasse lehnt Härtefallregelung ab- ALG II Bezug
Beitrag von: Sonnenschein am 20. Juni 2023, 18:40:35
Hallo in die Runde,
ich benötigte eine Metallkeramikkrone. Die Zahnärztin hat den " Festzuschuss der Krankenkasse" in der Rechnung in Abzug gebracht.Eigenanteil 112,75 €.
Im nachhinein habe ich erfahren, dass ich Kandidat für die sogenannte Härtefallregelung bin.Einkommen unter den Grenzen und ALG II Bezug.Demzufolge müsste die KK den Eigenanteil bezahlen.
Also habe ich den doppelten Festzuschuss nachträglich bei der KK beantragt ( alle Unterlagen beigefügt).
Die Übernahme des Eigenanteils wurde mit folgender Begründung abgelehnt:
Der bewilligte Festzuschuss wurde vom Arzt bereits bei der KV abgerechnet. Die Härtefall- Regelung kann nur bei der " Regelversorgung" berücksichtigt werden.
M.E handelt es sich bei der Krone um eine Regelversorgung.(Frontbereich) Es kann doch nicht zu meinen Lasten gehen wenn der Zahnarzt nicht die Kostenübernahme vor Einreichung des Heil und Kostenplans abklärt . Oder ??
Titel: Aw: Zahnersatz Krone Krankenkasse lehnt Härtefallregelung ab- ALG II Bezug
Beitrag von: Spring23 am 20. Juni 2023, 22:23:49
Zitat von: Sonnenschein am 20. Juni 2023, 18:40:35M.E handelt es sich bei der Krone um eine Regelversorgung.(Frontbereich)
Ist es denn Regelversorgung? Also nur Teilverblendung?
Wenn die Kasse alles zahlen würde, würde man ja die Härtefallregelung geltend machen können.

Zitat von: Sonnenschein am 20. Juni 2023, 18:40:35Es kann doch nicht zu meinen Lasten gehen wenn der Zahnarzt nicht die Kostenübernahme vor Einreichung des Heil und Kostenplans abklärt . Oder ??
Bei wem hätte er die Kostenübernahme klären sollen?
Titel: Aw: Zahnersatz Krone Krankenkasse lehnt Härtefallregelung ab- ALG II Bezug
Beitrag von: malsumis am 20. Juni 2023, 23:53:55
nachträglich gibts nix, zumal auch nicht Regelversorgung
Titel: Aw: Zahnersatz Krone Krankenkasse lehnt Härtefallregelung ab- ALG II Bezug
Beitrag von: Sheherazade am 21. Juni 2023, 08:26:29
Zitat von: Sonnenschein am 20. Juni 2023, 18:40:35Es kann doch nicht zu meinen Lasten gehen wenn der Zahnarzt nicht die Kostenübernahme vor Einreichung des Heil und Kostenplans abklärt .

Das wäre deine Aufgabe gewesen. Weiß bzw. wusste der Zahnarzt überhaupt von deinem ALGII-Bezug?
Titel: Aw: Zahnersatz Krone Krankenkasse lehnt Härtefallregelung ab- ALG II Bezug
Beitrag von: Kopfbahnhof am 21. Juni 2023, 12:15:37
Zitat von: Sonnenschein am 20. Juni 2023, 18:40:35kann doch nicht zu meinen Lasten gehen wenn der Zahnarzt nicht die Kostenübernahme vor Einreichung des Heil und Kostenplans abklärt . Oder ??
Schon, wenn du dem Zahnarzt nichts von der Härtefallregelung gesagt hat.
Er muss dich nicht nach deinem Einkommen fragen, machen nur manche.

Habe kürzlich eine Krone auf einen Weisheitszahn bekommen, hatte alles der Zahnarzt mit der Kasse geregelt.
(Zuzahlung war Null)

Zitat von: malsumis am 20. Juni 2023, 23:53:55zumal auch nicht Regelversorgung
Doch ist es, sogar die Keramikverblendung im Sichtbereich.
Titel: Aw: Zahnersatz Krone Krankenkasse lehnt Härtefallregelung ab- ALG II Bezug
Beitrag von: malsumis am 21. Juni 2023, 13:23:55
Dazu habe ich andere Infos gefunden:

ZitatWas kosten Metallkeramikkronen und Vollkeramikkronen?
Bei den Zahnersatz-Kosten gilt es zu beachten, dass die gesetzlichen Krankenkassen nur eine Nicht-Edelmetall-Krone als Regelversorgung anerkennen und dafür einen Festzuschuss leisten. Wünscht der Patient stattdessen eine voll mit Keramik verblendete Krone, muss er die Mehrkosten dieser aufwendigeren Versorgung selbst tragen.
https://www.gzfa.de/diagnostik-therapie/zahnersatz/festsitzender-zahnersatz/metallkeramikkronen-und-vollkeramikkronen/

ZitatGehen wir aber einmal von der Tatsache aus, dass Sie kein Bonusheft besitzen und dennoch eine Krone aus Vollkeramik oder eine Metallkeramik-Krone als Zahnersatz wählen möchten.  Beide Kronenarten fallen leider aus der Regelleistung der Krankenkassen heraus. Allerdings können Sie beruhigt sein, denn Sie müssen nicht den gesamten Betrag selbst bezahlen. Sie müssen lediglich den Satz bezahlen, der oberhalb der Festzuschüsse liegt.
https://www.dentak.de/vollkeramik
Titel: Aw: Zahnersatz Krone Krankenkasse lehnt Härtefallregelung ab- ALG II Bezug
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 21. Juni 2023, 19:40:07
Im Frontbereich wäre mir neu, d. die Keramikverblendung nicht von der Kasse bezahlt wird.
Beantragen muss ich das höchstselbst bei meiner KK inkl.  JC-Bescheid und Bonusheft.
Titel: Aw: Zahnersatz Krone Krankenkasse lehnt Härtefallregelung ab- ALG II Bezug
Beitrag von: Schnuffel01 am 21. Juni 2023, 22:45:52
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 21. Juni 2023, 19:40:07Bonusheft.
Bei doppeltem FK-Zuschuss mußte ich das noch nie vorlegen.
Titel: Aw: Zahnersatz Krone Krankenkasse lehnt Härtefallregelung ab- ALG II Bezug
Beitrag von: Kopfbahnhof am 22. Juni 2023, 15:51:30
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 21. Juni 2023, 19:40:07Im Frontbereich wäre mir neu, d. die Keramikverblendung nicht von der Kasse bezahlt wird
Eben, zumindest die Vorderseite wird eigentlich Übernommen, Rückseite eher nicht.
Titel: Aw: Zahnersatz Krone Krankenkasse lehnt Härtefallregelung ab- ALG II Bezug
Beitrag von: Penny am 22. Juni 2023, 16:11:09
Zitat von: Kopfbahnhof am 22. Juni 2023, 15:51:30Eben, zumindest die Vorderseite wird eigentlich Übernommen, Rückseite eher nicht.

Also, ich habe ca 20 Kronen und ne Brücke bekommen, wurde alles ohne Probleme via Härtefall übernommen