Jobcenter fordert Schweigepflichtentbindung. Darf er das?
Ausserdem darf man zwecks Abgabe unterlagen vorladen?
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Zitat von: sjukto am 21. Juni 2023, 14:47:19Jobcenter fordert Schweigepflichtentbindung. Darf er das?
Die Schweigepflichtentbindung sollte nur für den ÄD gelten, nicht für das Jobcenter.
ZitatAusserdem darf man zwecks Abgabe unterlagen vorladen?
Ja, darf man. Du kannst die Unterlagen aber auch vorher hinbringen, steht da im Schreiben.
Trotzdem, darf JC Schweigepflichtentbindung verlangen?
ZitatJa, darf man.
Ist das ein zulässiges Grund für Vorladung?
Muss man auf den Umschlag eine Briefmarke kleben?
Zitat von: sjukto am 21. Juni 2023, 15:02:57Muss man auf den Umschlag eine Briefmarke kleben?
Wenn du den Umschlag zum Jobcenter bringst, ob vor dem Termin oder zum Termin - Nein.
Für den ÄD - ja.
Die Unterlagen und die Schweigepflichtentbindung wird vom Jobcenter nur an den ÄD weitergeleitet. Also alle deine persönlichen Unterlagen in einen Umschlag packen, verschließen und drauf schreiben "Für den ärztlichen Dienst".
Zitat von: Sheherazade am 21. Juni 2023, 15:26:43Wenn du den Umschlag zum Jobcenter bringst, ob vor dem Termin oder zum Termin - Nein.
Das ist schon klar. :smile:
Nun weiss ich nicht mal welche Briefmarke draufgehört. Ich dachte Versand bezahlt der Jobcenter.
Zitat von: sjukto am 21. Juni 2023, 15:02:57darf JC Schweigepflichtentbindung verlangen?
Dann wäre zuviel preisgegeben was man gar nicht braucht.
Zitat von: sjukto am 21. Juni 2023, 18:22:35Dann wäre zuviel preisgegeben was man gar nicht braucht.
Was gibst du denn bei der Schweigepflichtentbindung preis.
Dort trägst du deine behaldenden Ärzte ein und entbindest sie von der Schweigepflicht gegenüber dem Ärztlichen Dienst.
Evtl enthaltene Passagen wo drin steht z.B weitergabe an dritte o.ä streichst du einfach durch.
Zitat von: sjukto am 21. Juni 2023, 18:22:35Nun weiss ich nicht mal welche Briefmarke draufgehört.
Da es sich wahrscheinlich nur um den einen zettel handelt dann normaler Umschlag, 0,85 Briefmarke drauf und ab zum ÄD.
Ich kenne das, aber auch dass wenn man die Sachen (im verschlossenen Umschlag) vorab beim JC abgibt keine Briefmarke drauf muss. Das JC leitet alles weiter zum ÄD
@sjukto
Zitat von: Sheherazade am 21. Juni 2023, 15:26:43Die Unterlagen und die Schweigepflichtentbindung wird vom Jobcenter nur an den ÄD weitergeleitet. Also alle deine persönlichen Unterlagen in einen Umschlag packen, verschließen und drauf schreiben "Für den ärztlichen Dienst".
Aus eigener Erfahrung würde ich solche höchst sensiblen Unterlagen NIEMALS in die Hände des SB geben - verschlossener Umschlag hin oder her. Wer garantiert denn, dass der SB den Umschlag nicht aufmacht, sobald du zur Türe raus bist?
Meiner persönlichen Erfahrung nach wird aber genau das passieren, denn viele SB sind da sehr neugierig. Doch der von dir ausgefüllte Gesundheitsfragebogen geht den SB REIN GAR NICHTS an, leider wissen das viele LB nicht.
Vermutlich wurdest zur Abgabe des Gesundheitsfragebogens eingeladen, weil der SB auf deine Unwissenheit hofft. Er möchte, dass du ihm den Gesundheitsfragebogen einfach so aushändigst, damit er darin herum schnüffeln kann, bevor er die Unterlagen an den ÄD weiterleitet.
Und wenn du sie ihm in einen verschlossenen Umschlag gibst - so what?
Aufmachen, reinlesen, in einen neuen Umschlag stecken, schließen, weiterleiten. Selbst wenn der SB die Unterlagen im bereits geöffneten Original-Umschlag weiterleitet, wird das den ÄD sicher nicht kümmern.
Aus dem Grund mein Rat:
Geh hin zum Termin (Reisekostenerstattung nicht vergessen), wedle mit den Unterlagen und verlange die Adresse vom ÄD, damit du es selbst hinschicken kannst. Die Übergabe an den SB, auch im verschlossenen Umschlag, würde ich verweigern.
Und wenn wir schon dabei sind:
Ich würde nicht die Schweigepflichtentbindungen vom JC nehmen, sondern die aus dem Forum.
Zitat von: Sensoriker am 21. Juni 2023, 19:27:34Dort trägst du deine behaldenden Ärzte ein und entbindest sie von der Schweigepflicht gegenüber dem Ärztlichen Dienst.
Der Arzt hat mir einmal vor Jahren einen Attest wegen dem Schulter ausgestellt. Die restlichen Besuche sind nicht relevant.
Hast du ein noch nie gemacht? Das ist eine Stapel Formulare mit einem DIN A4 Umschlag.
Simone-
Eher nicht. Auf dem Umschlag steht gross geschrieben "darf nur vom ärztlichem Dienst geöffnet werden".
Zitat von: sjukto am 22. Juni 2023, 05:55:25Hast du ein noch nie gemacht? Das ist eine Stapel Formulare mit einem DIN A4 Umschlag.
Din A 4 Umschlag, dann mindestens 1,60 Euro.
Zitat von: sjukto am 22. Juni 2023, 05:55:25Hast du ein noch nie gemacht? Das ist eine Stapel Formulare mit einem DIN A4 Umschlag.
Doch. Bei mir war es 1 doppelseitig bedruckter DIN A4 Zettel.
Dort brauchte ich nur die Ärzte aufzulisten die ich von der Schweigepflicht entbinde. Dann noch ein Haufen Text bezüglich weitergabe etc. (Womit ich nicht einverstanden war habe ich dick durchgestrichen). Datum, Unterschrift und wieder beim JC abgegeben.
Einen Gesundheitsfragebogen musste ich nicht ausfüllen. Dafür entbindet man doch die Ärzte damit sie Unterlagen anfordern können.
Wenn du dir Sorgen machst, dass der Brief im JC geöffnet wird, schicke es doch gleich zum ÄD.
Dazu:
Post.jpg
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Also, kann man die Schweigepflichtentbindung verweigert oder Beschränken?
Zitat von: sjukto am 22. Juni 2023, 17:23:31Also, kann man die Schweigepflichtentbindung verweigert oder Beschränken?
Sicher. Du bist ja nicht verpflichtet deine Ärzte von ihrer Schweigepflicht zu entbinden. Dann muss der ÄD dich eben persönlich "begutachten".
Die kann (und ist auch nicht), aber nie so ausführlich sein, wie die Unterlagen von deinen Ärzten. Dort ist man für gewöhnlich länger in Behandlung und dein Arzt kann deine "Erkrankung" (Leistungsfähigkeit) wesentlich besser beurteilen als der ÄD.
Beschränken kannst du sie ebenfalls. Wenn du z.B. nicht damit einverstanden bist das Unterlagen an dritte (Ich weiß ja nicht wie die Schweigepflichtentbindung bei dir aufgebaut ist) weiter gegeben werden, streichst du eben die Passage.
Es muss ja auch dort stehen, dass du deine Einwilligung jederzeit widerrufen kannst. Durch das streichen erteilst du die gar nicht erst.
Sensoriker
Zitat von: sjukto am 22. Juni 2023, 05:55:25Der Arzt hat mir einmal vor Jahren einen Attest wegen dem Schulter ausgestellt. Die restlichen Besuche sind nicht relevant.
Das wird wohl nicht reichen.
Und weswegen sollst du dann zum ÄD?
Dort wird man eigentlich nur hingeschickt wenn Zweifel an der Erwerbsfähigkeit vorliegen.
BigMama
Mehr als das habe ich nicht. Wozu dann die Entbindung?
Sensoriker
wegen dem Schulter wohl.
Eben. Du benötigst die Entbindung, damit aktuelle Befunde bei deinen Ärzten angefordert werden können.
BigMama
Du verstehst mich nicht. Mehr als das gibt es nicht.
Was willst du dann vom ärztlichen Dienst? Wieso sollst du dahin?
Was hast du dem JC zu deiner Gesundheit gesagt?
Zitat von: BigMama am 23. Juni 2023, 12:49:46Was willst du dann vom ärztlichen Dienst?
Ich - gar nichts.
Irgendwas muss aber gewesen sein, dass das Jobcenter dich zum ärztlichen Dienst schicken will. Ist aber auch deine Sache. Deine einsilbigen Antworten sind nur nicht geeignet, dir die richtigen Ratschläge zu geben. Aber auch das ist deine Sache.
Zitat von: Sheherazade am 23. Juni 2023, 15:06:22Irgendwas muss aber gewesen sein, dass das Jobcenter dich zum ärztlichen Dienst schicken will. Ist aber auch deine Sache. Deine einsilbigen Antworten sind nur nicht geeignet, dir die richtigen Ratschläge zu geben.
Dito. Sheherazade war schneller.
Bleiben wir bitte bei Thema?
Jetzt erinnere ich mich wieder! Das Ganze ist ein
hausgemachtes Problem (https://hartz.info/index.php/topic,131214.msg1573527.html#msg1573527).
Du kommst nicht in die Pötte und versuchst alles auszusitzen.
BigMama
Und was war der Antwort?
Sheherazade
Zitat von: sjukto am 23. Juni 2023, 12:30:48Mehr als das gibt es nicht.
Welche Antworten braucht du noch?