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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: sjukto am 21. Juni 2023, 14:47:19

Titel: Ärtzliches Dienst
Beitrag von: sjukto am 21. Juni 2023, 14:47:19
Jobcenter fordert Schweigepflichtentbindung. Darf er das?

Ausserdem darf man zwecks Abgabe unterlagen vorladen?

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Titel: Aw: Ärtzliches Dienst
Beitrag von: Sheherazade am 21. Juni 2023, 14:56:50
Zitat von: sjukto am 21. Juni 2023, 14:47:19Jobcenter fordert Schweigepflichtentbindung. Darf er das?

Die Schweigepflichtentbindung sollte nur für den ÄD gelten, nicht für das Jobcenter.

ZitatAusserdem darf man zwecks Abgabe unterlagen vorladen?

Ja, darf man. Du kannst die Unterlagen aber auch vorher hinbringen, steht da im Schreiben.
Titel: Aw: Ärtzliches Dienst
Beitrag von: sjukto am 21. Juni 2023, 15:02:57
Trotzdem, darf JC Schweigepflichtentbindung verlangen?

ZitatJa, darf man.
Ist das ein zulässiges Grund für Vorladung?

Muss man auf den Umschlag eine Briefmarke kleben?
Titel: Aw: Ärtzliches Dienst
Beitrag von: Sheherazade am 21. Juni 2023, 15:26:43
Zitat von: sjukto am 21. Juni 2023, 15:02:57Muss man auf den Umschlag eine Briefmarke kleben?

Wenn du den Umschlag zum Jobcenter bringst, ob vor dem Termin oder zum Termin - Nein.


Für den ÄD - ja.

Die Unterlagen und die Schweigepflichtentbindung wird vom Jobcenter nur an den ÄD weitergeleitet. Also alle deine persönlichen Unterlagen in einen Umschlag packen, verschließen und drauf schreiben "Für den ärztlichen Dienst".
Titel: Aw: Ärtzliches Dienst
Beitrag von: sjukto am 21. Juni 2023, 18:22:35
Zitat von: Sheherazade am 21. Juni 2023, 15:26:43Wenn du den Umschlag zum Jobcenter bringst, ob vor dem Termin oder zum Termin - Nein.
Das ist schon klar.  :smile:
Nun weiss ich nicht mal welche Briefmarke draufgehört. Ich dachte Versand bezahlt der Jobcenter.

Zitat von: sjukto am 21. Juni 2023, 15:02:57darf JC Schweigepflichtentbindung verlangen?
Dann wäre zuviel preisgegeben was man gar nicht braucht.

Titel: Aw: Ärtzliches Dienst
Beitrag von: Sensoriker am 21. Juni 2023, 19:27:34
Zitat von: sjukto am 21. Juni 2023, 18:22:35Dann wäre zuviel preisgegeben was man gar nicht braucht.
Was gibst du denn bei der Schweigepflichtentbindung preis.
Dort trägst du deine behaldenden Ärzte ein und entbindest sie von der Schweigepflicht gegenüber dem Ärztlichen Dienst.
Evtl enthaltene Passagen wo drin steht z.B weitergabe an dritte o.ä streichst du einfach durch.

Zitat von: sjukto am 21. Juni 2023, 18:22:35Nun weiss ich nicht mal welche Briefmarke draufgehört.
Da es sich wahrscheinlich nur um den einen zettel handelt dann normaler Umschlag, 0,85 Briefmarke drauf und ab zum ÄD.
Ich kenne das, aber auch dass wenn man die Sachen (im verschlossenen Umschlag) vorab beim JC abgibt keine Briefmarke drauf muss. Das JC leitet alles weiter zum ÄD
Titel: Aw: Ärtzliches Dienst
Beitrag von: Simone- am 21. Juni 2023, 22:04:42
@sjukto

Zitat von: Sheherazade am 21. Juni 2023, 15:26:43Die Unterlagen und die Schweigepflichtentbindung wird vom Jobcenter nur an den ÄD weitergeleitet. Also alle deine persönlichen Unterlagen in einen Umschlag packen, verschließen und drauf schreiben "Für den ärztlichen Dienst".
Aus eigener Erfahrung würde ich solche höchst sensiblen Unterlagen NIEMALS in die Hände des SB geben - verschlossener Umschlag hin oder her. Wer garantiert denn, dass der SB den Umschlag nicht aufmacht, sobald du zur Türe raus bist?

Meiner persönlichen Erfahrung nach wird aber genau das passieren, denn viele SB sind da sehr neugierig. Doch der von dir ausgefüllte Gesundheitsfragebogen geht den SB REIN GAR NICHTS an, leider wissen das viele LB nicht.

Vermutlich wurdest zur Abgabe des Gesundheitsfragebogens eingeladen, weil der SB auf deine Unwissenheit hofft. Er möchte, dass du ihm den Gesundheitsfragebogen einfach so aushändigst, damit er darin herum schnüffeln kann, bevor er die Unterlagen an den ÄD weiterleitet.

Und wenn du sie ihm in einen verschlossenen Umschlag gibst - so what?
Aufmachen, reinlesen, in einen neuen Umschlag stecken, schließen, weiterleiten. Selbst wenn der SB die Unterlagen im bereits geöffneten Original-Umschlag weiterleitet, wird das den ÄD sicher nicht kümmern.

Aus dem Grund mein Rat:
Geh hin zum Termin (Reisekostenerstattung nicht vergessen), wedle mit den Unterlagen und verlange die Adresse vom ÄD, damit du es selbst hinschicken kannst. Die Übergabe an den SB, auch im verschlossenen Umschlag, würde ich verweigern.
Und wenn wir schon dabei sind:
Ich würde nicht die Schweigepflichtentbindungen vom JC nehmen, sondern die aus dem Forum.

Titel: Aw: Ärtzliches Dienst
Beitrag von: sjukto am 22. Juni 2023, 05:55:25
Zitat von: Sensoriker am 21. Juni 2023, 19:27:34Dort trägst du deine behaldenden Ärzte ein und entbindest sie von der Schweigepflicht gegenüber dem Ärztlichen Dienst.
Der Arzt hat mir einmal vor Jahren einen Attest wegen dem Schulter ausgestellt. Die restlichen Besuche sind nicht relevant.

Hast du ein noch nie gemacht? Das ist eine Stapel Formulare mit einem DIN A4 Umschlag.

 Simone-
Eher nicht. Auf dem Umschlag steht gross geschrieben "darf nur vom ärztlichem Dienst geöffnet werden".
Titel: Aw: Ärtzliches Dienst
Beitrag von: Spring23 am 22. Juni 2023, 09:07:54
Zitat von: sjukto am 22. Juni 2023, 05:55:25Hast du ein noch nie gemacht? Das ist eine Stapel Formulare mit einem DIN A4 Umschlag.
Din A 4 Umschlag, dann mindestens 1,60 Euro.
Titel: Aw: Ärtzliches Dienst
Beitrag von: Sensoriker am 22. Juni 2023, 10:35:15
Zitat von: sjukto am 22. Juni 2023, 05:55:25Hast du ein noch nie gemacht? Das ist eine Stapel Formulare mit einem DIN A4 Umschlag.
Doch. Bei mir war es 1 doppelseitig bedruckter DIN A4 Zettel.
Dort brauchte ich nur die Ärzte aufzulisten die ich von der Schweigepflicht entbinde. Dann noch ein Haufen Text bezüglich weitergabe etc. (Womit ich nicht einverstanden war habe ich dick durchgestrichen). Datum, Unterschrift und wieder beim JC abgegeben.
Einen Gesundheitsfragebogen musste ich nicht ausfüllen. Dafür entbindet man doch die Ärzte damit sie Unterlagen anfordern können.

Wenn du dir Sorgen machst, dass der Brief im JC geöffnet wird, schicke es doch gleich zum ÄD.
Dazu:

Post.jpg

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Titel: Aw: Ärtzliches Dienst
Beitrag von: sjukto am 22. Juni 2023, 17:23:31
Also, kann man die Schweigepflichtentbindung verweigert oder Beschränken?
Titel: Aw: Ärtzliches Dienst
Beitrag von: Sensoriker am 22. Juni 2023, 18:29:26
Zitat von: sjukto am 22. Juni 2023, 17:23:31Also, kann man die Schweigepflichtentbindung verweigert oder Beschränken?
Sicher. Du bist ja nicht verpflichtet deine Ärzte von ihrer Schweigepflicht zu entbinden. Dann muss der ÄD dich eben persönlich "begutachten".
Die kann (und ist auch nicht), aber nie so ausführlich sein, wie die Unterlagen von deinen Ärzten. Dort ist man für gewöhnlich länger in Behandlung und dein Arzt kann deine "Erkrankung" (Leistungsfähigkeit) wesentlich besser beurteilen als der ÄD.

Beschränken kannst du sie ebenfalls. Wenn du z.B. nicht damit einverstanden bist das Unterlagen an dritte (Ich weiß ja nicht wie die Schweigepflichtentbindung bei dir aufgebaut ist) weiter gegeben werden, streichst du eben die Passage.
Es muss ja auch dort stehen, dass du deine Einwilligung jederzeit widerrufen kannst. Durch das streichen erteilst du die gar nicht erst.
Titel: Aw: Ärtzliches Dienst
Beitrag von: sjukto am 22. Juni 2023, 18:41:52
Sensoriker
Zitat von: sjukto am 22. Juni 2023, 05:55:25Der Arzt hat mir einmal vor Jahren einen Attest wegen dem Schulter ausgestellt. Die restlichen Besuche sind nicht relevant.
Titel: Aw: Ärtzliches Dienst
Beitrag von: BigMama am 22. Juni 2023, 19:37:48
Das wird wohl nicht reichen.
Titel: Aw: Ärtzliches Dienst
Beitrag von: Sensoriker am 22. Juni 2023, 19:39:48
Und weswegen sollst du dann zum ÄD?
Dort wird man eigentlich nur hingeschickt wenn Zweifel an der Erwerbsfähigkeit vorliegen.
Titel: Aw: Ärtzliches Dienst
Beitrag von: sjukto am 22. Juni 2023, 19:49:51
BigMama
Mehr als das habe ich nicht. Wozu dann die Entbindung?

Sensoriker
wegen dem Schulter wohl.
Titel: Aw: Ärtzliches Dienst
Beitrag von: BigMama am 23. Juni 2023, 06:57:29
Eben. Du benötigst die Entbindung, damit aktuelle Befunde bei deinen Ärzten angefordert werden können.
Titel: Aw: Ärtzliches Dienst
Beitrag von: sjukto am 23. Juni 2023, 12:30:48
BigMama
Du verstehst mich nicht. Mehr als das gibt es nicht.
Titel: Aw: Ärtzliches Dienst
Beitrag von: BigMama am 23. Juni 2023, 12:49:46
Was willst du dann vom ärztlichen Dienst? Wieso sollst du dahin?
Was hast du dem JC zu deiner Gesundheit gesagt?
Titel: Aw: Ärtzliches Dienst
Beitrag von: sjukto am 23. Juni 2023, 14:52:11
Zitat von: BigMama am 23. Juni 2023, 12:49:46Was willst du dann vom ärztlichen Dienst?
Ich - gar nichts.
Titel: Aw: Ärtzliches Dienst
Beitrag von: Sheherazade am 23. Juni 2023, 15:06:22
Irgendwas muss aber gewesen sein, dass das Jobcenter dich zum ärztlichen Dienst schicken will. Ist aber auch deine Sache. Deine einsilbigen Antworten sind nur nicht geeignet, dir die richtigen Ratschläge zu geben. Aber auch das ist deine Sache.
Titel: Aw: Ärtzliches Dienst
Beitrag von: Sensoriker am 23. Juni 2023, 15:18:32
Zitat von: Sheherazade am 23. Juni 2023, 15:06:22Irgendwas muss aber gewesen sein, dass das Jobcenter dich zum ärztlichen Dienst schicken will. Ist aber auch deine Sache. Deine einsilbigen Antworten sind nur nicht geeignet, dir die richtigen Ratschläge zu geben.

Dito. Sheherazade war schneller.
Titel: Aw: Ärtzliches Dienst
Beitrag von: sjukto am 23. Juni 2023, 18:14:36
Bleiben wir bitte bei Thema?
Titel: Aw: Ärtzliches Dienst
Beitrag von: BigMama am 23. Juni 2023, 18:18:39
Jetzt erinnere ich mich wieder! Das Ganze ist ein

hausgemachtes Problem (https://hartz.info/index.php/topic,131214.msg1573527.html#msg1573527).

Du kommst nicht in die Pötte und versuchst alles auszusitzen.
Titel: Aw: Ärtzliches Dienst
Beitrag von: sjukto am 23. Juni 2023, 19:30:17
BigMama
Und was war der Antwort?

Sheherazade
Zitat von: sjukto am 23. Juni 2023, 12:30:48Mehr als das gibt es nicht.
Welche Antworten braucht du noch?