Hallo an alle,
Ich arbeite als Alleinselbstständiger und erhalte ergänzende Unterstützung vom Jobcenter die eine Abteilung haben, die auf Selbstständige spezialisiert ist. Mein Einkommen ist unbeständig - manchmal verdiene ich mehr, manchmal weniger. Ständig muss ich eine Einkommensprognose (EKS) erstellen, bei der ich im Grunde genommen versuchen muss, die Zukunft vorherzusagen. Anders als einige andere, reiche ich für den nächsten Berechnungszeitraum keine abschließende EKS ein. Stattdessen übermittle ich immer die vorläufige betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) von meinem Steuerbüro.
Das liegt daran, dass es immer wieder vorkommt, dass nachträglich Zahlungen eingehen oder Kunden Waren zurückgeben, für die ich dann eine Gutschrift erstellen muss. Daher stellt das Steuerbüro am Ende des Jahres eine abschließende BWA im Rahmen des Jahresabschlusses zusammen die an das Finanzamt übermittelt wird. Bis 2020 hat das Jobcenter diese Zahlen immer berücksichtigt und seine Berechnungen entsprechend angepasst, meistens führte das zu Nachzahlungen an meiner Seite.
Allerdings ist Folgendes passiert: Mein Sachbearbeiter ignoriert jetzt den Jahresabschluss und berechnet das Einkommen auf seine eigene Weise. So wurde mir im Jahr 2021 ein Einkommen zugerechnet, das so hoch war, dass ich plötzlich mitten im Jahr keine Leistungen mehr erhielt, obwohl laut der abschließenden BWA mein durchschnittlicher Gewinn bei etwa 900 Euro lag. Im September wurde beispielsweise eine Einnahme (Geld von einem Kunden für Ware) von 7000 Euro, die ich vier Tage später im Folgemonat Oktober für Waren ausgegeben hatte, als Einkommen berücksichtigt.
Außerdem wurden einige Beträge, die das Jobcenter als unnötig erachtete, gestrichen, obwohl sie für den Betrieb essenziell waren (wie Druckerpapier, Ordner, Kartuschen und andere Bürobedarfsartikel im Wert von 400 Euro im Jahr). Aus diesen Gründen habe ich dafür eine Klage eingereicht. Der Sachbearbeiter möchte den Jahresabschluss mit den tatsächlichen Zahlen nicht zur Berechnung heranziehen, sondern besteht darauf, seine eigene Berechnung über einen Zeitraum von sechs Monaten ohne Korrekturen zu verwenden. Der Richter soll entscheiden ob mit den tatsächlcihen Zahlen aus dem Jahresabschluss oder die seiner Meinung nach vorgeschriebene Berechnung des Jobcenter das korrekte ist.
Dadurch fehlt mir jetzt Geld und ich bin nicht mehr in der Lage, meine Steuern zu bezahlen. Das Finanzamt sagt, dass das mein Problem sei und hat deshalb meine Konten gepfändet. Momentan steht mein Betrieb still. Der Sachbearbeiter beim Finanzamt ist nicht einmal bereit, diese über einen Zeitraum von sechs Monaten zu tilgen, weil er die Ratenzahlung als gefährdet ansieht. Ich frage mich was er sich vorstellt woher das Geld kommen soll ? Seine Antwort darauf war ich solle abwarten, erst kommt der Ein Beamter bei mir zuhause vorbei und schaut sich um und danach würde ich dann von ihm eingeladen und wir versuchen dann nach Eintragung ins Schuldnerverzeichnis eine kleinere Ratenzahlung zu vereinbaren. Wenn es jedoch so weit ist werde ich nichts mehr zahlen können. Ich bin da scheinbar echt nur ein Vorgang. Wir reden hier über etwa 4000 Euro Schulden bei einem Ratenangebot von 600 Euro solange cih noch arbeitsfähig bin. Aktuell habe ich stillstand weil ich mit dem Konto nicht arbeiten kann.
Ich weiß derzeit nicht, wie es weitergehen soll. Mein Betrieb generiert zwar Gewinne, aber ich muss aufhören zu arbeiten, um überleben zu können. Ich kann zurzeit nur ein bis eineinhalb Stunden pro Tag arbeiten. Mehr ist nicht möglich, da ich zwei Kinder habe, eines davon ist schwerbehindert und auf einen Rollstuhl angewiesen. Wir leben in einem Haus mit Treppen und finden seit Jahren keine passende Wohnung. Daher bin ich sehr eingeschränkt. Ich bin froh wenn ich eines Tages 6 h arebiten kann und mit dem Laden nichts mehr zu tun habe. An Aufträgen mangelt es mir nicht. Nur so wie es jetzt ist, wird mir das Systematisch kaputt gemacht. Ich weiß da einfach nicht mehr weiter.
Ich entnehme deinem Text das eine besondere Eilbedürftigkeit besteht.
Normalerweise dauern Verfahren am Sozialgericht (wie bei anderen auch) sehr lang, oft mehrere Monate.
In Notsituationen kann man aber auch Eilanträge, auch einstweiliger Rechtsschutz genannt, stellen.
Der Eilantrag ist zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens zulässig. Es ist also irrelevant, ob sich die Angelegenheit noch im Widerspruchsverfahren beim Leistungsträger befindet oder bereits Klage erhoben wurde.
Du könntest deine Klageschrift ändern bzw. mit einen Antrag auf einstweiliger Rechtsschutz ergänzen.
"Das Gericht möge einstweilig anordnen ...".. dein Begehr..
Die besondere Eilbedürftigkeit mußt du begründen..das hast du ja hier schon getan. Ich denke das kannst du so auch für den Antrag auf einstweiliger Rechtsschutz verwenden.
Am besten du sendet auch Belege mit, welche die Eilbedürftigkeit belegen.
Ein Beispiel:
https://sozialgericht-hannover.niedersachsen.de/download/108927/Vordruck_auf_Eilantrag.pdf