Hallo Leute,
Habe nachdem ich vor 1 Woche meinen Weiterbewilligungsantrag abgeschickt habe und dort drin bei Anzahl der Kraftfahrzeuge: 3 geschriebrn habe. Einen Brief vom Jobcenter bekommen, ob das ein missverständnis sei und ich ausversehen die Fahrzeuge meiner Haushaltsgemeinschaft meinte, und das die jetzt Fahrzeugscheine haben wollen und den Wert.
Es war kein Missverständnis es handelt sich hierbei um meine "Hobbymäßigen" 3 Motorräder dir alle zusammen einen Wert von 7000 euro haben.
Können die mir da einen Strik raus drehen? Muss ich mir Sorgen machen? Dad ich sie nicht behalten darf ? Dachte die Obergrenze sind 15.000 euro?
Gruß
Ich bin da kein Experte, von daher darf sich da gerne noch wer Anderes melden.
Aber ich bin mir doch sehr sicher, dass eine Person im Leistungsbezug nicht mehrere Kraftfahrzeuge besitzen darf, selbst wenn diese zusammen unter dem maximal erlaubtem Wert liegen.
Eins pro Mitglied der BG und dann müsste wohl auch nachgewiesen werden, dass die nicht auf einen Namen laufen, sondern auf verschiedene Namen.
Wenn ich das alles richtig verstehe, dann wird das wohl wirklich zu einem Problem für Dich.
Zitat von: Patrick87 am 23. Juni 2023, 11:41:01Ich bin da kein Experte, von daher darf sich da gerne noch wer Anderes melden.
Aber ich bin mir doch sehr sicher, dass eine Person im Leistungsbezug nicht mehrere Kraftfahrzeuge besitzen darf, selbst wenn diese zusammen unter dem maximal erlaubtem Wert liegen.
Eins pro Mitglied der BG und dann müsste wohl auch nachgewiesen werden, dass die nicht auf einen Namen laufen, sondern auf verschiedene Namen.
Wenn ich das alles richtig verstehe, dann wird das wohl wirklich zu einem Problem für Dich.
Aber ist es dann nicht so das bspw. Die anderen beiden Motorräder als Vermögen laufen? Und das Schonvermögen liegt ja auch bei 15.000 euro.
KFZ bis 7.500€ ist doch Schonvermögen. Wenn drei Motorräder den Wert nicht übersteigen, kannst du die nach meinem Verständnis behalten.
Und wenn zwei davon nicht als Schönvermögen durchgehen, dann evtl. als Vermögen? Ich habe mein Motorrad gar nicht gemeldet. Bisher hat auch niemand danach gefragt.
Zitat von: Felixxx am 23. Juni 2023, 11:54:14KFZ bis 7.500€ ist doch Schonvermögen. Wenn drei Motorräder den Wert nicht übersteigen, kannst du die nach meinem Verständnis behalten.
Und wenn zwei davon nicht als Schönvermögen durchgehen, dann evtl. als Vermögen? Ich habe mein Motorrad gar nicht gemeldet. Bisher hat auch niemand danach gefragt.
Ja das ist jetzt die Frage... war so blöd und habe 3. Geschrieben
Sie haben ja gefragt, ob es ein missverdtändnis war und ich dir Fahrzeuge der Haushaltsgemeinschaft meinte. Wenn ich jetzt sagen würde, ja es war ein fehler meinerseits, könnten sie ja aber bei der Zuladsungsstelle nachfragen und dann würde ich denke richtig stress bekommen oder ?
Jetzt hilft nur noch weiter bei der Wahrheit bleiben, ein Rückzieher macht nur noch mehr Probleme.
Zitat von: Peter8080 am 23. Juni 2023, 11:52:18Aber ist es dann nicht so das bspw. Die anderen beiden Motorräder als Vermögen laufen? Und das Schonvermögen liegt ja auch bei 15.000 euro.
Dann laufen eben 2 der Motorräder in Schonvermögen, wenn du sonst nichts hast, kein Problem.
Nachdem das Jobcenter darauf aufmerksam geworden ist, würde ich bei der Wahrheit bleiben Peter8080.
Zitat von: Peter8080 am 23. Juni 2023, 12:02:33war so blöd und habe 3. Geschrieben
Sind die denn alle 3 überhaupt Angemeldet?
Wenn 2 davon im Schuppen rum stehen, zählen sie auch nicht als Kfz.
Im Sommer reicht doch eins und im Winter, werden die meisten eh Abgemeldet.
Ein KFZ bis zu 15.000 bleibt unberücksichtigt.
Die anderen beiden fallen in den Schonvermögen, das im ersten Jahr sogar 40.000 beträgt und ab dem zweiten 15.000
ich hab auch 3 Fahrzeuge, einen Motorroller ein Motorrad und ein PKW gemeldet nur PKW hat bisher kein JC interessiert.