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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: TG am 23. Juni 2023, 11:32:51

Titel: Antrag auf einstweilige Verfügung/Procedere
Beitrag von: TG am 23. Juni 2023, 11:32:51
Hallo,
ich habe ein paar Fragen:
1. Ist ein Antrag auf einstweilige Verfügung beim SG mit Kosten verbunden?
2. Welche Unterlagen müssen beigefügt werden?
3. Wie ist das ganze Procedere?
4. Kann der Antrag formlos gestellt werden?
Danke für Auskünfte.
Titel: Aw: Antrag auf einstweilige Verfügung/Procedere
Beitrag von: Ellen_Alien am 23. Juni 2023, 18:08:52
Einstweilige Anordnung bzw. Eilverfahren meinst du sicherlich.
1. Nein
2. alle genannten Beweismittel bzw. alles, was deine Antragstellung belegt. Bei Mittellosigkeit z. B. auch Kontoauszüge und Nachweis des Kontostandes. Wenn die Unterlagen unvollständig sind, fordert das Gericht nach.
3. Antrag schriftlich einreichen oder zur Niederschrift in der Geschäftsstelle. Alles in zweifacher Ausfertigung einreichen, Gericht fordert sonst nach, das kostet unnötig Zeit. Dann auf die Entscheidung warten. Zuvor wird die Gegenseite zu deiner Kenntnis zur Stellungnahme aufgefordert.
4. Nein. Es sollte eine ordentliche Antragsschrift (bestenfalls mit Rubrum) sein. Sonst kann das Gericht nur mutmaßen, was genau du beantragen willst, das könnte zu deinem Nachteil ausfallen.
Hier mal ein Beispiel

https://sozialgericht-hannover.niedersachsen.de/download/108927/Vordruck_auf_Eilantrag.pdf
Titel: Aw: Antrag auf einstweilige Verfügung/Procedere
Beitrag von: TG am 23. Juni 2023, 21:53:20
Vielen Dank für die Info!