Hallo,
Denke viele kennen hier meine Situation. Haus gekauft über die Mängel nicht Bescheid gewusst.
Ich hatte dann einen Termin bei dem Teamleiter des hiesigen Jobcenters. Der meinte er muss den Aussendienstmitarbeiter vorbeigeschicken. Das war im April. Der war dann unmöglich meinte das an der Wand seien nur Stockflecken und kein Schimmel und es würde zwar an dem Tag nicht regnen also kein Beweis für undichtes Dach. Mittlerweile hat es wieder ein paar mal reingeregnet. Z.t mit Wasserschäden an der Wand.
Das Jobcenter lehnte den Umzug ab, drohte mir mit Paragraph 34 und das ich dann Darlehen bekomme und weder ich noch mein Lebensgefährte Zuschüsse zur Krankenversicherung.
Rechtsanwalt konnte ich in der Gegend keinen finden.
Ich war bei einem der meinte er macht kein sgb 2 mehr der andere ist bis zu 3 Monate ausgebucht.
Wir haben dann in einem anderen Bundesland eine Wohnung gefunden ca. 80 km entfernt.
Haus wird jetzt vermakelt. Seit Mitte Mai jedoch nur 1 Anfrage und mehr nicht. Kaufpreis 45 000 Euro Verhandlungsbasis.
Ich würde es Mittlerweile für z.b. 20 000 Euro hergeben es ist nur noch Ballast.
Abschläge für vor allem Grundgebühr Strom, Gas, Wasser und Versicherung belaufen sich für mich auf monatlich 110 Euro die ich nun ab nächsten Monat da Auszug bis ein Käufer gefunden ist selber zahlen muss. Hier sind die Grundgebühren sehr hoch z.b.Wasser 18 Euro, Gas 15 Euro Strom auch 15 Euro.
Ich habe die Befürchtung das ich das Haus nicht verkauft bekommen werde. Die Lage ist schlecht hier stehen die Häuser seit langem leer. Dann der Zustand des Hauses dazu sinken die Preise und 5 Prozent Zinsen.
Es schaut nicht gut aus.
Das jobcenter im neuen Wohnort meinte das sie das Vermessungsamt zum Gutachten beauftragen.
Jene berücksichtigen aber nicht die Schäden am Haus beim Verkehrswert ermitteln. Das macht mir extreme Sorgen.
Ein Gutachter den ich bezüglich des Verkehrswert beauftragen könnte bringt nichts da das Jobcenter dies nicht als Grundlage anerkennt.
Sollte das Vermessungsamt jetzt entschieden Haus ist mehr Wert als Schonvermögen mit dem was ich auf der Bank habe, habe ich ein paar Fragen.
Was soll ich dann tun? Ich bekomme das Haus nicht mal für 45 000 Euro verkauft.
Dann bin ich mir nicht mal sicher das dass Jaus einen Käufer innerhalb von 1 Jahr findet.
Zudem man noch 3 bis 4 Monate dazu rechnen muss bis Notartermin und die ganzen Genehmigungen von Naturschutzbehörde bis Vorkaufsrecht Gemeinde und Grundbucheintrag Auflassungsvormerkung
Dann falls es Richtung Darlehen läuft darf man seinen Schonbetrag behalten?
Also z.b. Haus Verkehrswert 50 000 Euro was ein Alptraum wäre, 40 000 Euro plus 15000 Euro Partner frei oder geht das auf Null das man gar keinen Schonvermögen daraus behalten darf?
Einmal habe ich in einem Leitfaden eines jobcenters gelesen das alles was über das Schonvermögen hinausgeht Darlehen ist was ja allgemein so ist aber das von dem Hausverkauf dann trotzdem Freibeträge sind. Und dann z.b. das Jobcenter 6000 Euro einbehalten darf.
Vielleicht mache ich besser eine Beispiel Rechnung:
Konto 10 000 Euro
Haus 50 000 Euro
Bedeutet ohne Bereinigung Makler Ausgaben und monatliche Abschläge?
5000 Euro zuviel
Jobcenter entschiedet Darlehen.
Was darf das jobcenter dann behalten?
5000 Euro oder 50 000 Euro?
Dann das was man auf dem Konto hat. Ich habe die Kaution bezahlt, meine Scheidung nebst Anwalt sowie ein Großteil der Babyausstattung. Vieles gebraucht gekauft trotzdem auch das ist nicht umsonst, auch muss ich den Umzug selbst bezahlen.
Bedeutet Bankvermögen ist mittlerweile von Mai bis dato geschrumpft.
Ab wann zählt das Bankvermögen mit dazu?
Nach telefonischer Antragstellung?
Nach schriftlichen Eingang des Antrages nebst vorsprache?
Oder erst an 1.7. Da Einzug in die mietwohnung anderes Jobcenter?
Da ja ab da eigentlich erst das Haus zu ungeschützten Vermögen wird.
Auch da habe ich unterschiedliche Texte gelesen.
Und kann das jobcenter uns wirklich nicht Krankenversicherung bzw das es keinen Zuschuss gibt?
Und gegen das Gutachten um den Verkehrswert zu bestimmen kann ich nichts machen trotz das es nur ein Vermessungsamt macht nur mit Kaufpreissammlung den Wert ermittelt?
Ich kann denke ich froh sein wenn ich das Haus zu dem Bodenrichtwert verkauft bekomme bevor es Zusammen fällt.
Versicherung wird auch teurer da leerstehend.
Zitat von: Nelda am 24. Juni 2023, 19:50:37Abschläge für vor allem Grundgebühr Strom, Gas, Wasser und Versicherung belaufen sich für mich auf monatlich 110 Euro die ich nun ab nächsten Monat da Auszug bis ein Käufer gefunden ist selber zahlen muss. Hier sind die Grundgebühren sehr hoch z.b.Wasser 18 Euro, Gas 15 Euro Strom auch 15 Euro.
Eine Möglichkeit dies zu senken wäre die Abmeldung von Strom und Wasser. Dann würden diese monatlichen Kosten wegfallen. Den Wert würde es natürlich weiter senken, da ein neuer Eigentümer dann alles neu anmelden müsste und ein Anschluss der Abgemeldet wird, wird in der Regel vom Versorger auch entfernt.
Bei solchen Objekten muss man Glück haben um diese zu verkaufen, oder auf einen symbolischen Betrag runtergehen.
Wasser vom Versorger abstellen lassen kostet 710 Euro. Das ist sehr teuer. Die meinten das sie das von der Straße abklemmen etc.
Gas kann ich Im Dezember abstellen Ende Dezember läuft der Vertrag aus.
Strom erst im Herbst da man hier ab und am Rasen mähen muss und das leider ein Strom Rasenmäher ist.
Wenn das Vermessungsamt einen Verkehrswert benennt dann muss ich leider nach diesem Wert verkaufen ein weiteres Hemmniss es sei denn was ich hoffe es ist unter 40 000 Euro wert.
Dann sind wir hoffentlich unter der Grenze zum Darlehen.
Das weiss ich aber erst wieviel genau wenn ich wüsste ab wann das Bankvermögen mit reinfliesst eben ab
Telefonischer Antragstellung
Schriftlicher Antragstellung mit Vorsprache
Oder ab 1.7.da Haus nicht mehr selbstbewohnt
Zitat von: Nelda am 24. Juni 2023, 19:50:37Ab wann zählt das Bankvermögen mit dazu?
Ab dem Tag wo Leistungen Beantragt wurden.
Egal ob ein JC Wechsel dazwischen ist oder nicht.
Zitat von: Nelda am 24. Juni 2023, 19:50:37kann denke ich froh sein wenn ich das Haus zu dem Bodenrichtwert verkauft bekomme
Wenn es so schlimm ist wie von dir Beschrieben, dann ja.
Jeder Monat kostet, kann schnell zu einem fetten Verlustgeschäft werden, mehr als Aktuell jetzt schon.
Zitat von: Nelda am 24. Juni 2023, 19:50:37kann das jobcenter uns wirklich nicht Krankenversicherung
Wenn die Hütte wirklich Unbewohnbar ist, solltet ihr auch alle Leistungen vom JC Bekommen.
Und wenn es erst mal nur Vorläufig ist.
Hallo kopfbahnhof
Leider nein. Das Jobcenter lehnt jegliche Leistungen ab bis der Verkehrswert ermittelt ist. Wir sind ab 1.7. Somit nicht mal mehr krankenversichert. Ich frage jetzt wegen der Nachversicherung nach die evtl 1 Monat geht
Nachtrag es kommt noch besser
Auf meine Anfrage bei dem Vermessungsamt
Ein Gutachten nach Kaufpreissammlung welches vom Jobcenter in Auftrag gegeben wurde berücksichtigt keine Schäden . Das Haus steht aber als Sanierungsfall da. Bedeutet die würden zur Berechnung einen viel zu hohen Verkehrswert ansetzen.
Ein normales Gutachten vom Vermessungsamt dauert 6 bis 9 Monate.
Fraglich ist ob es Sinn macht das ich dem Gutachter öffentlich vereidigt kommen lassen soll, hätte einen der das Gutachten bis Ende Juli fertig hat. Aber Fraglich ob das die Behörde anerkennt.
Gestern meinte die Sb ja würde anerkannt werden aber ob es dann tatsächlich so ist?
Kostenpunkt auch über 1000 Euro.
Aber wir können nicht ewig warten, irgendwann ist das Geld weg wenn ich rechne Miete etc und das dann für 6bis 9 Monate oder auf ein Gutachten über den Verkehrswert welches dann aufgrund keiner Berücksichtigung der Schäden , Kaufpreis Sammlung das Haus verkaufen nicht möglich ist
Zitat von: Nelda am 27. Juni 2023, 08:41:18Gestern meinte die Sb ja würde anerkannt werden aber ob es dann tatsächlich so ist?
Solche (mündlichen?) Aussagen lässt man sich (höflich darum bittend) schriftlich bestätigen.
Ja war mündlich
Das war eine Kostenübernahmezusage und die brauchst du schriftlich.
Man kann nur raten zu versuchen, es sich selbst nicht schwerer zu machen, als es ist. Das Wichtige zuerst, den Rest mal weg, das gibt nur Chaos.
Mal gehts darum, dass Du ein für 60 000 Euro gekauftes Haus (soweit ich das korrekt erinnere) jetzt vielleicht für 20 000 verkaufen kannst, der Verkehrswert aber vielleicht bei 45 000 liegt.
Dann machst Du Dir Gedanken, ob Du das Geld, von dem Du davon ausgehst, dass Du es eh nicht bekommst, weil das Haus nicht zu verkaufen sein wird und schon gar nicht zu dem Preis von 45 000 Euro als Schonbetrag nutzen kannst.
(Du hast 60 000 euro für eine nach eigener Aussage Bruchbude ausgegeben und sorgst Dich jetzt, ob Dir 6000 Euro angerechnet werden könnten).
Du hast zudem 10 000 auf der Bank, so dass Du im eigentlichen Sinn nicht mittellos bist. Die Krankenversicherung könntest Du erstmal hiervon zahlen.
Versuche die wichtigen Sachen zu ordnen, wie Du - ob Darlehen oder nicht- Geld vom JC bekommst und auch wenn es nicht sofort, sondern erst in 1-2 Monaten ist.
Klar, wäre es prima, wenn es schneller ginge, aber mach es Dir doch nicht schwerer, als es ist, indem Du auf Dinge verzichtest, die Du doch selbst erstmal zahlen kannst.
Habe einen Termin nächste Woche bei einer Anwältin für Sozialrecht welche bei Tacheles hinterlegt ist.
Hoffe sie kann helfen
Shezerade neon Gutachten wird nicht bezahlt von denen
Muss ich selber zahlen
Und sie meinte gerade das wenn ich gar kein Geld mehr auf dem Konto habe dann bekomme ich es auf Darlehen bis der Verkehrswert da ist
Zitat von: Nelda am 27. Juni 2023, 09:57:05Shezerade neon Gutachten wird nicht bezahlt von denen
Gut, dann habe ich das falsch verstanden, aber sie würden ein Gutachten von einem selbst bezahlten GA anerkennen, richtig?
Dann kommt wieder das ins Spiel
Zitat von: Spring23 am 27. Juni 2023, 09:19:54Klar, wäre es prima, wenn es schneller ginge, aber mach es Dir doch nicht schwerer, als es ist, indem Du auf Dinge verzichtest, die Du doch selbst erstmal zahlen kannst.
Die Sb meinte das würde anerkannt werden aber sie kann es mir nicht schriftlich geben.
Bereite jetzt trotzdem alle Punkte für das Gutachten vor am Wochenende ist ja schon der Umzug. Bin ja mittlerweile schon im 6. Schwangerschaftsmonat.
Ich kenne die Sb halt nicht, aber wahrscheinlich sollte ich das Gutachten machen lassen. Eine andere Alternative wird mir wohl nicht bleiben plus Anwalt
Zitat von: Nelda am 27. Juni 2023, 08:41:18oder auf ein Gutachten über den Verkehrswert
Die meisten "Bruchbuden" gehen weit unter Verkehrsweg weg, wenn überhaupt.
Zitat von: Nelda am 27. Juni 2023, 09:57:05Habe einen Termin nächste Woche bei einer Anwältin für Sozialrecht
Ja das ist Aktuell wirklich wichtiger als ein Gutachter.
Hoffe mal sie kennt sich mit so einem Fall, gut aus.
Frag mal ob es überhaupt Sinn macht hier einem Gutachter noch Geld in den Hals zu werfen.
Zitat von: Nelda am 27. Juni 2023, 09:57:05wenn ich gar kein Geld mehr auf dem Konto habe dann bekomme ich es auf Darlehen
Du liegst unterhalb der Vermögensgrenze, somit sollte das JC zumindest Vorläufig zahlen.
Auch eine Frage für die Anwältin.
Zitat von: Nelda am 27. Juni 2023, 12:27:33das würde anerkannt werden aber sie kann es mir nicht schriftlich geben
Mit ist hier schon klar warum nicht.
Für mich ist diese Forderung, nach dem Gutachten, schlicht Falsch.
Hallo kopfbahnhof
Das mit den unter Verkehrswert weiss ich, jedoch ist das in dem Fall den Behörden egal. Die gehen dann stur danach.
Die Anwältin kenne ich nicht, zumindest war sie bei der Datenbank in Tacheles hinterlegt.
Dieses Verkehrswert Gutachten über die Kaufpreissammlung welches vom Jobcenter in Auftrag gegeben wurde ist in meinem Fall mit den Haus und den Schäden völlig obsolet.
Wir liegen unter der Freigrenze. Wir haben zusammen 10 000 Euro welches ich laut Jobcenter für uns aufzubrauchen habe nicht mal die pauschale für einmalige Anschaffungen darf ich behalten. Und dann wäre es Darlehensweise zu bewilligen bis der Verkehrswert ermittelt ist.
Das geht so halt nicht finde ich.
Egal ob ich Im Leitfaden von Wuppertal oder Göttingen schaue , ist es bis zum Gutachten als Zuschuss zu gewähren.
Und ich hatte der Sb gesagt das die Kaufpreissammlung nicht ausreichen wird.das da ein viel zu hoher Verkehrswert rauskommt.
Und sie meinte eben auch ganz lapidar dann müssen sie sich und ihren Partner freiwillig Krankenversichern und beide Beiträge zahlen.
Und das mir dann noch vor gerechnet wird wie lange das Geld halten muss. Ich habe ihr gesagt da müssen noch die Kosten des Hauses mit rein, das verneinte sie. So bekomme ich Schulden.
Zitat von: Nelda am 27. Juni 2023, 18:21:19sie meinte eben auch ganz lapidar
Mündliches Geplapper einer SB ist nichts wert.
Läuft ein Antrag auf Bürgergeld denn schon?
Gutachten ja oder nein, für mich kommt es darauf an, für wie viel das Haus am Ende irgendwann weg geht.
Antrag wurde letzte Woche schriftlich gestellt.
Bei dem Jobcenter wo wir hinziehen.
Beim alten werden die Leistungen eingestellt.
Für mich ist dieser Verkehrswert auch Blödsinn.
Ich habe auch nichts schriftlich Sie meinte das alles mündlich auch das sie erst über den Antrag entscheidet wenn der Verkehrswert da ist
Zitat von: Nelda am 27. Juni 2023, 18:50:31Sie meinte das alles mündlich
Die scheint ganz schön viel zu "meinen" :sad:
Wartet den Bescheid ab, danach kann man weiter Entscheiden.
Für mich macht ein Gutachten jetzt keinen Sinn mehr.
Das wäre eher vor dem Hauskauf Notwendig gewesen.
Haste leider eine ordentliche Lehre für die Zukunft mit bekommen :sad:
Hauskauf NIE ohne vorherige Besichtigung und dann evtl. noch ein Gutachter dazu.
Waren das nicht 60.000 € irgendwo im Meck Pomm?
Dafür sollte man zumindest, ein bewohnbares Haus bekommen.
Natürlich inkl. einiger Mangelerscheinungen dazu.
Hallo kopfbahnhof
Ich werde keinen Bescheid bekommen bzw erst wenn klar ist wieviel das Haus wert ist nach Gutachten oder Kaufpreissammlung
Die Sb will bis zum Verkehrswert abwarten entweder das ich es jetzt noch machen lasse kosten 1100 Euro oder das Jobcenter über das Vermessungsamt.
Daran wird sich orientieren ob das auf Darlehen geht oder nicht.
Sollte ich bis dato finanziell auf Null stehen was sein wird, ohne vorläufige Bewilligung, von deren Vermessungsamt aus da lange Zeit und viel zu hoher Wert.
Der Gutachter von mir wäre in einem Monat also Ende Juli damit fertig.
Bedeutet mit langer Zeit ist das Geld komplett weg, Miete 80o Euro warm, ist aber im Rahmen kdu 3 Personen, dann Geld zum Leben und 2 mal Krankenversicherung.
Wenn das Geld komplett weg ist gibt es ein Darlehen dann wird nach Verkehrswert entschieden.
Sollte es auf darlehen laufen habe ich dann sogar das was ich auf der Bank noch habe verloren.
Eigentlich sollte ich die vk verklagen. Denn wie ich es dreh und wende ich gehe ein Risiko ein.
Verloren habe ich 85 000 Euro bis jetzt.
Wenn ich jetzt noch den Makler rechne und umzug etc sind es über 90 000.
Kaufpreis war 65 000 in Sachsen-Anhalt on einem kleinen Ort. Bzw sehr kleine Stadt.
Angeschaut hatten wir es uns aber leider nur einmal und es sah alles soweit gut aus
Zitat von: Nelda am 27. Juni 2023, 20:36:09Sollte es auf darlehen laufen habe ich dann sogar das was ich auf der Bank noch habe verloren.
nein, Du hast es für Deinen Lebensunterhalt eingesetzt
Zitat von: Nelda am 27. Juni 2023, 20:36:09Eigentlich sollte ich die vk verklagen. Denn wie ich es dreh und wende ich gehe ein Risiko ein.
Verloren habe ich 85 000 Euro bis jetzt.
Wenn ich jetzt noch den Makler rechne und umzug etc sind es über 90 000.
Kaufpreis war 65 000 in Sachsen-Anhalt on einem kleinen Ort. Bzw sehr kleine Stadt.
Angeschaut hatten wir es uns aber leider nur einmal und es sah alles soweit gut aus
richtig, selbst wenn man das eigene Zutun oder Nachlässigkeit mit reinnimmt, kann sich die Frage einer arglistigen Täuschung seitens der VK stellen, der man
zusätzlich nachgehen sollte
Zitat von: Nelda am 27. Juni 2023, 20:36:09Ich werde keinen Bescheid bekommen
Der Antrag muss bearbeitet werden, wenn nicht geht es zum Sozialgericht.
Wenn das JC hier die Bearbeitung oder Leistungen verweigert.
Du hast mindestens Anspruch auf einen vorläufigen Bescheid.
Abgerechnet wird dann, wenn das Haus verkauft wurde.
Völlig egal was der Verkehrswert sein soll und was ein Gutachter dazu sagt.
Es kommt allein auf den Verkaufserlös an.
Setzt man den Kaufpreis zu hoch an, kann es sein es findet sich nie ein Käufer.
Zitat von: Nelda am 27. Juni 2023, 20:36:09Eigentlich sollte ich die vk verklagen
Andere Baustelle, hat nichts mit dem JC zu tun.
Zitat von: Nelda am 27. Juni 2023, 20:36:09Die Sb will bis zum Verkehrswert abwarten
Darf sie aber nicht.
Zumal ja Haus eh noch nicht verkauft ist.
Aktuell benötigst du die Mittel, wovon sollst du Miete und KV denn zahlen?
Dein Freibetrag hat vom JC unangetastet zu bleiben.
Die Aufforderung vom JC den einzusetzen, ist völlig Falsch.
Hallo Kopfbahnhof
Musste jetzt die Miete überweisen.
Leider habe ich gelesen das im Falle einer einstweiligen Anordnung Sozialgericht man kein Geld mehr haben darf. Also absolute Mittellosigkeit
Ansonsten gibt es nur den normalen Klageweg.
Ich hoffe das ich Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe bekommen kann da ich das nicht selbstgenutzte Haus dann haben werde.
Es ist zum Mäuse melken :sad:
Habe gerade versucht beim Amtsgericht in meinem Wohnort jemanden diesbezüglich anzurufen z.b. Rechtspflege aber die haben Freitags geschlossen
Krankenkasse: sollte bis Ende Juli keine Anmeldung vom Jobcenter erfolgen muss ich ab 1. 7. Mich freiwillig versichern. Kostet glaube ich mit Pflegeversicherung monatlich über 230 Euro nur für mich ohne Partner.
Zitat von: Nelda am 30. Juni 2023, 10:16:21habe ich gelesen das im Falle einer einstweiligen Anordnung Sozialgericht man kein Geld mehr haben darf. Also absolute Mittellosigkeit
Wo hast du das denn gelesen?
bleib beim JC erst mal dran, dass die deinen Antrag bearbeiten.
Es geht mir ja um den Antrag das die den bearbeiten.
Ich rufe am Montag nochmal an da hat sie wohl mit ihrem Vorgesetzen gesprochen.
Für die Anwältin habe ich alles vorbereitet.
Das mit der Mittellosigkeit habe ich im Internet gelesen.
Melde mich sobald ich etwas neues weiss
Zitat von: Kopfbahnhof am 28. Juni 2023, 18:03:38Der Antrag muss bearbeitet werden, wenn nicht geht es zum Sozialgericht.
Wenn das JC hier die Bearbeitung oder Leistungen verweigert.
Du hast mindestens Anspruch auf einen vorläufigen Bescheid.
es heißt doch auch alles, was man vor dem Bezug hatte, ist VM, das Problem ist der Zeitwert und kann über dem Immobilienverkauf ermittelt werden. Was nützt ein Gutachten, wenn es keiner kauft.
Zitat von: horst am 30. Juni 2023, 20:12:18Was nützt ein Gutachten, wenn es keiner kauft.
Darum hatte ich ja auch geschrieben, ein Gutachten macht gar keinen Sinn.
SB kann fordern was sie will, aber dann muss sie das Gutachten auch Bezahlen.
Zitat von: horst am 30. Juni 2023, 20:12:18was man vor dem Bezug hatte
Darum muss es hier mindestens einen vorläufigen Bescheid geben.
Da @TE schon weit unter dem Freibetrag beim Vermögen angekommen ist.
Sie kann ja schlecht das Haus essen, ist ja keins aus Lebkuchen :yes:
Zitat von: Kopfbahnhof am 01. Juli 2023, 14:42:42Sie kann ja schlecht das Haus essen, ist ja keins aus Lebkuchen :yes:
und auch nicht verschenken an den Partner der zieht ja mit ein bei ihrer Wohnung.
Ja verschenken dürfte ich das nicht ansonsten kommt paragraph 34 ins Spiel.
Die Jobcenter bzw Behörden im Allgemeinen orientieren sich an den Verkehrswerten.
Vor allem dieses Gutachten über die Kaufpreissammlung das Jobcenter in Auftrag gegeben haben, ist völlig unzureichend da keine Schäden in Abzug gebracht werden.
Da wird einfach der Bodenrichtwert plus qm Wohnraum ermittelt, ohne Ortsbesichtigung etc.
Ich habe wie schon geschrieben fast die komplette Babyausstattung alleine finanziert bin ja im 6. Schwangerschaftsmonat dann den Umzug der seit gestern läuft und Miete etc alleine bezahlt. Bin jetzt bei 8 000 Euro.
Der Betrag für alles mit freiwilliger Krankenversicherung für uns beide, plu Miete,monatliche Abschläge Haus und Regelsätze für beide beläuft sich auf knapp 2300 Euro das würde 3 Monate reichen dann wäre ich fast auf Null.
Die ganze Situation ist nicht einfach und ich bin oft verzweifelt.
Nein das Haus und das Amt ruiniert mich ernähren geht leider nicht.
Mein richtigen Anschluss dsl bekomme ich am Dienstag kann sein das ich mich erst da dann melden kann was das jobcenter gesagt hat.
Ich habe jetzt nicht alle Details deines Fadens im Kopf. Was ist mit deinem Partner? Kann er nicht arbeiten und somit etwas beitragen damit ihr länger durchhaltet und du die finanzielle Last nicht alleine tragen musst?
Nach Umzug wird er sich bewerben. Jedoch bleibt dann natürlich trotzdem eine Differenz z.b.1500 Netto Gehalt 835 Miete.
Das wird nicht komplett zum Leben reichen.
Und Krankenversichert bin ich dann immer noch nicht.
Es wäre dann halt weniger z.b. 600 Euro die monatlich fehlen und nicht 2300 Euro.und erst ab 1 Monat nach Anstellung
Das würde aber schon mal etwas Druck rausnehmen weil ihr dann länger über die Runden kommt als ohne Beschäftigung. :ok:
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