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Aktuelles zum Bürgergeld => Aktuelle Nachrichten => Thema gestartet von: selbiger am 25. Juni 2023, 16:46:29

Titel: Bürgergeld-Regelsätze verfassungswidrig zu gering – Widerspruch einlegen
Beitrag von: selbiger am 25. Juni 2023, 16:46:29
Die Verfassungsmäßigkeit der Regelbedarfe für Bezieher von Bürgergeld nach dem SGB II und Sozialhilfe nach dem SGB XII wird seit geraumer Zeit immer wieder kontrovers diskutiert. Sozialverbände, Gewerkschaften und Juristen argumentieren, dass die Regelsätze nicht mehr den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechen und damit unzureichend sind. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen prüft nun in zwei Verfahren, ob die damaligen Hartz-IV-Regelsätze angemessen bemessen waren und ob die Regelleistungen heute richtig berechnet wurden. Leistungsbeziehenden wird empfohlen gegen den Bescheid des Jobcenters oder Sozialamt Widerspruch einzulegen.

https://www.gegen-hartz.de/news/urteile-erwartet-buergergeld-regelsaetze-verfassungswidrig-zu-gering-widerspruch-einlegen

:coffee:  :coffee: ..wird man ja sehen..und wo das enden wird,hat die vergangenheit in anderen klagen dieser richtung gezeigt..alles ist was das angeht verfassungskonform..man muss es nur so auslegen das es konform ist..das bekommen die da oben doch schon alles hin..wie so immer.. :zwinker: