Das Sozialgericht (SG) Hannover hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass das JobCenter im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) die tatsächlichen Heizölkosten übernehmen muss, wenn die höheren Ausgaben nicht auf unwirtschaftlichem Heizverhalten, sondern auf außergewöhnlich gestiegenen Heizkosten beruhen.
https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-jobcenter-muss-auch-sehr-hohe-heizkosten-zahlen