Die Pfändungsfreigrenze wird im Grundfreibetrag um 70 Euro angehoben. Der neue Pfändungsfreibetrag gilt ab dem 1. Juli 2023. Betroffenen Schuldnern stehen damit mehr finanzielle Mittel auf dem Pfändungsschutzkonto P-Konto zur Verfügung. Für einen genauen Überblick stellen wir Ihnen die aktuelle Pfändungstabelle im PDF-Format zur Verfügung.
https://www.gegen-hartz.de/news/p-konto-neue-pfaendungstabelle-gueltig-ab-dem-1-7-2023-gueltig