Sechs Monate musste die ehemals obdachlose Gisa M. wegen Fahrens ohne gültigen Fahrschein ins Gefängnis. Das Landgericht Düsseldorf verurteilte sie zu insgesamt eineinhalb Jahren Haft, weil sie in elf Fällen ohne gültigen Fahrschein Bahn gefahren war. Gefängnisstrafen für "Schwarzfahren" soll es bald nicht mehr geben, jedenfalls hat sich die Mehrheit der Experten bei einer Anhörung im Deutschen Bundestag dafür ausgesprochen, keine Ersatzfreiheitsstrafen mehr zu verhängen.
https://www.gegen-hartz.de/news/schwarzfahren-soll-keine-straftat-mehr-sein
vorallem wenn man nur eine station fahren will..vieleict nur 300-400 meter von der einen zur nechsten..kostet hier fast 3 euro..das steht ebendso zu keinem verhältniss.. :wand:
Also mit anderen Worten das ein Freifahrtschein für alle Schwarzfahrer. Wenn ich die Kohle für den Fahrschein nicht habe fahre ich schwarz. Angst wegen der 60€ Bußgeld muss ich auch nicht haben und auch keine Angst in den Knast zu kommen. Wenn ich Einkommen unter der Pfändungsgrenze habe kann mir niemand etwas, außer die Kontrolleure schmeißen mich raus. Dann warte ich eben auf die nächste Bahn und fahre weiter schwarz.
Zitat von: Milla am 26. Juni 2023, 17:56:01ein Freifahrtschein für alle Schwarzfahrer
Eher nicht, aber deswegen Knast geht wirklich zu weit.
Man kann so schnell zum "Schwarzfahrer" du glaubst es nicht.
Allein wenn du in einer fremden Gegend nur, den falschen Tarif gewählt hast.
Haste zwar Ticket, bist aber trotzdem Schwarzfahrer.
Dazu kommen noch zweifelhafte Methoden, von so manchem Kontrolleur.
Durfte 1x zahlen weil der Ticketautomat (in der Straßenbahn) mein Geld nicht wollte und Kartenzahlung Defekt war.
1x weil ich einfach zum nächsten Entwerter wollte, da einer Blockiert wurde.
Der andere dann auch, von den Kontrollis die an der gleichen Haltestelle Eingestiegen waren.
Konnte damals Abgewendet werden, weil genug Zeugen da waren, denen es auch so ging.
Die Arbeiten auf Provisionsbasis, da kann man schon mal komische Methoden Anwenden.
Zitat von: Kopfbahnhof am 26. Juni 2023, 18:08:08Die Arbeiten auf Provisionsbasis, da kann man schon mal komische Methoden Anwenden.
und können sogar gewaltätig werden..meinen kumpel wollten die mal an die wäsche..aber da haben die dumm aus der wäsche gekukt, wie der seine beine bei beiden um die ohren der kontrolöre gehauen hatte.. :grins: ..die beiden machen seit dem nen bogen um ihn.. :grins:
Zitat von: Milla am 26. Juni 2023, 17:56:01Also mit anderen Worten das ein Freifahrtschein für alle Schwarzfahrer.
Nein.
Die Forderung der Verkehrsunternehmen bestünde weiter und bei ständiger Wiederholung bestünde auch die Möglichkeit des Hausverbotes. Wie im Supermarkt wenn ich da Waren stehle.
Zitat von: götzb am 27. Juni 2023, 00:17:51Die Forderung der Verkehrsunternehmen bestünde weiter und bei ständiger Wiederholung bestünde auch die Möglichkeit des Hausverbotes. Wie im Supermarkt wenn ich da Waren stehle.
genau sind doch überall beim U-bahn Eingang Kameras, die Kontrolleure kennen schon ihre Pappenheimer.
Zitat von: selbiger am 26. Juni 2023, 17:24:16vorallem wenn man nur eine station fahren will..vieleict nur 300-400 meter von der einen zur nechsten..kostet hier fast 3 euro..das steht ebendso zu keinem verhältniss.. :wand:
Absolut korrekt :ok: . Nicht selten ist die nächste Station in Sichtweite.
So keine Gehbehinderung vorliegt und so lange die Preise derart hoch sind, läuft man die Strecke.
Dass "Schwarzfahren" keine Straftat mit einem solchen Strafmaß sein sollte, ist ebenfalls richtig.
ZitatMöglichkeit des Hausverbotes.
Das macht Sinn. Wer dagegen verstößt begeht Hausfriedensbruch und ist das eine Straftat die mit Knast enden kann?
Eine andere Frage stellt sich ob das JC dich dann sanktionieren kann weil du nicht mehr in die Arbeit kommst und deinen Job verlierst wenn du keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen darfst.
Zitat von: Milla am 27. Juni 2023, 08:46:17ZitatMöglichkeit des Hausverbotes.
Das macht Sinn. Wer dagegen verstößt begeht Hausfriedensbruch und ist das eine Straftat die mit Knast enden kann?
Eine andere Frage stellt sich ob das JC dich dann sanktionieren kann weil du nicht mehr in die Arbeit kommst und deinen Job verlierst wenn du keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen darfst.
Anders als beim Diebstahl im Laden gilt das Hausverbot oder die bisherige Strafe seitens der Verkehrsbetriebe bei Wiederholung. Besagte Gisa ist 11 x erwischt worden (heißt zudem meist nicht, nur 11 x schwarz gefahren und das Pech gehabt, dann auch erwischt zu werden).
Mit dem Wissen um das Hausverbot wiederholt sich so zu verhalten, dass man genau das riskiert und dann den Job verliert, ist vergleichbar mit ständig und wiederholt verkehrswidrig fahren und dabei dann den Führerschein verlieren.
Verliert man dadurch auch den Job, stellt sich die Frage, ob man bei ALG-I die Sperre erhält (da selbst verschuldet) und bei ALG-II ebenfalls sanktioniert wird.
Beide Delikte entstehen nur durch eigenes Zutun.
Zitat von: Milla am 27. Juni 2023, 08:46:17Eine andere Frage stellt sich ob das JC dich dann sanktionieren kann weil du nicht mehr in die Arbeit kommst und deinen Job verlierst wenn du keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen darfst.
auch dafür hat der Staat eine Lösung parat Sanktionen und 1€ Job fürs Schwarzfahren. Die CDU ist da schon sehr findig im Bestrafen von Arbeitslosen.
Ich finde man sollte "Arbeitslose" nicht pauschalisieren. Es macht sehr wohl einen Unterschied zwischen einem 45 jährigen Arbeitslosen der auf dem Bau gearbeitet hat und seine Knochen kaputt gemacht hat und einem "Arbeitslosen" 20 jährigen der noch nie gearbeitet hat, es auch nicht vor hat, und es sich allein mit Bürgergeld gut gehen lässt.
Diese Leute brauchen einfach die erzieherischen Maßnahmen des Staates, wie 1€ Jobs, kostenloses arbeiten im Sinne schöner unsere Stadt, Müll aufsammeln usw. Das machen die ja nicht kostenlos bzw. ohne Bezahlung. Dafür bekommen die das Bürgergeld als Gegenleistung.
Zitat von: Milla am 27. Juni 2023, 09:37:58Ich finde man sollte "Arbeitslose" nicht pauschalisieren. Es macht sehr wohl einen Unterschied zwischen einem 45 jährigen Arbeitslosen der auf dem Bau gearbeitet hat und seine Knochen kaputt gemacht hat und einem "Arbeitslosen" 20 jährigen der noch nie gearbeitet hat, es auch nicht vor hat, und es sich allein mit Bürgergeld gut gehen lässt.
Diese Leute brauchen einfach die erzieherischen Maßnahmen des Staates, wie 1€ Jobs, kostenloses arbeiten im Sinne schöner unsere Stadt, Müll aufsammeln usw. Das machen die ja nicht kostenlos bzw. ohne Bezahlung. Dafür bekommen die das Bürgergeld als Gegenleistung.
20 Jahre alt und noch nie gearbeitet, na sowas! Dann Mal fleißig Müll aufsammeln. Milla, was haben Deine Eltern falsch mit Dir gemacht? Wir brauchen keinen Staat, der uns dressiert, drangsaliert und ausnutzt und die Führung einen auf Elite macht und Frust an der Bevölkerung auslässt. So ein Mist!
Zitat von: Milla am 27. Juni 2023, 09:37:581€ Jobs, kostenloses arbeiten im Sinne schöner unsere Stadt, Müll aufsammeln usw
Das wäre mir total unangenehm. Dann würde ich öffentlich als Bürgergeldempfänger geoutet werden. Dann wüsste jeder, der mich beim Müll aufsammeln sieht, um meinen sozialen Status. Mir war es ja schon sowas von peinlich, auch nur in der Nähe eines Maßnahmeträgers gesichtet zu werden.
Zitatder mich beim Müll aufsammeln sieht, um meinen sozialen Status.
:lachen: Musste gerade lachen. Es reicht in der Regel schon wenn man deren Vornamen hört bzw. kennt. Waldemar, Hubertus, Sieghardt usw. werden da die wenigsten heißen. Das betrifft eher Justin, Kevin, Chantal usw. Obwohl bei Chantal ist der berufliche Werdegang eigentlich schon vorgegeben.
Zitat von: Nadja am 27. Juni 2023, 10:09:00Mir war es ja schon sowas von peinlich, auch nur in der Nähe eines Maßnahmeträgers gesichtet zu werden.
da wird keiner im eigenen Wohnviertel eingesetzt und die freiwilligen bei solchen Einsätzen sind lang, die brauchen das wenige Geld auch mancher für Alkohol oder Schuldenabbau alleine nur Flaschensammeln reicht manchmal nicht.