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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: horst am 27. Juni 2023, 07:48:27

Titel: Das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
Beitrag von: horst am 27. Juni 2023, 07:48:27
Mit dem Auskunftsrecht garantiert Ihnen Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein bedeutsames Betroffenenrecht. Danach können Sie als betroffene Person von dem für die Datenverarbeitung Verantwortlichen Auskunft darüber verlangen, welche Daten dort über Sie gespeichert sind bzw. verarbeitet werden.
Das Recht auf Auskunft (Art.15 DSGVO) (https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/Allgemein/Betroffenenrechte/Betroffenenrechte_Auskunftsrecht.html)
Titel: Aw: Das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
Beitrag von: PaulHilft am 03. Juli 2023, 00:36:08
Stellt euch mal bei annen eine DSGVO Anfrage. kraneknkasse, Polizei, JoBCneter Sozialamt, Rentenversicherung.

Ihr müsst alle Daten über euch erhalten. Schuhkartonsgs Akten! Das ist mächtig !
Titel: Aw: Das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
Beitrag von: malsumis am 03. Juli 2023, 01:55:59
Dass es auch Einschränkungen gibt, ist dir wohl nicht bekannt

ZitatBei offenkundig unbegründeten oder - insbesondere im Fall von häufiger Wiederholung - exzessiven Anträgen einer betroffenen Person kann der Verantwortliche entweder
    a)    ein angemessenes Entgelt verlangen, bei dem die Verwaltungskosten für die Unterrichtung oder die Mitteilung oder die Durchführung der beantragten Maßnahme berücksichtigt werden, oder
    b)    sich weigern, aufgrund des Antrags tätig zu werden.
Titel: Aw: Das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
Beitrag von: DerGreif am 03. Juli 2023, 15:55:08
Das ist Bullshit,  der die eigentliche Arbeit der Behörden hemmt
Titel: Aw: Das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
Beitrag von: Phil_N am 14. Juli 2023, 13:21:08
Warum sollte man als Durchschnittsbürger aber groß Interesse daran haben, all die Daten anzufordern, die bestimmte Dienstleister über einen gespeichert haben? Ich wüsste jetzt keine Institution, die ich diesbezüglich anschreiben würde.

Ich kann auch echt nicht die in Deutschland so verbreitete Angst vieler Leute vor Datenschutzverstößen verstehen. Anders als in ganz vielen anderen Ländern wird in Deutschland ein Riesen-Hype um Datenschutz gemacht. Keine Frage, Datenschutz ist wichtig. Man kann es aber auch übertreiben - und darin sind wir Deutschen leider gut. Das schadet uns aber, denn dadurch geht auch viel an digitalem Innovationspotenzial flöten.

Es ist ja nicht grundlos, dass wir in Deutschland miserabel sind, was disruptive Innovationen angeht, die derzeit meist im IT-Bereich entstehen. Angst vor Datenschutzverstößen und generell vor Neuem ist dafür ein Grund. Nicht von ungefähr gibt es im englischsprachigen Raum das geflügelte Wort von der "German Angst", womit unsere Mentalität gut beschrieben ist.

Man sollte mal nach Estland schauen, die sind digital viel weiter als wir im analogen Deutschland - und in Estland sind die Datenschutzbedenken nicht ansatzweise so verbreitet. Siehe als ein Beispiel unter vielen nur mal hier. (https://www.tagesschau.de/wirtschaft/weltwirtschaft/estland-digitalisierung-103.html)
Titel: Aw: Das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
Beitrag von: PaulHilft am 30. Juli 2023, 19:22:33
Zitat von: Phil_N am 14. Juli 2023, 13:21:08Warum sollte man als Durchschnittsbürger aber groß Interesse daran haben, all die Daten anzufordern, die bestimmte Dienstleister über einen gespeichert haben? Ich wüsste jetzt keine Institution, die ich diesbezüglich anschreiben würde.

Ich kann auch echt nicht die in Deutschland so verbreitete Angst vieler Leute vor Datenschutzverstößen verstehen. Anders als in ganz vielen anderen Ländern wird in Deutschland ein Riesen-Hype um Datenschutz gemacht. Keine Frage, Datenschutz ist wichtig. Man kann es aber auch übertreiben - und darin sind wir Deutschen leider gut. Das schadet uns aber, denn dadurch geht auch viel an digitalem Innovationspotenzial flöten.

Es ist ja nicht grundlos, dass wir in Deutschland miserabel sind, was disruptive Innovationen angeht, die derzeit meist im IT-Bereich entstehen. Angst vor Datenschutzverstößen und generell vor Neuem ist dafür ein Grund. Nicht von ungefähr gibt es im englischsprachigen Raum das geflügelte Wort von der "German Angst", womit unsere Mentalität gut beschrieben ist.

Man sollte mal nach Estland schauen, die sind digital viel weiter als wir im analogen Deutschland - und in Estland sind die Datenschutzbedenken nicht ansatzweise so verbreitet. Siehe als ein Beispiel unter vielen nur mal hier. (https://www.tagesschau.de/wirtschaft/weltwirtschaft/estland-digitalisierung-103.html)

Die DSGVO ist ein sehr mächtiges Instrument. Ich gewinne fast alle (95%) Anliegen gegen Sozialbehörden damit. Vor allem Vor Gericht, kann ich so Fehler aufzeigen und taktieren.

Verstehst du? Ich bekomme die ganzen Spielkarten meiner gegnerischen Partei zu sehen. Darauf passe ich meine Strategie an.

Immens bedeutend.

Worüber du schreibst ist, dass diese DSGVO-"Akte" digital zugänglich sein müsste. So wie es nun bei Anwälten der Fall ist. Das ist wirklich Steinzeit alter.

Titel: Aw: Das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
Beitrag von: Lina am 31. Juli 2023, 07:38:13
Wie und wo fordert man Datenauskunft über sich selbst an? Und vor Allem, wie bekommt man die Auskünfte kostenlos. Soweit ich mich im Internet informiert habe, sind die Infos mit Kosten verbunden.
Titel: Aw: Das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
Beitrag von: PaulHilft am 01. August 2023, 21:28:12
Hier mein Video (https://www.youtube.com/watch?v=wHdRRHZCNSQ) dazu.

In der Beschreibung von dem ersten Video ist das Dokument verlinkt.

Und so schaut die Antwort aus. Bei mir waren es mehrere (https://www.youtube.com/watch?v=IVMk89AOfiA) KG- Papier, zwei Schukartons Akten.

Hab schon bei Gericht, Polizei, Krankenkasse, DRV, Vodafone, etc Anfragen gestellt. Du glaubst gar nicht, was da alles über dich steht. Und was die Mitarbeiter für Fehler machen. XD
Du bekomst sogar deren Notizen.