Moin,
Wir haben Heute Post vom Jobcenter erhalten, mit der Überschrift Entziehung der Leistung.
Man Zieht uns Teilweise 345€ vom Lebensunterhalt ab, als Begründung wird genannt Fehlender Elterngeldbescheid.
Wir haben aber kein Elterngeld Beantragt, wie kann also 345€ abgezogen werden, wenn es nun mal kein Elterngeld gibt und dementsprechend auch keinen Bescheid ?
Ist das vorgehen normal ?
Viele Grüße
Ja, denn das Elterngeld ist auch eine vorrangig in Anspruch zu nehmende Leistung.
Ok.
Aber das fehlt uns ja jetzt, da wir ja eben kein Antrag auf Elterngeld gestellt haben, das kann doch auch nicht Normal sein? selbst wenn wir es jetzt Beantragen würden, dauert das sicher jetzt auch 6-8 Wochen bis der Antrag durch ist und wir das Geld erhalten.
Somit sind wir ja jetzt Ärmer als Arm 345€ ist zur Heutigen Zeit nun mal sehr Viel...
:weisnich: Ihr werdet euch ja was dabei gedacht haben als ihr kein Elterngeld beantragt habt. Holt das jetzt mal schnellstens nach.
Wurdet ihr per VA zur Beantragung aufgefordert?
Der richtige Ablauf wäre:
-Aufforderung per VA
-Keine Reaktion eurerseits = ersatzweise Antrag durch das Jobcenter beim Elterngeld
-Wirkt ihr nicht mit und die Leistungen werden von der Elterngeldstelle versagt
-ERST DANN darf das JC die Leistungen in entsprechender Höhe entziehen
ZitatNun könnten Bürgergeld Bedürftige davon ausgehen, dass Elterngeld ohnehin angerechnet wird und deshalb die Leistungen nicht beantragen. Dem ist aber nicht so, da sich aus den Mitwirkungspflichten nach dem SGB II eine Pflicht zur Stellung des Antrags auf Elterngeld ergibt. Bürgergeld wird nur gewährt, soweit der Bedarf nicht aus anderen Mitteln finanziert werden kann und in diesem Fall ist das Elterngeld vorrangig zu beantragen. Die Integrationsfachkräfte in Jobcentern werden Hilfebedürftige daher dazu anleiten, unbedingt einen Elterngeld-Antrag zu stellen.
Allerdings kann das Jobcenter nur darauf drängen, dass man den Antrag stellt. Das Wahlrecht, ob man sich für das Basiselterngeld oder das verlängerte, aber halbierte ElterngeldPlus entscheiden, obliegt ganz allein den Eltern des Kindes.
Quelle (https://www.hartziv.org/elterngeld-und-buergergeld-bezug/#:~:text=Die%20Integrationsfachkr%C3%A4fte%20in%20Jobcentern%20werden,dass%20man%20den%20Antrag%20stellt.)
Aus der Quelle geht aber nicht hervor ob man uns 345€ Abziehen Darf/kann? Und warum Zieht man uns 345€ ab, wenn Elterngeld doch nur 300€ sind? :weisnich:
Keine Ahnung. Es soll auch Leute geben, die Anspruch auf mehr Elterngeld haben. Das kann man aber erst wissen, wenn man es beantragt und einen Bescheid erhalten hat.
stell mal die Entziehung ein, sicherlich wird man da was finden können
Habt ihr jetzt den Antrag auf Elterngeld gestellt?
Dann solltet ihr schnellstmöglich eine Bestätigung über die Antragstellung beim JC einreichen.