Hey leute, ich brächte hier bitte eure hilfe. Ich habe eine alte dame bei uns im haus die keine kinder hat und alleine ist.
Ich habe vor gestern erfahren dass das sozialamt(Sie bekommt grudsicherung) sie schon seit mehreren monaten shikaniert. Ich will ihr jetzt helfen und wenn es sein muss mit ihr auch dorthin gehen.
Sie wohnt bei eine alten freundin von ihr wo sie ein zimmer bewohnt. Sie hat auch ein untermietvertrag der schon akzeptiert wurde mit der miete usw,
jetzt hat ihr vermieter die miete aufgrund steigender kosten 100 euro erhöht und das schreiben hat sie eingereicht beim amt.
das haben sie ihr geschickt:
"Bezüglich der abrechnung der nebenkosten gilt der Hauptmietvertrag. Ändern sich die betrffenden Posten(Miete, Nebenkosten) im Hauptmietvertrag, kann der Hauptmieter die änderungen beim untermieter geltend machen."
"Bitte benatworten sie uns schriftlich, ob sie mit dem vermieter verwandt sind und falls ja, in welchem verwandschftsverhältniss..." Sie ist weder verwandt oder verschwägert mit dem vermieter.
"Mietzahlungsnachweise seit leistungsbeginn mit kontoauszüge" ( Sie bezahlt ihre miete immer bar und mit quittungen)
"Unterschriebene Einwilligung von Ihnen zur Miet Und nebenkostenerhöhung" ?!?
"Kopie vom Hauptmietvertrag und Nachweis über die erhöhung der Miete und Nebenkosten"
"Falls vom hauptmietvertrag nicht hervorgeht, dass eine untervermietung erlaubt ist, bitten wir um einen nachweis über das einverständniss ds vermieters..."
Bis dato war alles bei ihr genehmigt. Sie hat auch den bewilligungsbescheid. Jetzt seit der mieterhöhung wollen sie das alles nochmal.
Ich weiss dass sie daten dritter nicht weitergeben darf, habe ich ihr auch gesagt.
Könnt ihr mir bitte helfen ein schreiben fertig zumachen mit den gesetzengrundlagen? Ich will es nicht vermasseln und sie dann in noch mehr ärger bringen.
Ich danke euch schonmal im vorraus.
Zitat von: Luca am 28. Juni 2023, 18:36:38jetzt hat ihr vermieter die miete aufgrund steigender kosten 100 euro erhöht und das schreiben hat sie eingereicht beim amt.
Verstehe ich nicht. Ihr Vermieter ist doch ihre Freundin, die ihr ein Zimmer untervermietet. Und was steht in dem Untermietvertrag drin, wird da Bezug genommen auf den Hauptmietvertrag, ist das eine pauschale Untermiete, ohne NK-Abrechnung?
Was wurde da genau erhöht, die Nebenkosten oder die Kaltmiete, gelten die 100€ für die ganze Wohnung oder nur das eine Zimmer?
Luca
Die Nachfragen solltest du beantworten;
zu unterem geht schon eine Antwort:
Zitat von: Luca am 28. Juni 2023, 18:36:38"Falls vom hauptmietvertrag nicht hervorgeht, dass eine untervermietung erlaubt ist, bitten wir um einen nachweis über das einverständniss ds vermieters..."
Das geht keine Sozialleistungsbehörde etwas an da es nicht zu Ihrem Aufgabengebiet gehört sondern reines Mietrecht ist.
MfG FN
"Kopie vom Hauptmietvertrag und Nachweis über die erhöhung der Miete und Nebenkosten"
Als Untermieter hat man auf den Hauptmietvertrag doch gar keinen Zugriff. Und der Hauptmieter ist auch nicht verpflichtet diesen raus zu geben, oder Kopien von seinen persönlichen Unterlagen an zu fertigen. Immer der gleiche Zirkus
Hey vielen Dank für eure Antworten.
@sheherazadeh
Ich habe den untermietvertrag gesehen. Da wird überhaupt nicht auf den hauptmietvertrag Bezug gekommen. Ist ein orfentlicher untermietvertrag. Und das wurde ja auch von denen vor einem Jahr schon bewilligt.
Ja es ist soweit ich weis eine Pauschale von 400 Euro. 350 plus 50 Nebenkosten. Jetzt wurde es auf 100 Euro erhöht. Sie kann die die Küche, Badezimmer benutze zusätzlich zu den Zimmer in den sie lebt.
@fettnäpchen
Soll ich das so reinschreiben?
Gibt es da Urteile oder ist das allgemein so?
@reiner1970
Das weiß icu auch und habe es ihr auch gesagt dass sie das sagen soll.
Ich weiß einfach nicht wie ich das Schreiben für sie fertig machen soll. Könnt ihr mir diesbezüglich bitte helfen wie ich am besten Vorgehen soll bei der email. Ich werde mit ihr auch dahin gehen. Will aber dass die was schonmal was schriftlich haben.
Vg
Luca
Zitat von: Luca am 29. Juni 2023, 00:40:32Ja es ist soweit ich weis eine Pauschale von 400 Euro. 350 plus 50 Nebenkosten. Jetzt wurde es auf 100 Euro erhöht. Sie kann die die Küche, Badezimmer benutze zusätzlich zu den Zimmer in den sie lebt.
100 Euro Erhöhung bei Einzug wann? Nunmehr also 450 Euro ohne Nebenkosten für ein Zimmer, welcher Größe?
Du musst das hier nicht beantworten, es geht auch um die Freundin, aber das ist etwas, was die Aufmerksamkeit und die Fragen zum Verhältnis erklärt, ob verwandt usw.
Denn in einem Mietverhältnis ohne Bezug und/oder mit einem fremden Vermieter würde man sich nicht unbedingt so einfach mit einer derart hohen Erhöhung einverstanden erklären.
Zitat von: Luca am 29. Juni 2023, 00:40:32Ja es ist soweit ich weis eine Pauschale von 400 Euro. 350 plus 50 Nebenkosten. Jetzt wurde es auf 100 Euro erhöht. Sie kann die die Küche, Badezimmer benutze zusätzlich zu den Zimmer in den sie lebt.
die werden bei dem teuren Zimmer auch das in Augenschein nehmen, falls das Sozialamt auch einen Außendienst unterhält.
ich bin gerade bei der arbeit. Ich werde mir ihren mietvertrag nachher anschauen. Die neue Miete ist pauschal 450. Also mit nebenkosten.
Zitat von: Luca am 28. Juni 2023, 18:36:38jetzt hat ihr vermieter die miete aufgrund steigender kosten 100 euro erhöht
Für beide jeweils 100 € auch der Hauptmieterin?
Wer ist hier als Vermieter gemeint die Hauptmieterin?
Ansonsten 50€ dürften völlig Normal sein, bei der aktuellen Kostensteigerung.
100€ da könnten beim Amt schon Fragen aufkommen.
Auch 450 € für eine reine Pauschalmiete für ein Zimmer sind nicht Ungewöhnlich.
(eine Mieterhöhung um 100€ für ein Zimmer aber schon)
Oder ist es ein sehr großes Zimmer?
Luca
Zitat von: Luca am 29. Juni 2023, 00:40:32Soll ich das so reinschreiben?
Gibt es da Urteile oder ist das allgemein so?
Ja das kannst du so reinschreiben und es sollte jedem SB bekannt sein. Du kannst natürlich nach § 13 - 15 verlangen dass das JC dir die Rechtsgrundlage dieser Forderung nennt und auch wofür/womit diese Datenabfrage begründet ist denn selbst dafür muss ein Grund genannt werden.
Ist gar nicht so lange her da wurde ein anderer User auch damit konfrontiert und nach der entsprechenden Antwort wurde da nicht mehr nachgefragt.
MfG FN
Zitat von: horst am 29. Juni 2023, 11:35:10die werden bei dem teuren Zimmer auch das in Augenschein nehmen, falls das Sozialamt auch einen Außendienst unterhält.
Wieso teures Zimmer?
Ist doch klar, das gemeinsam genutzte Fläche (Küche,Bad,Flur) natürlich halbiert wird. Und diese Quadratmeter kommen eben noch zum Zimmer hinzu.
Der Vermieter der Freundin schickt eine Mieterhöhung i.H.v. 100 EUR. Die Freundin ist aber Vermieterin der Dame und teilt die 100 EUR durch 2. Das ist völlig legitim.
Beide, die Freundin und die Dame zahlen jeweils 50 EUR mehr.
(Ich tippe mal: Wenn die alte Kaltmiete bei ca. 700 EUR lag, dann wird die Wohnung mindestens 80 - 90qm haben und mind. zwei gleichgroße Wohnräume haben.
Dann sind selbst mit Mieterhöhung 450 Warmmiete völlig i.O.)
also ich habe jetzt mit ihr gesprochen. Es sieht so aus. Sie wohnt in der wohnung der freundin. Die wohnung gehört auch der freundin. Sie ist ab und an da. Sie kann aber die gesamte wohnung benutzen. Hat aber ein eigenes schlafzimmer. Pauschal ist die miete 505 euro. Und jetzt kommts. Die erhöhung fand schon im märz statt. Und es wurde bewilligt bzw die neue miete übernommen.
Das schreiben haben sie jetzt trotzdem geschickt. Wenn ich die mail fertig mache soll ich eine frist setzen oder doch lieber nicht. Weil es ja bewilligt worden ist. Sie sagte mir dass sie bisher die miete bezahlt haben.
Danke für eure hilfe
Zitat von: Luca am 29. Juni 2023, 18:12:28Sie ist ab und an da. Sie kann aber die gesamte wohnung benutzen.
Das kann dem Grusi Amt Egal sein, muss es nicht wissen.
Zitat von: Luca am 29. Juni 2023, 18:12:28es wurde bewilligt bzw die neue miete übernommen
Dann ist doch alles klar, Nachträglich können die da nicht so einfach was Ändern.
aber insgesamt braucht es schon mehr Informationen dazu.
Das sind leider alle Infos die ich habe.
Ich habe den Paragraf 13-15 nicht gefunden.
Würde den gerne in dem Schreiben einfügen. Gibt es da was genaueres? Oder hab ich falsch geschaut? Sozialgesetzbuch richtig?
Zitat von: Luca am 29. Juni 2023, 18:12:28also ich habe jetzt mit ihr gesprochen. Es sieht so aus. Sie wohnt in der wohnung der freundin. Die wohnung gehört auch der freundin.
Dann ist der Untermietvertrag irreführend und formal auch unzutreffend. Die Fragen
Zitat von: Luca am 29. Juni 2023, 18:12:28"Kopie vom Hauptmietvertrag und Nachweis über die erhöhung der Miete und Nebenkosten"
"Falls vom hauptmietvertrag nicht hervorgeht, dass eine untervermietung erlaubt ist, bitten wir um einen nachweis über das einverständniss ds vermieters..."
sind damit gegenstandslos, allerdings kann das JC das nichts wissen, dass der Untermietvertrag gleichzeitig der Hauptmietvertrag ist.
Zur Erhöhung: Es hat niemand Drittes der Freundin (Vermieterin) irgendwas erhöht, sondern die Kosten sind gestiegen und sie will sie der Freundin/Mieterin weitergeben.
Zitat von: Luca am 29. Juni 2023, 18:12:28Das schreiben haben sie jetzt trotzdem geschickt. Wenn ich die mail fertig mache soll ich eine frist setzen oder doch lieber nicht. Weil es ja bewilligt worden ist. Sie sagte mir dass sie bisher die miete bezahlt haben.
Frist zu was?
Man zahlt ihr die Miete und ist offenbar auf ein paar Ungereimtheiten aufmerksam geworden, die sich aus dem formal unzutreffenden "Untermietvertrag" ergeben haben.
Abrechnung Nebenkosten gibt es nicht, da Pauschale, allerdings dürfte unklar sein, worauf sich nun die Mieterhöhung bezieht. So ohne weiteres kann man auch bei Untermiete- die es nicht ist- nicht um so einen hohen Betrag erhöhen.
@fettnäpfchen
Ich hab nach dem Paragrafen gesucht aber da ist irgendwas mit Auskunft usw. Kannst du mir den genauen Paragrafen geben bitte?
Ok ich werde mit ihr heute nochmal alles absprechen und mit meinem Nachbar eine email verfassen und das dann hier reinposten
Luca
Zitat von: Luca am 30. Juni 2023, 00:39:15Ich habe den Paragraf 13-15 nicht gefunden.
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/13.html
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/14.html
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/15.html
Hab SGB 1 nicht dazu geschrieben, sorry!
Zitat von: Luca am 28. Juni 2023, 18:36:38das haben sie ihr geschickt:
"Bezüglich der abrechnung de
ist die Auflistung von damals also März? oder aktuell ?
Wenn von damals dann hat sich das erledigt und die Freundin bzw Du kannst das vergessen, weil die Kosten ja weiter übernommen werden.Zitat von: Spring23 am 30. Juni 2023, 08:20:35Dann ist der Untermietvertrag irreführend und formal auch unzutreffend.
wie kommst du denn darauf :schock:
Bist du ernsthaft der Meinung das ein Mieter verpflichtet ist dauerhaft in einer seiner Wohnungen zu leben
und wenn es diese unter Wert weitervermietet und dabei sogar noch ihren Anteil draufzahlt.
Ein echt unterirdischer Kommentar! :weisnich:
und ausserdem ist sie ja
Zitat von: Luca am 29. Juni 2023, 18:12:28Sie ist ab und an da
wieso, weshalb und so weiter geht mit Sicherheit niemand etwas an und was andere mit Ihrem Geld machen erst recht nicht.
Zitat von: Spring23 am 30. Juni 2023, 08:20:35sind damit gegenstandslos, allerdings kann das JC das nichts wissen, dass der Untermietvertrag gleichzeitig der Hauptmietvertrag ist.
übergriffiger und rechtsverdrehender Kommentar obendrein.
oder anders ein U.- MV ist ein U.-MV und bleibt es. Der Hauptmieter ist dem VM in der vertraglichen Verantwortung und der Untermieter beim Hauptmieter.
Zitat von: Spring23 am 30. Juni 2023, 08:20:35Es hat niemand Drittes der Freundin (Vermieterin) irgendwas erhöht, sondern die Kosten sind gestiegen und sie will sie der Freundin/Mieterin weitergeben.
Doch der Vermieter hat 100.- Euro erhöht und die Hauptmieterin hat kopfteilig 50% an die Untermieterin weitergegeben. (liest sich wie Tatsachenverdrehung und eine Unterstellung, HILFE geht anders!)
Zitat von: Spring23 am 30. Juni 2023, 08:20:35Man zahlt ihr die Miete und ist offenbar auf ein paar Ungereimtheiten aufmerksam geworden, die sich aus dem formal unzutreffenden "Untermietvertrag" ergeben haben.
woher so eine/die Weisheit/Erkenntnis.
MfG FN
@fettnäpchen superlieb von dir. Vielen Dank!
@Fettnäpfchen: Ich habe das
Zitat von: Luca am 29. Juni 2023, 18:12:28Sie wohnt in der wohnung der freundin. Die wohnung gehört auch der freundin.
aber auch so verstanden als sei die Freundin die Eigentümerin, nicht die Hauptmieterin. In dem Fall wäre ein Untermietvertrag tatsächlich falsch.
Sheherazade
Wenn das so ist dann habe ich Spring23 Unrecht getan und entschuldige mich natürlich.
Ich selber habe das so nicht gelesen, kann aber ein Leichtsinnsfehler meinerseits sein. Im Nachhinein und darauf aufmerksam gemacht ist es sogar ein Leichtsinnsfehler wenn man nach dem geschriebenen geht!
Also Spring23 entschuldige meine Bemerkungen bitte!
Andererseits wäre dann die Aufteilung der Erhöhung auch nicht logisch wenn es Eigentum ist, naja vllt. wird das ja noch klargestellt.
Richtig stellen kann das dann nur die Themenersteller/in.
Luca
Klär das doch mal auf. Bis dahin wäre es evtl. besser das Schreiben noch nicht abzuschicken.
u.U. muss der Formfehler zwischen MV und U.-MV gegenüber dem JC klargestellt werden.
Ein schönes WE
FN
Zitat von: Sheherazade am 30. Juni 2023, 14:02:34aber auch so verstanden
Ganz Ehrlich, ich habe hier gar nichts verstanden.
Zitat von: Fettnäpfchen am 30. Juni 2023, 15:15:42Klär das doch mal auf
Eben ohne genauere Informationen dazu, kann man hier gar nicht weiter dazu schreiben.
Zumindest sehe ich hier nicht/kaum durch.
Zitat von: Fettnäpfchen am 30. Juni 2023, 15:15:42Sheherazade
Wenn das so ist dann habe ich Spring23 Unrecht getan und entschuldige mich natürlich.
Ja hast Du, mit rot und allem was den Ärger so unterstreichen sollte, aber angenommen. (Auch wenn es nett wäre, vorab zu fragen und eine Antwort abzuwarten, statt gleich so übers Ziel hinauszuschießen, weil man selbst was missverstanden hat.)
Meine Antwort zum Untermietvertrag, das hast Du vermutlich mittlerweile verstanden, bezog sich auf die neue Info der TE, dass die alte Nachbarin
bei ihrer Freundin wohnt, der die Wohnung gehört.Damit ist der "Untermietvertrag" zugleich der Hauptmietvertrag, denn die Freundin/Eigentümerin wird nicht mit sich selbst einen Hauptmietvertrag ausgemacht haben.
Und "dank" Untermietvertrag fragt das JC nach den Daten aus dem Hauptmietvertrag, den es gar nicht gibt (die Frage, ob sie es was angeht, ist ein anderes Thema)
Zitat von: Fettnäpfchen am 30. Juni 2023, 15:15:42Ich selber habe das so nicht gelesen, kann aber ein Leichtsinnsfehler meinerseits sein. Im Nachhinein und darauf aufmerksam gemacht ist es sogar ein Leichtsinnsfehler wenn man nach dem geschriebenen geht!
Also Spring23 entschuldige meine Bemerkungen bitte!
alles gut :coffee:
Zitat von: Fettnäpfchen am 30. Juni 2023, 15:15:42Andererseits wäre dann die Aufteilung der Erhöhung auch nicht logisch wenn es Eigentum ist, naja vllt. wird das ja noch klargestellt.
genau das ist der Punkt. Die Eigentümerin vermietet an die besagte alte Dame, bislang 450 Euro mit 50 Euro PAUSCHALE (keine Vorauszahlung) und erhöht einfach mal 100 Euro. Was? Das ist offen.
Danke für eure Hilfe Leute.
@fettnapfchen und co. Also ich hab mehr Infos.
Die Freundin ist Hauptmieterin. Das ist nicht ihr Haus. Sie hat weil die Miete zu hoch war und ihre Freundin niemand hatte mit ihr die Wohnung geteilt. Die hauptmieterin bekommt ihre Rente. Die Freundin bekommt Grundsicherung.
Also der untermietvertrag ist gültig soweit wir online geschaut haben.
Ich mache heute Abend das Schreiben fertig.
Ich habe noch eine Frage diesbezüglich:
,,Falls aus dem hauptmietvertrag nicht hervorgeht dass eine Untervermietung erlaubt ist, bitten wir einen Nachweis über das Einverständnis des Vermieters zur Untervermietung vorzulegen"
Gibt es hierzu einen Paragrafen oder soll ich schreiben dass der untermietvertrag gültig ist nach Paragraf so und so...
Das lustige ist ja dass das vor einem Jahr kein Thema war und sie ihr den Bescheid gegeben haben.
Wie soll ich bei dem Punkt vorgehen?
MfG
Zitat von: Luca am 30. Juni 2023, 20:38:02,,Falls aus dem hauptmietvertrag nicht hervorgeht dass eine Untervermietung erlaubt ist, bitten wir einen Nachweis über das Einverständnis des Vermieters zur Untervermietung vorzulegen"
die JC wollen schon Gewissheit sonst zahlen sie nicht.
ZitatRechtmäßigkeit der Untervermietung
Grunsätzlich ist die Untervermietung unzulässig (vgl. § 540 BGB). Es bedarf also einer entsprechenden Erlaubnis durch den Vermieter.
Soll ich ihrer Freundin also sagen dass sie eine Erlaubnis bzw. ein Schreiben von dem Vermieter holen soll besser?
Warum? Die Freundin hat mit dem JC gar nichts zu tun und ist nicht nur Mitwirkung verpflichtet. Und der Vermieter auch nicht. Ob die Erlaubnis vorliegt oder nicht, ist Sache zwischen Vermieter und Hauptmieter. Das hat das JC gar nicht zu interessieren
Zitat von: Luca am 30. Juni 2023, 20:38:02Danke für eure Hilfe Leute.
@fettnapfchen und co. Also ich hab mehr Infos.
Die Freundin ist Hauptmieterin. Das ist nicht ihr Haus. Sie hat weil die Miete zu hoch war und ihre Freundin niemand hatte mit ihr die Wohnung geteilt. Die hauptmieterin bekommt ihre Rente. Die Freundin bekommt Grundsicherung.
Es ist etwas schwierig zu helfen und zu raten, wenn bei jedem Gespräch mit Deiner Freundin eine andere Info rauskommt- und das vorher gesagte so nicht mehr zutrifft. Mal vermietet die Freundin unter, dann gehört ihr die Wohnung wie hier
Zitat von: Luca am 30. Juni 2023, 20:38:02also ich habe jetzt mit ihr gesprochen. Es sieht so aus. Sie wohnt in der wohnung der freundin. Die wohnung gehört auch der freundin. Sie ist ab und an da. Sie kann aber die gesamte wohnung benutzen.
nun ist klar, dass ihr das Haus nicht gehört, das vorher eine Wohnung war, die ihr Eigentum war. Aber ok.
Zitat von: Luca am 30. Juni 2023, 20:38:02Also der untermietvertrag ist gültig soweit wir online geschaut haben.
natürlich - wenn der Freundin die Wohnung nicht gehört, sondern sie nur darin als Mieterin wohnt, passt natürlich auch der Untermietvertrag
Zitat von: Luca am 30. Juni 2023, 20:38:02Das lustige ist ja dass das vor einem Jahr kein Thema war und sie ihr den Bescheid gegeben haben.
tja, Du siehst doch selbst, wie sowas geht, hier war wenigstens ein Jahr dazwischen und keine 24 Stunden :bye:
Die alte Dame ist nicht beim JC sondern beim Sozialamt.
Allerdings erschließt sich mir die plötzliche Forderung nach den Unterlagen nicht.
Wenn die Miete (Untermietvertrag liegt ja schon seitdem beim Sozi) seit März gezahlt wird, dann können die doch nicht plötzlich eine Untervermietungserlaubnis verlangen.
Das hätten die schon bei Beantragung machen können.
Und nur, weil die alte Dame eine Erhöhung ihrer Miete mitgeteilt hat kommt so ein Rattenschwanz?
Entweder versucht ein neu ausgebildeter SGB XII-Sachbearbeiter seinen Job besonders "gut" zu machen, oder jemand ist einfach nur zu faul in die Akte zu sehen.
Da die alte Dame mit der Freundin nicht verwandt, verschwägert oder verheiratet ist, muss sie den Hauptmietvertrag ihrer Freundin auch nicht vorlegen. Denn darauf hat sie weder Zugriff, noch kennt sie dessen Inhalt, Punkt!
Und genau damit sollte sie auch argumentieren.
Wenn der Vermieter ein Problem mit der Untervermietung hätte, dann würde die alte Dame schon längst nicht mehr dort wohnen.
Die Mietzahlungsnachweise kann sie ja anhand der Quittungen be(vor)legen.
Zitat von: Spring23 am 30. Juni 2023, 22:59:53Zitat von: Luca am 30. Juni 2023, 20:38:02Danke für eure Hilfe Leute.
@fettnapfchen und co. Also ich hab mehr Infos.
Die Freundin ist Hauptmieterin. Das ist nicht ihr Haus. Sie hat weil die Miete zu
hoch war und ihre Freundin niemand hatte mit ihr die Wohnung geteilt. Die hauptmieterin bekommt ihre Rente. Die Freundin bekommt Grundsicherung.
Das
Es ist etwas schwierig zu helfen und zu raten, wenn bei jedem Gespräch mit Deiner Freundin eine andere Info rauskommt- und das vorher gesagte so nicht mehr zutrifft. Mal vermietet die Freundin unter, dann gehört ihr die Wohnung wie hier
Zitat von: Luca am 30. Juni 2023, 20:38:02also ich habe jetzt mit ihr gesprochen. Es sieht so aus. Sie wohnt in der wohnung der freundin. Die wohnung gehört auch der freundin. Sie ist ab und an da. Sie kann aber die gesamte wohnung benutzen.
nun ist klar, dass ihr das Haus nicht gehört, das vorher eine Wohnung war, die ihr Eigentum war. Aber ok.
Zitat von: Luca am 30. Juni 2023, 20:38:02Also der untermietvertrag ist gültig soweit wir online geschaut haben.
natürlich - wenn der Freundin die Wohnung nicht gehört, sondern sie nur darin als Mieterin wohnt, passt natürlich auch der Untermietvertrag
Zitat von: Luca am 30. Juni 2023, 20:38:02Das lustige ist ja dass das vor einem Jahr kein Thema war und sie ihr den Bescheid gegeben haben.
tja, Du siehst doch selbst, wie sowas geht, hier war wenigstens ein Jahr dazwischen und keine 24 Stunden :bye:
Das war mein Fehler. Ich habe das falsch geschrieben. Ich meinte damit dass die Wohnung IHRER Freundin gehört. Sorry deutsch ist nicht meine Muttersprache.
Was soll nun zu diesem Punkt schreiben?
Bin bissen verwirrt. Soll ich schreiben dass geht denen nichts an oder doch der Freundin sagen sie solle das besorgen?!
,,Falls aus dem hauptmietvertrag nicht hervorgeht dass eine Untervermietung erlaubt ist, bitten wir einen Nachweis über das Einverständnis des Vermieters zur Untervermietung vorzulegen"
Zitat von: Luca am 01. Juli 2023, 00:49:24Das war mein Fehler. Ich habe das falsch geschrieben. Ich meinte damit dass die Wohnung IHRER Freundin gehört. Sorry deutsch ist nicht meine Muttersprache.
IHRER Freundin gehört die Wohnung doch nicht, oder? Die Freundin ist nur Hauptmieter und nicht Eigentümerin der Wohnung.
Und Übrigens:
Zitat von: Luca am 30. Juni 2023, 22:12:32Soll ich ihrer Freundin also sagen dass sie eine Erlaubnis bzw. ein Schreiben von dem Vermieter holen soll besser?
Nein. Dazu ist die Freundin nicht verpflichtet, da diese wohl keine Kundin beim Sozialamt ist.
Zitat von: Luca am 01. Juli 2023, 00:49:24Das war mein Fehler. Ich habe das falsch geschrieben. Ich meinte damit dass die Wohnung IHRER Freundin gehört.
Macht es nicht besser, dass Du IHRER schreibst.
Nur um weitere Missverständnisse woanders zu vermeiden. Wenn Du sagst "es gehört Ihrer Freundin (oder IHRER Freundin)" dann meint und versteht man:
Das ist ihr Eigentum.Die Freundin hat -wenn sie selbst nur Mieterin ist- natürlich einen eigenen Mietvertrag. Also ist sie, so sagt man, im Besitz der Wohnung, aber sie gehört ihr damit nicht, denn es ist nicht ihr Eigentum.
Wenn das der Fall ist
Zitat von: Luca am 01. Juli 2023, 00:49:24Sorry deutsch ist nicht meine Muttersprache.
und Du - obwohl bislang nichts darauf hindeutet, dass Du nicht gut deutsch kannst- bist Du dann sicher, dass Du alle Info richtig verstanden hast?
Hast Du irgendwas von den Dokumenten hier eingestellt?
Das wäre für die Hilfe besser, denn nicht, dass Du da was falsch verstanden hast
Um vielleicht etwas Klarheit hier rein zu bringen
Die Freundin der älteren Dame (Sie sollte lieber von Bekannte sprechen) ist Hauptmieterin der Wohnung.
Die Bekannte erhält keinerlei Bezüge vom JC/Sozialamt
Es besteht ein Untermietvertrag der keinen Bezug zum Hauptmietvertrag beinhaltet.
Die ältere Dame zahlt eine Pauschalmiete inklusive Nebenkosten.
Die Miete wird in Bar bezahlt (Quittungen vorhanden)
Die Hauptmieterin (Bekannte) hat von Ihrem Vermieter eine Mieterhöhung von 100,- bekommen.
Die Hauptmieterin (Bekannte) erhöht daraufhin die Miete der älteren Dame um 50,-
Die Erhöhung fand schon in März statt und wurde schon vom Sozialamt bewilligt.
Soweit richtig?
Genau richtig. Also die Bekannte ist hauptmieterin und sie untervermietet die Wohnung an die Dame.
Soll ich also zu den Punkt dass die hauptmieterin eine Erlaubnis braucht, schreiben dass die hauptmieterin keine Stütze erhält und sie somit nicht verpflichtet ist?
Gibt es dazu ein Urteil oder sgb Paragrafen?
Bg
Zitat von: Luca am 01. Juli 2023, 14:03:42Also die Bekannte ist hauptmieterin und sie untervermietet die Wohnung an die Dame.
Also die ganze Wohnung und nicht nur ein Zimmer?
Ersteres KÖNNTE im Hauptmietvertrag untersagt sein.
Zitat von: Sheherazade am 01. Juli 2023, 14:25:30Also die ganze Wohnung und nicht nur ein Zimmer?
Zitat von: Luca am 29. Juni 2023, 00:40:32Ja es ist soweit ich weis eine Pauschale von 400 Euro. 350 plus 50 Nebenkosten. Jetzt wurde es auf 100 Euro erhöht. Sie kann die die Küche, Badezimmer benutze zusätzlich zu den Zimmer in den sie lebt.
das wird auch der Grund sein, warum das JC nachfragt, durch die Mieterhöhung ist das vielleicht nicht mehr angemessen.
Nein ich hab falsch geschrieben.
Also Leute nochmal.
Die Dame wohnt mit ihrer Freundin in eine wg.
Die bekannte/Freundin vermietet an die Dame ein Zimmer und sie kann natürlich Wohnzimmer und Balkon usw auch benutze!
Dafür haben sie ein untermietvertrag.
Die bekannte ist die Hauptmieterin und hat einen hauptmietverrag.
Und das Jobcenter will jetzt dass die Untermieterin von der Bekannten einen Erlaubnis schriftlich bekommt dass sie die Wohnung untervermieten kann.
Und diese Erlaubnis soll die bekannte von ihrem Vermieter holen. Ist das Datenschutz oder wie gehe ich hier am besten bei der Mail vor?
Soll ich sagen sie solle das besorgen oder geht das dem Amt nichts an. Wenn letzteres gibt es dazu irgendein Urteil oder wie kann ich das am besten formulieren.
Bitte um Hilfe bei dem Punkt. Alle anderen Sachen haben wir soweit.
Bg
Zitat von: Luca am 01. Juli 2023, 00:49:24Falls aus dem hauptmietvertrag nicht hervorgeht dass eine Untervermietung erlaubt ist
Siehe Antwort 25 und 27
Diese Forderung ist völliger Dünnschiss und geht SBchen gar nichts an!
Rechtswidrige Forderung SB soll die das schriftlich geben mit Begründung warum er das meint fordern zu können.
Nicht Erfüllbar erstens nicht rechtens und zweitens, Daten Dritter über die sie nicht verfügt.
Zumal diese Konstellation nicht Unüblich ist.
Gibt einige alte Leute die in ihre Wohnung lieber Untermieter rein nehmen, statt Ausziehen zu müssen.
Die Bekannte könnt genauso gut eine eigene Wohnung nehmen, was dem Amt teurer kommen dürfte.
Zitat von: Greywolf08 am 01. Juli 2023, 01:01:39ist nur Hauptmieter und nicht Eigentümerin der Wohnung
Ist das hier nicht Egal?
Einzig der Untermietvertrag zählt für das Amt.
Zitat von: Kopfbahnhof am 01. Juli 2023, 15:40:40Zitat von: Greywolf08 am 01. Juli 2023, 01:01:39ist nur Hauptmieter und nicht Eigentümerin der Wohnung
Ist das hier nicht Egal?
Einzig der Untermietvertrag zählt für das Amt.
Nein, deshalb ja hier das ganze Durcheinander. Eigentümer können nicht untervermieten, nur vermieten (=Mietvertrag). Hauptmieter können untervermieten (= Untermietvertrag).
Zitat von: Luca am 01. Juli 2023, 15:36:20Soll ich sagen sie solle das besorgen oder geht das dem Amt nichts an.
Eigentlich geht es das Jobcenter nichts an. Das gehört in das Mietrecht. Wenn deine Bekannte aber "legale" Untermieterin ist und sowieso alle geforderten Unterlagen zur Hand hat, würde ich den weniger widerspenstigen weg gehen und das Verlangte vorlegen.
Zitat von: Sheherazade am 01. Juli 2023, 15:46:09Eigentümer können nicht untervermieten, nur vermieten
Stimmt, habe ich bei dem Durcheinander :scratch: völlig Vergessen :sad:
Zitat von: Kopfbahnhof am 01. Juli 2023, 15:53:51Zitat von: Sheherazade am 01. Juli 2023, 15:46:09Eigentümer können nicht untervermieten, nur vermieten
Stimmt, habe ich bei dem Durcheinander :scratch: völlig Vergessen :sad:
Souterrain wäre möglich
Zitat von: horst am 01. Juli 2023, 16:04:10Zitat von: Kopfbahnhof am 01. Juli 2023, 15:53:51Zitat von: Sheherazade am 01. Juli 2023, 15:46:09Eigentümer können nicht untervermieten, nur vermieten
Stimmt, habe ich bei dem Durcheinander :scratch: völlig Vergessen :sad:
Souterrain wäre möglich
Ein Souterrain ist ein zum Wohnen ausgebauter Keller, Wohnung oder Zimmer darin. Da ist kein Unterschied zu einem Mietvertrag im EG oder 1. Stock.
Wenn man Eigentümer ist, vermietet man, wenn man selbst mietet, kann man untervermieten. Und als zwei Freunde oder Bekannte ist es dann eine WG.
Offen ist in dieser missverständlichen Darlegung nur eins: Hat nun die Bekannte (die mit dem Untermietvertrag und dem Sozialamt) 50 oder 100 Euro mehr an Miete?
Wenn die Hauptmieterin für ihre ganze Wohnung 100 euro mehr zahlt, als Miete (nicht Nebenkosten) und der Untermieterin die Hälfte als eigene Mieterhöhung auferlegt, ist die Frage, wie groß die Wohnung ist und was vermietet wird, schon relevant.
Und wenn die Hauptmieterin ihre 100 Euro Mieterhöhung direkt an ihre Untermieterin weitergibt, erst recht.
Zitat von: Spring23 am 01. Juli 2023, 16:58:40Wenn die Hauptmieterin für ihre ganze Wohnung 100 euro mehr zahlt, als Miete (nicht Nebenkosten) und der Untermieterin die Hälfte als eigene Mieterhöhung auferlegt, ist die Frage, wie groß die Wohnung ist und was vermietet wird, schon relevant.
Und wenn die Hauptmieterin ihre 100 Euro Mieterhöhung direkt an ihre Untermieterin weitergibt, erst recht.
Eigentlich nicht. Solange die Gesamtkosten innerhalb der Angemessenheit für 1 Person sind (ältere Dame) geht es dem JC nichts an ob die Bekannte 1/4 1/3 oder die Hälfte etc. der Gesamtkosten als Untermiete nimmt.
Die Bewilligung der höheren Miete ist ja schon durch. Soweit ich es verstehe geht es noch um unberechtigte Anforderung von Unterlagen seitens des Sozialamts.
Da im Untermietvertrag kein Bezug zum Hauptmietvertrag steht, hat das Amt keinen Anspruch auf Einsicht des Hauptmietvertrags. Die ältere Dame hat auch keinen Zugriff darauf, kann sie daher auch gar nicht vorlegen. Da die Bekannte nichts mit dem Amt zu tun hat muss sie ebenfalls nichts vorlegen.
Das Amt soll mal die Rechtsgrundlage nennen wonach der Hauptmietvertrag vom Untermieter vorgelegt werden muss.
Falls schon mal Quittungen bezüglich den Mietzahlungen beim Amt vorgelegt wurden, wurde ich dem Amt schreiben sie sollen mal in die Akte gucken.
Genau genommen kann man dem Amt bei allen neu geforderten Unterlagen bitten die Rechtsgrundlage zu nennen.
Zitat von: Sensoriker am 01. Juli 2023, 19:43:58Zitat von: Spring23 am 01. Juli 2023, 16:58:40Wenn die Hauptmieterin für ihre ganze Wohnung 100 euro mehr zahlt, als Miete (nicht Nebenkosten) und der Untermieterin die Hälfte als eigene Mieterhöhung auferlegt, ist die Frage, wie groß die Wohnung ist und was vermietet wird, schon relevant.
Und wenn die Hauptmieterin ihre 100 Euro Mieterhöhung direkt an ihre Untermieterin weitergibt, erst recht.
Eigentlich nicht. Solange die Gesamtkosten innerhalb der Angemessenheit für 1 Person sind (ältere Dame) geht es dem JC nichts an ob die Bekannte 1/4 1/3 oder die Hälfte etc. der Gesamtkosten als Untermiete nimmt.
Daher auch die Frage nach dem etwaigen Verwandtschaftsverhältnis. Und so sicher wäre ich mir nicht, vor allem, was die Gesamtkosten angeht, dass der Hauptmieter ungeachtet der Gesamtfläche einfach die Hälfte ansetzen kann.
Zitat von: Sensoriker am 01. Juli 2023, 19:43:58Falls schon mal Quittungen bezüglich den Mietzahlungen beim Amt vorgelegt wurden, wurde ich dem Amt schreiben sie sollen mal in die Akte gucken.
Das ist ein wichtiger Punkt. Von dem war noch nie irgendwo die Rede. Nur im Eingangsbeitrag, dass nach Kontoauszügen gefragt wurde. Ob die Quittungen vorgelegt wurden, wurde nicht genannt.
Zitat von: Sensoriker am 01. Juli 2023, 19:43:58Eigentlich nicht. Solange die Gesamtkosten innerhalb der Angemessenheit für 1 Person sind (ältere Dame) geht es dem JC nichts an ob die Bekannte 1/4 1/3 oder die Hälfte etc. der Gesamtkosten als Untermiete nimmt.
schon mal was von Kopfteilprinzip gehört
Zitat von: malsumis am 01. Juli 2023, 21:27:46.. schon mal was von Kopfteilprinzip gehört
Eben.
Soll auch Wohnungen geben, die gleich große Zimmer haben.
Und dann:
Zitat von: Greywolf08 am 29. Juni 2023, 18:05:03... Ist doch klar, das gemeinsam genutzte Fläche (Küche,Bad,Flur) natürlich halbiert wird. Und diese Quadratmeter kommen eben noch zum Zimmer hinzu. ...
Allerdings gibt es Sozialämter, die das Kopfteilprinzip anwenden.
Zitat von: Sensoriker am 01. Juli 2023, 19:43:58Eigentlich nicht. Solange die Gesamtkosten innerhalb der Angemessenheit für 1 Person sind (ältere Dame) geht es dem JC nichts an ob die Bekannte 1/4 1/3 oder die Hälfte etc. der Gesamtkosten als Untermiete nimmt.
die Mieterhöhung muss ja begründet sein und das erforscht jetzt das JC.
Luca
Ich gehe jetzt mal auf das wesentliche ein.
Das wäre:
Zitat von: Sensoriker am 01. Juli 2023, 19:43:58Da im Untermietvertrag kein Bezug zum Hauptmietvertrag steht, hat das Amt keinen Anspruch auf Einsicht des Hauptmietvertrags.
genau die Thematik.
Wenn es stimmt hat das Amt, welches auch immer, kein Anrecht auf einen Blick in den Hauptmietvertrag!
Ist es so das im U.-MV aber Bezug auf den Hauptmietvertrag genommen wird dann hat das Amt ein Recht auf den Hauptmietvertrag. Da geht es dann u.U. darum die Kosten zu vergleichen oder einfach mal wieder eine nicht rechtskonforme Datenerhebung vorzunehmen oder SB´lein muss mal wieder Ihr(e) Hybris ausleben.
Andererseits hast du keinen Zugriff auf Daten Dritter, außer du hast eine Kopie zu deinem U.-MV bekommen, daher kannst du das Amt darauf hinweisen das du da keinen Zugriff darauf hast und sie sich den MV bei deiner Vermieterin einfordern sollen.
Was die Kosten angeht, also:
Zitat von: malsumis am 01. Juli 2023, 21:27:46schon mal was von Kopfteilprinzip gehört
ist zumindest das Kopfteilprinzip obsolet.
Begründung: Unterkunftskosten und Urteile (http://hartz.info/index.php?topic=1879.msg14632#msg14632)
Zitat- Urteil vom 23.11.2006, Az. B 11b AS 1/06 R:
Die Verteilung der Unterkunftskosten erfolgt immer pro Kopf, wenn kein Untermietvertrag vorhanden ist. Dabei ist es absolut unerheblich, ob und welche Personen, die in der Wohnung wohnen, Anspruch auf ALG II haben.
Bei vorhandenem Untermietvertrag sind die dort vereinbarten Kosten anzusetzen, diese mindern die Unterkunftskosten des Hauptmieters.
Falls du noch Fragen hast, außer
Zitat von: Luca am 01. Juli 2023, 15:36:20geht das dem Amt nichts an. Wenn letzteres gibt es dazu irgendein Urteil oder wie kann ich das am besten formulieren.
da ist mir keines bekannt sonst hätte ich das schon beim ersten mal beantwortet.
Spring23
Zitat von: Fettnäpfchen am 30. Juni 2023, 15:15:42Sheherazade
Wenn das so ist dann habe ich Spring23 Unrecht getan und entschuldige mich natürlich.
Zitat von: Spring23 am 30. Juni 2023, 20:13:29Ja hast Du, mit rot und allem was den Ärger so unterstreichen sollte, aber angenommen. (Auch wenn es nett wäre, vorab zu fragen und eine Antwort abzuwarten, statt gleich so übers Ziel hinauszuschießen, weil man selbst was missverstanden hat.)
Rot nehme ich fast immer (zwei o. mehrfarbig mache ich dann nur wegen der besseren Zuortbarkeit) und es sollte keinen Ärger verursachen oder ähnliches sondern nur auf deine Fehler hinweisen (die ja nachträglich von der TE bestätigt wurden, damit ist auch die Entschuldigung eher von dir zu machen meine war ja überflüssig)
und bei dir brauche ich nicht nachfragen sondern bei der TE und das habe ich und stell dir vor ich habe richtig gelegen.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 02. Juli 2023, 13:58:25und bei dir brauche ich nicht nachfragen sondern bei der TE und das habe ich und stell dir vor ich habe richtig gelegen.
Bevor Du
meine Worte missverstehst und mich angreifst, könntest Du
diesbezüglich nachfragen und sachlich bleiben, aber Du hast recht, das muss Du natürlich nicht und darfst jederzeit unterstellend werden.
Du hast nicht richtig gelegen, sondern die unzutreffende Aussagen des TE, wonach der Freundin "die Wohnung gehört" richtig interpretiert. Mag leichter sein, wenn man selbst Worte nicht korrekt nutzt, dies auch bei anderen besser zu verstehen.
:bye:
Wenn aber die Kommunikation/Vertragsgestaltung zwischen Vermieter und Hauptmieter das Amt nichts angeht, müsste dann der Untervermieter sich mit seiner Mieterhöhung nicht auch ans BGB halten? Nur mal so in den Raum gestellt
Warum kann hier eine Erhöhung sofort weitergegeben werden?
Zitat von: DerGreif am 02. Juli 2023, 15:28:48Warum kann hier eine Erhöhung sofort weitergegeben werden?
Möglicherweise ist die letzte Mieterhöhung schon eine Weile her?
Auch Pauschalmieten, können den aktuellen Kosten angepasst werden.
Spring23
Zitat von: Spring23 am 02. Juli 2023, 14:03:29Du hast nicht richtig gelegen, sondern die unzutreffende Aussagen des TE, wonach der Freundin "die Wohnung gehört" richtig interpretiert. Mag leichter sein, wenn man selbst Worte nicht korrekt nutzt, dies auch bei anderen besser zu verstehen.
Tatsachenverdreherei! Aber woher soll das ein uneinsichtiger nach drei Seiten noch wissen :wand:
Deine nachweislich falsch interpretierten Antworten:
*Dann ist der Untermietvertrag irreführend und formal auch unzutreffend.
*allerdings kann das JC das nichts wissen, dass der Untermietvertrag gleichzeitig der Hauptmietvertrag ist.
*
Zur Erhöhung: Es hat
niemand Drittes der Freundin (Vermieterin) irgendwas erhöht,
sondern die Kosten sind gestiegen und sie will sie der Freundin/Mieterin weitergeben.
*Ja hast Du, mit rot und allem was den Ärger so unterstreichen sollte, aber angenommen. (Auch wenn es nett wäre, vorab zu fragen und eine Antwort abzuwarten, statt gleich so übers Ziel hinauszuschießen, weil man selbst was missverstanden hat.)
Wenn jemand etwas angenommen hat dann wohl du!Naja eine Einsicht deinerseits ist eh nicht zu erwarten sonst hättest du anders reagiert daher ist jedes weiter Wort eh zu viel. Genaugenommen sogar dieser Beitrag daher "ich habe fertig!"
MfG FN
Zitat von: Kopfbahnhof am 02. Juli 2023, 16:09:53Zitat von: DerGreif am 02. Juli 2023, 15:28:48Warum kann hier eine Erhöhung sofort weitergegeben werden?
Möglicherweise ist die letzte Mieterhöhung schon eine Weile her?
Auch Pauschalmieten, können den aktuellen Kosten angepasst werden.
Das beantwortet aber nicht die Frage nach einem korrekten Mieterhöhunhsverlangen gemäß BGB
Zitat von: DerGreif am 02. Juli 2023, 17:04:47Das beantwortet aber nicht die Frage
Muss es auch nicht weil Mietrecht und für ein JC nicht von Interesse.
Darum geht es hier auch absolut nicht.
Natürlich prüft das Jobcenter Mieterhöhungen.
Aber es ist ja einfach, einer rechtswidrigen Erhöhung zuzustimmen, wenn der Staat zahlt.
Noch mal zur Info für diejenigen die es nicht für nötig erachten den
ganzen Thread zu lesen.
Die Nebenkosten sind gestiegen und die Erhöhung wurde auch schon vom Amt bewilligt.
Es geht hier nur um die nachträgliche Anforderung von Unterlagen für die es keine Rechtsgrundlage gibt.
Zitat von: DerGreif am 02. Juli 2023, 18:11:15Aber es ist ja einfach, einer rechtswidrigen Erhöhung zuzustimmen, wenn der Staat zahlt.
Woher willst du wissen ob die Erhöhung rechtswidrig ist?
Gestiegene Kosten können auch bei einer Pauschalmiete weitergegeben werden.
Ich weiß es nicht, deshalb meine Frage.
Wenn die Nebenkosten erhöht werden, sollte dem eine plausible Abrechnung beiliegen.
Es ging mir in der Theorie nur um die Frage, ob die Untervermieterin spontan die erhöhten Kosten um die Hälfte weiter geben kann, ohne dass dazu Nachweise vorgelegt werden müssen
Sind Nachfragen und kritische Gedanken hier nicht erlaubt?
Zitat von: DerGreif am 02. Juli 2023, 18:53:12Ich weiß es nicht, deshalb meine Frage.
Welche aber absolut nichts mit der Frage vom @TE zu tun hat.
Zitat von: DerGreif am 02. Juli 2023, 18:53:12ging mir in der Theorie nur um die Frage
Steht ja in Antwort 50.
Es gibt hier keine Abrechnung (verm. nicht mal für Strom), da eben eine Pauschalmiete.
Zitat von: Fettnäpfchen am 02. Juli 2023, 16:43:12Spring23
Tatsachenverdreherei! Aber woher soll das ein uneinsichtiger nach drei Seiten noch wissen :wand:
Danke für Deine Einsicht
Zitat von: Fettnäpfchen am 02. Juli 2023, 16:43:12Deine nachweislich falsch interpretierten Antworten:
*Dann ist der Untermietvertrag irreführend und formal auch unzutreffend.
Das war keine falsche Interpretation, sondern folgte der UNZUTREFFENDEN Antwort des TE, die Wohnung GEHÖRE der Freundin der Mieterin
Zitat von: Fettnäpfchen am 02. Juli 2023, 16:43:12*allerdings kann das JC das nichts wissen, dass der Untermietvertrag gleichzeitig der Hauptmietvertrag ist.
das folgt genauso der falschen Aussage, dass der TE schrieb, die Wohnung GEHÖRE der Freundin, die vermietet, ja.
*
Und den Rest Deiner völlig grundlosen und am Thema vorbei gehenden Aufregung und Angriffe kommentiere ich auch nicht weiter.
:bye:
Eine Pauschale ist eine Pauschale. Warum sollte diese einfach erhöht werden können? Wenn doch Natur der Sache ist, dass KEINE Abrechnung erfolgt.
Weil der Hauptmieter keinen Bock hat, Preiserhöhungen aus eigener Tasche zu bezahlen
Zitat von: Reiner1970 am 03. Juli 2023, 15:41:22Weil der Hauptmieter keinen Bock hat, Preiserhöhungen aus eigener Tasche zu bezahlen
Sein Risiko bei Pauschale
Zitat von: Sensoriker am 02. Juli 2023, 18:26:41https://hartz.info/Smileys/hartzinfo/flag.gifDie Nebenkosten sind gestiegen und die Erhöhung wurde auch schon vom Amt bewilligt.
dann ist der Bescheid ja gültig. Die Nachfrage vom JC muss begründet sein.
Zitat von: DerGreif am 03. Juli 2023, 15:48:14Zitat von: Reiner1970 am 03. Juli 2023, 15:41:22Weil der Hauptmieter keinen Bock hat, Preiserhöhungen aus eigener Tasche zu bezahlen
Sein Risiko bei Pauschale
Nee nee, so einfach funkioniert das nicht
Die Anpassung der Pauschale kann auch im Untermietvertrag geregelt sein/werden.
Zitat von: Reiner1970 am 03. Juli 2023, 16:15:16Zitat von: DerGreif am 03. Juli 2023, 15:48:14Zitat von: Reiner1970 am 03. Juli 2023, 15:41:22Weil der Hauptmieter keinen Bock hat, Preiserhöhungen aus eigener Tasche zu bezahlen
Sein Risiko bei Pauschale
Nee nee, so einfach funkioniert das nicht
Zitat von: Kopfbahnhof am 03. Juli 2023, 16:53:34Zitat von: DerGreif am 03. Juli 2023, 15:48:14Sein Risiko bei Pauschale
So ein Blödsinn
Dann bitte ich die Herrschaften um rechtskräftige Erläuterung, wie ohne Abrechnung eine Erhöhung plausibel begründet wird.
Wenn das erfolgt, ziehe ich meinen Einwand gerne zurück und entschuldige mich.
Die Pauschale besagt nur, dass es keine Abrechnungen gibt und daher aufgrund des Verbrauchs auch keine Nachforderungen.
Erhöhen sich allerdings die Kosten (unabhängig vom Verbrauch) kann eben die Pauschale erhöht werden. Das steht für gewöhnlich auch so im Untermietvertrag.
@Luca
Damit deine Anfrage bei dem geschreddere nicht untergeht.
Sie sollte das Amt auffordern zu allen Punkten die dazu passende Rechtsgrundlage zu nennen.