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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Leeres Portemonnaie am 29. Juni 2023, 09:02:30

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Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 29. Juni 2023, 09:02:30
Eine schnelle Frage  :mail:  - in der Anlage zum Vermögen, wo muss eine betriebliche Altersvorsorge / Rente eingetragen werden?
Irgendwie passt keiner der aufgelisteten Punkte  :weisnich: .
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Beitrag von: Sheherazade am 29. Juni 2023, 10:26:45
Eine Rentenzahlung kommt in die Anlage Einkommen. Oder ist was anderes gemeint?
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Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 29. Juni 2023, 12:49:06
Zitat von: Sheherazade am 29. Juni 2023, 10:26:45Rentenzahlung


Ich meinte eine betriebliche Altersvorsorge, die man im Laufe der Jahre in einem Betrieb angespart hat, also die Firma quasi, was dann zum Renteneintritt oder entspr. Regelung ausbezahlt wird.
Bis dahin ruht es irgendwo, aber soweit ich hier gelesen habe, ist das auch Vermögen.  :scratch:
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Beitrag von: Sheherazade am 29. Juni 2023, 13:35:01
Bekommst du darüber irgendwelche Jahresauszüge oder ähnliches? Würde zumindest nicht zum allgemeinen Vermögen zählen, wenn erst zum Renteneintritt verfügbar.
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Beitrag von: Kopfbahnhof am 29. Juni 2023, 15:37:34
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 29. Juni 2023, 09:02:30wo muss eine betriebliche Altersvorsorge / Rente eingetragen werden?
Gar nicht, wenn die Auszahlung erst bei Rentenbeginn möglich ist.

Wird ja geregelt sein, ab wann die Auszahlung frühestens beginnt oder?
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Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 29. Juni 2023, 16:05:36
Ich bekomme keine jährlichen Auszüge mehr.
Die Summe steht fest u. verändert sich nicht mehr, weil ich nicht mehr dort arbeite.
Der Anspruch ist geblieben.

Ich habe hier von Umwandlung solcher Vermögen in geschütztes Vermögen usw gelesen.

Mit Renteneintritt beginnt die Auszahlung, und wird dann sicher angerechnet, wenn man noch GruSi beantragen muss zusätzlich.

Ansonsten wäre es ja uninteressant für's Amt.  :weisnich:
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Beitrag von: Sheherazade am 29. Juni 2023, 16:52:40
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 29. Juni 2023, 16:05:36Ich habe hier von Umwandlung solcher Vermögen in geschütztes Vermögen usw gelesen.

Reines Altersvorsorgevermögen muss nicht mehr umgewandelt werden. Und wenn die Zahlung erst für den Renteneintritt vorgesehen ist, ist es schon Altersvorsorgevermögen.
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Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 29. Juni 2023, 22:20:40
Zitat von: Sheherazade am 29. Juni 2023, 16:52:40... ist es schon Altersvorsorgevermögen.


Also muss ich es nicht angeben beim Vermögen?  :schaem:
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Beitrag von: horst am 30. Juni 2023, 00:35:50
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 29. Juni 2023, 22:20:40Also muss ich es nicht angeben beim Vermögen?  :schaem:
Seine Altersrente die man vielleicht irgendwann mit 70 ausbezahlt bekommt, muss auch keiner angeben.
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Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 30. Juni 2023, 10:06:19
Zitat von: horst am 30. Juni 2023, 00:35:50Seine Altersrente die man vielleicht irgendwann mit 70 ausbezahlt bekommt, muss auch keiner angeben.


Das ist angespart und liegt bereit, nur eben mit Termin. Im Grunde wie ein Sparbuch mit Festgeld.

Da kommt mir gleich der Thread in den Sinn wegen ansparen für Personalausweis, sowas anzugeben macht mehr Sinn ...?  :zwinker:

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Beitrag von: Sheherazade am 30. Juni 2023, 10:35:33
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 30. Juni 2023, 10:06:19
Zitat von: horst am 30. Juni 2023, 00:35:50Seine Altersrente die man vielleicht irgendwann mit 70 ausbezahlt bekommt, muss auch keiner angeben.


Das ist angespart und liegt bereit, nur eben mit Termin.

Eine Betriebsrente auch. Ist auch nur eine Anwartschaft.
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Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 30. Juni 2023, 14:38:45
Zitat von: Sheherazade am 30. Juni 2023, 10:35:33
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 30. Juni 2023, 10:06:19Das ist angespart und liegt bereit, nur eben mit Termin.

Eine Betriebsrente auch. Ist auch nur eine Anwartschaft.

Ich meine doch die Betriebsrente.
Eine Summe X liegt rum und wartet, d. ich in Rente gehe ...