Hallo alle zusammen,
ein Bekannter teilte mir gestern mit das seine Sachbearbeiterin ihn zu sich bestellt hatte damit er ihr bestätigt das er kein Vermögen hat, dies hat er getan musste dies jedoch nicht mit Kontoauszügen belegen, angeblich sei jetzt bei jedem Antrag eine neue Vermögensauskunft nötig...aus meiner Sicht handelt es sich hierbei um Schikane die sich die Sachbearbeiterin von meinem Bekannten ausgedacht hat, weil diese Regelung würde überhaupt kein Sinn ergeben wenn man sie nicht mit Kontoauszuügen belegen muss, zumal er vorher quasi Selbstständig war und dementsprechend nur aufstockende Leistungen vom Jobcenter erhielt..das wird ja doch auch nochmal anders behandelt.
Was sind da eure Erfahungen? Soweit ich weiß ist eine Vermögensauskunft nur beim Erstantrag jedoch nicht beim Weiterbewilligungsantrag notwendig.
Guck mal hier (https://hartz.info/index.php/topic,131786.0.html)
Die Anlage VM muss tatsächlich jedem Antrag beigefügt werden. Kontoauszüge sind dabei irrelevant, man kann auch woanders Vermögen haben als auf dem Konto.
Zitat von: Sheherazade am 29. Juni 2023, 10:28:32Guck mal hier (https://hartz.info/index.php/topic,131786.0.html)
Die Anlage VM muss tatsächlich jedem Antrag beigefügt werden. Kontoauszüge sind dabei irrelevant, man kann auch woanders Vermögen haben als auf dem Konto.
Also ich musste nur beim Erstantrag eine Vermögensauskunft angeben, was ist denn jetzt wenn beim Erstantrag z.B. noch Paypal vorhanden war und jetzt eben nicht mehr?..werd ich dann angeschrieben weil das Konto nicht mehr da ist und ich nicht bescheid gegeben habe?
Und wenn ich schon so lang im Leistungsbezug bin und vorallem mit 0 Vermögen ins System gekommen bin, macht das dann wirklich jeder Sachbearbeiter mit der Vermögensauskunft? ich verstehe die Logik nicht.
Zitat von: Downlife97 am 29. Juni 2023, 11:17:56Und wenn ich schon so lang im Leistungsbezug bin und vorallem mit 0 Vermögen ins System gekommen bin, macht das dann wirklich jeder Sachbearbeiter mit der Vermögensauskunft? ich verstehe die Logik nicht
niemand von den Damen und Herren im Jobcenter weiß wie viel man an Bürgergeld angespart hat z.b.für Personalausweis oder Haushaltsartikeln kann ja auch in Bar sein.
Zitat von: Downlife97 am 29. Juni 2023, 11:17:56Also ich musste nur beim Erstantrag eine Vermögensauskunft angeben
Während der letzten 3 Jahre ist das etwas ins Schleifen geraten oder sogar ausgesetzt gewesen. Zumal sich die Vermögensfreibeträge öfter geändert haben.
Zitat, was ist denn jetzt wenn beim Erstantrag z.B. noch Paypal vorhanden war und jetzt eben nicht mehr?
Du kannst dein Vermögen ausgeben wie du willst, auch Konten auflösen. Die wollen immer nur wissen, ob was an Vermögen dazu gekommen ist bzw. ob man sich noch innerhalb der Vermögensfreigrenzen aufhält. Wobei Paypal ja nun kein Sparkonto ist.
@Sheherazade Der Erstantrag war 2018
Na und? JETZT sind nunmal Vermögensprüfungen vorgeschrieben. Ob du das verstehst oder nicht, ob es für dich logisch ist oder nicht, interessiert das Jobcenter nicht die Bohne.
Zitat von: horstniemand von den Damen und Herren im Jobcenter weiß wie viel man an Bürgergeld angespart hat z.b.für Personalausweis oder Haushaltsartikeln kann ja auch in Bar sein.
Das ist aber kein Vermögen im eigentlichen Sinn.
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 29. Juni 2023, 12:44:45Das ist aber kein Vermögen im eigentlichen Sinn.
dann schau in der Sparte VM Bargeld nach.
Zu 2. Konten, Geldanlagen und sonstiges Vermögen
Name der Person:
Bargeld
Girokonten
Kreditkartenkonten, Paypal und weitere Konten
Spareinlagen (zum Beispiel Sparkonten, Sparbücher,
Tagesgeldkonto, Prämiensparen)
Sparbriefe oder sonstige Wertpapiere (zum Beispiel
Aktien, Anleihen, Fonds-Anteile)
Bausparverträge
Versicherungen mit Prämienrückgewähr (zum Beispiel
Berufsunfähigkeitsversicherungen,
Sterbegeldversicherungen, Unfallversicherungen)
Sonstiges Vermögen (zum Beispiel Kryptowährungen,
Edelmetalle, Antiquitäten, Gemälde, Schmuck)
Ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ist von der Rentenversicherungspflicht befreit und die unter Ziffer 2 dieser Anlage angegebenen Geldanlagen dienen zumindest teilweise der
Alterssicherung dieser Person:
Zitat von: horstdann schau in der Sparte VM Bargeld nach.
Ich weiß, aber wenn nach Vermögen usw gefragt wird und man seine 3,50€ im Portemonnaie für's Essen angibt, ist das sicher nicht relevant. Es sei denn, Du hast dann gerade noch 39.999€ auf dem Sparbuch. :zwinker:
Im Regelsatz ist doch was zum ansparen für die von Dir genannten Dinge "vorgesehen", so dass man das hinreichend erläutern könnte. Oder das Sparschwein für solche Dinge unerwähnt lässt, und sicher nicht zu Unrecht, da man ansparen darf und sollte.
Beim normalen Regelsatz kommen da keine Unsummen zusammen.
Beim Schmuck gebe ich meine Plasteohrringe auch nicht an, obwohl es Schmuck ist.