Bekannte hat einen Weiterbewilligungsantrag gestellt und bekam daraufhin die Aufforderung die Anlage VM nachzureichen. Soweit verständlich, auch wenn es das erste Mal nach längerem Bezug (alg2/bürgg) ist. Aber wie ist das gemeint: Es ist noch eine persönliche Vorsprache bei ihrem persönlichen Sachbearbeiter erforderlich. Dann Angabe von Telefonnummer des SB. Darunter steht reichen sie alle erforderlichen Unterlagen bis Datum ein, sonst wird die Leistung versagt.
Soll das bedeuten ohne Anruf keine Weiterbewilligung? :weisnich:
Würde ich jetzt so nicht verstehen, aber genaueres wird man wohl nur nach dem Anruf wissen.
§60 §66 §67 SGB1 sind die aufgeführten Paragraphen. Ist in dem Kontext auch normal? :scratch:
Ja.
Also keine Pflicht zum Telefonieren und damit auch keine Drohung zu Leistungseinstellung für diesen Punkt. Bei der VM und den Kontoauszügen schon. Finde das aber doch seltsam so in dieser Form der Auflistung. Naja.