Schönen Tag, seit längerer Zeit hatte ich keinen Jobcentertermin mehr.
Jetzt am Mittwoch ist eine Einladung zum Jobcenter vorgesehen.
Ich fand bis jetzt keinen Beistand, hinzu kommt, ich weiß nicht was dort ich alles gefragt werde. Ich grübel sehr viel (schon fast panisch) und innerlich habe ich wieder enorme Existenzängste.
Wenn ich dann dort unter Umständen alleine sitzen muss, was kann ich tun, damit ich mich sicherer fühle?
- z.B. Protokoll in Stichwörtern führen?
Ich danke euch für ernsthafte Antworten.
Solidarische Grüße!
Schreib doch mal hier von wo du grob kommst, evtl. findet sich ja hier jemand der dir beisteht?
Viele Grundregeln bei Terminen im JC kann man ja hier nachlesen - Ansgt muss man dann nicht mehr haben.
Das Wichtigste: NICHTS unterschreiben!
Raum "Nordbaden", d.h. der nördlichste Teil vom Bundesland BW.
Unterschreiben tue ich sowieso nie was vor Ort. Das nehme ich dann mit nach Hause. Das Recht ist mir inzwischen sehr gut im Hinterkopf.
Auch den Kooperationsplan darf man überprüfen lassen.
Nur wenn ich etwas im Termin gefragt werde, will ich nicht unvorteilhaft irgendwas erzählen, was in meiner Lage falsch interpretiert werden könnte.
Zitat von: kazuni am 29. Juni 2023, 12:25:56Nur wenn ich etwas im Termin gefragt werde, will ich nicht unvorteilhaft irgendwas erzählen, was in meiner Lage falsch interpretiert werden könnte.
Dann lass eben keinen Raum für Interpretationen und gib kurze und klare Antworten. Was ist denn an deiner Lage so besonders, dass dir Fragen Angst machen?
Wahrscheinlich wird mir ne Maßnahme "angeboten" oder einen 2 Eurojob
Stellle ich mir vor.
Was bedeutet eigentlich immer "Termine dienen nur rein der Statistik" ?
Zitat von: kazuni am 29. Juni 2023, 13:44:03Wahrscheinlich wird mir ne Maßnahme "angeboten" oder einen 2 Eurojob
Dann lehne ab, wenn du kein Interesse daran hast.
Zitat von: kazuni am 29. Juni 2023, 13:44:03Was bedeutet eigentlich immer "Termine dienen nur rein der Statistik" ?
Wo steht das?
Na, das sagte ein Ex-Beistand mal zu mir und in Massnahmen erwähnten dies Kollegen von mir.
Termine dienen nur der Statistik? Darunter kann ich mir nichts vorstellen.
Ich mir auch nicht, Geschwätz halt.
Zitat von: Sheherazade am 29. Juni 2023, 15:17:55Geschwätz halt.
Eher so 50/50
Ein Beratungstermin dient selbstverständlich
"auch" der Statistik.
Der Arbeitsvermittler hat die Kontaktdichte einzuhalten. Die wird daran gemessen, wie oft ich eine Person, die ich betreue, einlade.
Das diese Termine
"nur" der Statistik dienen ist aber natürlich auch falsch.
Sein gesetzlicher Auftrag besteht daraus, dich zu Beraten, Hilfebedürftigkeit zu vermeiden oder zu beseitigen ...etc.
https://dejure.org/gesetze/SGB_II/1.html
Zitat von: kazuni am 29. Juni 2023, 15:03:07Na, das sagte ein Ex-Beistand mal zu mir und in Massnahmen erwähnten dies Kollegen von mir.
Termine dienen nur der Statistik? Darunter kann ich mir nichts vorstellen.
Ja sicher.
Vor allen wenn die Termine -offensichtlich- Schwachsinn sind.
Bei vielen Betroffenen ist das so.
Danke für die Hilfestellung. Also ich bin echt gespannt was die von mir im Termin wollen...
Oh je! :weisnich:
Ich war im x-ten Bewerbungskurs und in Maßnahmen (dort auch wieder Bewerbungskurs), was wollen die noch von mir!? Irgendwann brennt man aus. :no:
Zitat von: kazuni am 30. Juni 2023, 22:15:02Irgendwann brennt man aus. :no:
Ernsthaft? Alle paar Monate mal einen Kurs besuchen und ansonsten Zuhasue sein und du sprichst von Ausbrennen? Das finde sich extrem übertrieben, falls bei dir keine Erkrankung vorliegt, die äußerst belastend ist. Das Bürgergeld ist nach wie vor kein BGE.
Woran liegt es denn, dass du keine Stelle findest? Offenbar hakt es an irgendeiner Stelle, evtl. fehlende Qualifikation, berufliche Alternativen, Art der Bewerbung, keine Lust auf Arbeit, Schwierigkeiten im Vorstellungsgespräch, sehr eingeschränkte Mobilität oder erhebliche gesundheitliche Einschränkungen....?
Vielleicht kannst du hier Tipps bekommen wie du dich erfolgreich bewerben kannst.
@BigMama
Haben Sie zuviel Bildzeitung gelesen? Zuviel unseriöse Dokus gesehen?
1. Ich verbitte mir derartige Unterstellungen. Sie kennen mich nicht persönlich und auch nicht die hinteren zahlreichen Gründe.
2. Ja, tatsächlich habe ich seit zig Jahren gesundheitliche Belastungen, diese med.-gutachterlich mehrfach nachgewiesen wurden. Das hat eine sehr lange Vorgeschichte.
3. In der Vergangenheit war ich sehr motiviert und versuchte einiges, um wieder arbeiten zu können.
"Alle paar Monate mal einen Kurs besuchen..."
Was soll ich dort neues lernen?
Zitat von: kazuni am 01. Juli 2023, 11:36:59Haben Sie zuviel Bildzeitung gelesen? Zuviel unseriöse Dokus gesehen?
Ich lese keine Bild.
Welche Unterstellung? Dass ich es übertrieben finde von "ausbrennen" zu sprechen wenn alle paar Monate eine Maßnahmenteilnahme stattfindet? Das ist keine Unterstellung.
Was bedeutet die Aussage, dass du in der Vergangenheit sehr motiviert warst und einiges versucht hast um wieder in Arbeit zu kommen im Hinblick auf die aktuelle Situation? Bedeutet das, dass du heute nicht mehr daran interessiert bist etwas an deiner Situation zu ändern? Dann macht jegliche Maßnahmenteilnahme tatsächlich gar keinen Sinn.
Und nein, dies ist keine Unterstellung sondern eine Nachfrage zu deiner Äußerung.
Möchtest du Hilfe und Unterstützung um etwas zu verändern und wieder eine Chance auf dem Arbeitsmarkt zu haben oder hast du daran kein Interesse mehr und möchtest deine Ruhe?
Wenn diese Frage klar beantwortet ist, kann die Hilfestellung hier auch konkreter erfolgen, sowohl in die eine als auch die andere Richtung.
Ich werde mich nicht dazu äußern. Und ich habe genug schon dazu geschrieben.
Okay
Zitat von: kazuni am 29. Juni 2023, 15:03:07Na, das sagte ein Ex-Beistand mal zu mir und in Massnahmen erwähnten dies Kollegen von mir.
Maßnahmen dienen definitiv der Arbeitslosenstatistik https://www.tagesschau.de/wirtschaft/konjunktur/hg-arbeitslosenzahlen-101.html
Zitat von: kazuni am 30. Juni 2023, 22:15:02Irgendwann brennt man aus.
Verständlich, wenn Maßnahmen nicht zielführend sind und durch regelmäßige Wiederholung abstumpfen lassen. Wahrscheinlich leidest du aber eher unter ,,Bore-out". :grins:
Wozu die regelmäßigen Einladungen zu Terminen letztendlich dienen weiß ich nicht. Ich halte sie für überflüssig aber was solls, da hängt ja leider eine Rechtsfolgebelehrung dran.
Zitat von: kazuni am 30. Juni 2023, 22:15:02Danke für die Hilfestellung. Also ich bin echt gespannt was die von mir im Termin wollen...
Berichte hier mal von deinem Termin wenn du ihn hinter dir hast und es dir keine Mühe bereitet.
kazuni
Zitat von: kazuni am 30. Juni 2023, 22:15:02Ich war im x-ten Bewerbungskurs und in Maßnahmen (dort auch wieder Bewerbungskurs), was wollen die noch von mir!?
Maßnahmen die du schon gemacht hast musst du nicht unbedingt nochmal machen denn die wären dann genauso erfolglos.
Deswegen gibt es ja die Maßnahmezuweisung: Was soll sie enthalten? (http://hartz.info/index.php?topic=108247.msg1170203#msg1170203) um gleich sagen/schreiben zu können worin der Sinn der Wiederholung einer erfolglos/erfolgreich abgeschlossenen Maßnahme liegt.
Auszug daraus:
Zitat Heranführung an den Arbeitsmarkt stattfinden soll.
Mangels genauer Maßnahmebegründungen - bezogen auf die individuelle Situation des Leistungsberechtigten - und ebenso aufgrund der weiteren fehlenden Details (laut o. g. Aufstellung) ist diese Eingliederungsmaßnahme für den Leistungsberechtigten vorerst objektiv unzumutbar, da eine einzelfallbezogene Überprüfung dieser Maßnahme unmöglich ist.
MfG FN
Vielen Dank Fettnäpfchen.
Problem ist nur, der neue Kooperationsplan ab Juli ersetzt die EGV, und der Kooperationsplan muss nicht von beiden Seiten unterschrieben werden. Er gilt schon ohne Rechtsfolgebelehrungen.
Folgender Fall: Ich habe keinen Beistand, weil ich niemanden finden konnte und mir wird der Kooperationsplan in die Hand gedrückt. Ich hätte keinen Zeugen, dass ich gegen den Plan bin. Maßnahme steht dann schon drin, usw.
Wie kann ich ggf. Widerspruch einlegen?
kazuni
Zitat von: kazuni am 02. Juli 2023, 19:50:06Maßnahme steht dann schon drin, usw.
Wie kann ich ggf. Widerspruch einlegen?
auch beim KoOP gilt das was für Maßnahmen gilt.
Also wenn es nicht rechtskonform im KoOP aufgeführt ist kann man dagegen vorgehen. Also alles wie bei einer EinV auch.
MfG FN
Zitat von: kazuni am 02. Juli 2023, 19:50:06Wie kann ich ggf. Widerspruch einlegen?
Gar nicht, weil es nicht notwendig ist. Du kannst die Schlichtungsstelle anrufen, die dann versuchen wird zu vermitteln zwischen deinem AV und dir war die Inhalte des Kooperationsplans angehen.
Nun warte doch erstmal ab und mach dich nicht im Vorfeld schon total verrückt.
Hier gehts dazu weiter:
https://hartz.info/index.php/topic,131852.0.html
:closed: