Hallo,
mein Mann ist schon 63 Jahre alt und er hat jetzt vom JC ein Schreiben erhalten, er soll seine Renteninformation vorlegen und er wäre verpflichtet diese vorrangige Leistung zu beanspruchen.
Ich glaube, die wollen ihn in eine Zwangsrente schicken, denn das JC schreibt sinngemäß, um ihn eventuell vom Bürgergeld ausschließen zu können.
Nun, mein Mann arbeitet ja noch und arbeitet seit 2010 bei dieser Firma und verdient 1100-1150 € Netto und kann seinen Bedarf selber decken ( Regelsatz 451 € plus KDU Anteil 239 €).
Wenn er Rente bekäme, wären dass nur ca 680 € im Monat.
Mein Mann war jahrelang sehr sehr krank und war jahrelang ohne Arbeit und deswegen hat er dann auch jahrelang Sozialleistungen erhalten und bekommt nicht so viel Rente.
Noch kann er arbeiten gehen, denn er hat einen relativ einfachen Job, den er auch mit seiner körperlichen Behinderung ( 30 GdB) machen kann.
Das JC verlangt jetzt die Unterlagen der Rentenkasse.
Was meint Ihr dazu ?
Anmerkung : ich bin ohne Arbeit und ohne jedes Einkommen, da ich schon lange sehr krank bin.
Allerdings bin ich auch schon bald 60 und denke, dass das JC bei mir ankommen, wegen einer vorzeitigen Rente. Ich bekäme aber auch nur ca 550 € Altersrente. Ich denke daran einen Antrag zu stellen, wegen Erwerbsminderungsrente, wegen meiner schlechten Gesundheit.
mfG
Er kann denen ja die Renteninformation schicken, aber aus einem Beschäftigungsverhältnis heraus kann man ihn NICHT vorzeitig in Rente schicken.
Zitat von: dieWölfe am 29. Juni 2023, 14:24:26Hallo,
mein Mann ist schon 63 Jahre alt und er hat jetzt vom JC ein Schreiben erhalten, er soll seine Renteninformation vorlegen und er wäre verpflichtet diese vorrangige Leistung zu beanspruchen.
die prüfen, ob :yes: er schon abschlagsfrei in Rente kann, sonst geht es nicht vor 2024 danach ist das ganze noch ungewiss.
Selbst, wenn er abschlagsfrei vorzeitig in Rente könnte, er muss nicht, weil er in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis steht.
Zitat von: dieWölfe am 29. Juni 2023, 14:24:26Was meint Ihr dazu ?
Gar nichts dem JC geben.
Er hat einen sozialversicherungspflichtigen Job und nur das, würde ich als Antwort geben.
Dazu kommt, diese Regelung ist derzeit eh Ausgesetzt.
Zitat von: Kopfbahnhof am 29. Juni 2023, 15:31:45Dazu kommt, diese Regelung ist derzeit eh Ausgesetzt.
ja, ich glaube das habe ich auch schon gelesen.
Wie kommt das Jobcenter dann darauf meinen Mann dazu aufzufordern ? :scratch:
Zumal die von seinem Job wissen :weisnich:
Aber das ist mal wieder typisch JC :wand:
Soll er doch einfach zurück schreiben, habe einen Job und gehe hier von einem Irrtum Ihrerseits aus.
Verpflichtet, ist er hier zu gar nichts.