Häufig werden Rentenansprüche vom Rentenversicherungsträger nachgezahlt. Für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) kann dies bedeuten, dass das Jobcenter die Nachzahlung anrechnet. Das kann sogar so weit gehen, dass von der Nachzahlung nichts mehr übrig bleibt.
https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-darf-das-jobcenter-eine-rentennachzahlung-anrechnen
bei mir wurde die rente nicht angerechnet..die haben gleich alles an nachzahlungen einbehalten..obwohl ich schon lange nicht mehr vom jobcenter abhängig wahr..
bei dieser Nachzahlung geht ja auch um Beiträge der Arbeitslosenversicherung.
ZitatDie (abschließende) Bezügeabrechnung ergab eine Nachzahlung wegen zu Unrecht einbehaltener Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. In der Sache handelt es sich bei der Nachzahlung um vorenthaltenes Arbeitsentgelt, das grundsätzlich regelmäßig monatlich zu erbringen gewesen wäre.