Hinweise zur Durchführung der Sozialhilfe (https://www.segeberg.de/loadDocument.phtml?ObjSvrID=3466&ObjID=500&ObjLa=1&Ext=PDF)
Aus dem PDf Dokument XD
Zitat(Die Anrechnungsfreiheit der Aufwandsentschädigung
für ehrenamtliche Betreuer wirkt sich nicht negativ auf die Einkommensbereinigung anderer
Einkünfte aus. Also wären beispielsweise Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Betreuung in Höhe von 3.000 € und Übungsleiterpauschale in Höhe von ebenfalls 3.000 € / jährlich
nebeneinander anrechnungsfrei.)
ZitatSteuerfreie Aufwandsentschädigungen oder Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten bis 3000,00 € jährlich (§ 3 Nr. 12. Nr. 26 oder 26a EStG) (Nr.
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