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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Frena am 01. Juli 2023, 01:30:01

Titel: Trennung - Unterhalt fordern/Unterhaltsvorschuss
Beitrag von: Frena am 01. Juli 2023, 01:30:01
Hallo,

mein Mann und ich sind schon seit einiger Zeit getrennt und jetzt hat er auch endlich eine Wohnung gefunden die er eigentlich schon längst beziehen wollte.
Nun hat er an seinem neuen Wohnort bereits ALG2 beantragt und im Antrag angegeben, dass wir seit 15.06. getrennt leben. Also habe ich das auch so hier dem JC mitgeteilt.
Dachte auch, dass sein Auszug vor der Tür steht.
Im Moment wohnt er noch hier, aber das JC hat geschrieben und möchte Dinge.
Eine Meldebescheinigung hat er noch nicht, kann ich nicht vorlegen. Allerdings möchte er ich darum am Dienstag kümmern.
Die schwierigere Frage ist, wie formuliere ich eine Forderung zur Unterhaltszahlung an meinen Mann?
Vor allem, ich weiß ja, dass er nicht zahlen kann.
Nachweise über Unterhaltszahlungen kann ich ja auch noch nicht beibringen.

Kann mir jemand mit der Formulierung helfen?

Vielen Dank.
Und ich hoffe hier ist der richtige unterthread dafür... beim Schreiben kam mir, dass es vielleicht doch woanders hin gehört.
Danke

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Aw: Trennung - Unterhalt fordern/Unterhaltsvorschuss
Beitrag von: JensM1 am 01. Juli 2023, 12:18:26
Ich würde einfach nur die Anlagen UH1 und UH3 einreichen, Unterhaltsvorschuß beantragen und Nachweis Antragstellung Unterhaltsvorschuß mit einreichen (Empfangsbestätigung Jugendamt o. ä.) mit einreichen. In den Anlagen UH1 u. UH 3 handschriftlich eintragen, dass kein Unterhalt beantragt wurde, da Ehemann kein ausreichendes Einkommen und selbst ALG II beantragt hat.
Titel: Aw: Trennung - Unterhalt fordern/Unterhaltsvorschuss
Beitrag von: Sheherazade am 01. Juli 2023, 12:21:00
Und vor allem zusehen, dass der gute Mann seine eigene Wohnung endlich bezieht - am besten gestern.
Titel: Aw: Trennung - Unterhalt fordern/Unterhaltsvorschuss
Beitrag von: Frena am 03. Juli 2023, 00:25:25
Zitat von: JensM1 am 01. Juli 2023, 12:18:26Ich würde einfach nur die Anlagen UH1 und UH3 einreichen, Unterhaltsvorschuß beantragen und Nachweis Antragstellung Unterhaltsvorschuß mit einreichen (Empfangsbestätigung Jugendamt o. ä.) mit einreichen. In den Anlagen UH1 u. UH 3 handschriftlich eintragen, dass kein Unterhalt beantragt wurde, da Ehemann kein ausreichendes Einkommen und selbst ALG II beantragt hat.
Dann mach ich das erstmal, auch wenn das JC ja eigentlich nach anderen Dingen gefragt hat und hoffe, dass es reicht.
Titel: Aw: Trennung - Unterhalt fordern/Unterhaltsvorschuss
Beitrag von: Frena am 07. Juli 2023, 20:38:12
Hallo,
ich hab jetzt die Meldebescheinigung von meinem Mann, die Anlage UH1 und UH3 ausgefüllt und auch den Unterhaltsvorschuss Antrag. Das alles kommt morgen in Briefkasten + Umgangsvereinbarung.
Vom Jugendamt kann ich aber dementsprechend ja keinen Bescheid haben und einen nachweis werde ich nicht schnell genug bekommen.
Nachweise über Unterhaltszahlungen hab ich jetzt natürlich auch noch nicht.

Sorgen macht mir der Teil mit "Bis zur Vorlage dieser Nachweise wird Ihre Leistung gemäß §40 Absatz 2 Nummer 4 SGBII.... vorläufig eingestellt"

Es ist ja jetzt nicht so, dass wir plötzlich keine Miete mehr zahlen müssen oder mein Mann der seit JAHREN ALGII bekommen hat einen Millionenjob hat und wir so viel Unterhalt bekommen.