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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: angi am 01. Juli 2023, 08:41:54

Titel: Anspruch auf Beratungshilfe ?
Beitrag von: angi am 01. Juli 2023, 08:41:54
Hab ich Anspruch auf Beratungshilfe, wenn ich neben dem Bürgergeld noch 200 € netto zusätzliches Einkommen habe ?
Titel: Aw: Anspruch auf Beratungshilfe ?
Beitrag von: Oberfrank am 01. Juli 2023, 08:49:31

Von wem möchtest du denn zu welchem Thema beraten werden?
Titel: Aw: Anspruch auf Beratungshilfe ?
Beitrag von: Spring23 am 01. Juli 2023, 08:57:19
Zitat von: angi am 01. Juli 2023, 08:41:54Hab ich Anspruch auf Beratungshilfe, wenn ich neben dem Bürgergeld noch 200 € netto zusätzliches Einkommen habe ?
Vom Grundsatz steht PKH auch anderen Menschen mit geringem Einkommen und ohne Bürgergeld offen. Du hast Bürgergeld + 200 Euro. Das dürfte für PKH nicht zu viel sein, aber lass es halt prüfen. Die Anfrage kostet nichts.
Titel: Aw: Anspruch auf Beratungshilfe ?
Beitrag von: angi am 01. Juli 2023, 09:19:51
Hab gerade einen PKH Rechner gefunden. Demnach müßte ich 148 € selbst einsetzen.
Das lohnt sich nicht.
Es geht um 300 € Kaution, die mein Ex-Vermieter unrechtmäßig einbehalten hat.
Titel: Aw: Anspruch auf Beratungshilfe ?
Beitrag von: Spring23 am 01. Juli 2023, 10:01:11
Zitat von: angi am 01. Juli 2023, 09:19:51Hab gerade einen PKH Rechner gefunden. Demnach müßte ich 148 € selbst einsetzen.
Das lohnt sich nicht.
Es geht um 300 € Kaution, die mein Ex-Vermieter unrechtmäßig einbehalten hat.

Wenn es unrechtmäßig ist, muss er Dir auch alle Kosten erstatten, die Dir entstanden sind, um das Geld zu bekommen.

Und selbst wenn nicht: Wenn Du 300 Euro zu bekommen hast, 150 einsetzen musst für den Anwalt und Dir dann nur 150 bleiben, hast Du doch immer noch 150 mehr als vorher.

Mieterbund/Mieterhilfe ist eine Alternative, meist günstiger.