Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II), auch Bürgergeld genannt, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung beim Kauf einer Waschmaschine geltend machen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die vorhandene Waschmaschine defekt ist und eine Reparatur wirtschaftlich nicht mehr zumutbar ist.
Unabweisbarer, besonderer Bedarf
Der entsprechende Anspruch ergibt sich aus § 21 Abs. 6 SGB II. Danach kann ein "Mehrbedarf" anerkannt werden, wenn im Einzelfall ein unabweisbarer, besonderer Bedarf besteht und die Gewährung eines Darlehens für einmalige Aufwendungen nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
Das Sozialgericht Kiel (SG Kiel, Urteil AZ: S 35 AS 35/22 – Berufung beim Landessozialgericht Schleswig-Holstein) hat einen solchen unabweisbaren Bedarf für die Anschaffung einer Waschmaschine für einen Bürgergeld-Bezieher anerkannt. Der Kläger konnte diesen Bedarf auch nicht aus seinem Bürgergeld-Regelbedarf decken, in dem bereits 1,60 Euro monatlich für Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspülmaschinen und Bügelmaschinen berücksichtigt sind.
Nur 1,60 Euro für eine Waschmaschine im Bürgergeld-Regelsatz
https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-bezieher-erstreitet-anspruch-auf-eine-waschmaschine-als-mehrbedarf
Warum war kein Darlehen möglich? Steht da nicht. Wer 50,20 bzw jetzt 25,10 als Rate ans JC zurück zahlen kann, kann den Betrag im Monat auch zurück legen, wenn wirklich notwendig
Zitat von: DerGreif am 03. Juli 2023, 15:54:22Warum war kein Darlehen möglich? Steht da nicht. Wer 50,20 bzw jetzt 25,10 als Rate ans JC zurück zahlen kann, kann den Betrag im Monat auch zurück legen, wenn wirklich notwendig
darlehen ist im grossem und ganzem eine kann bestimmung..umd diese zu bekommen muss man sich aber schon ordentlich bücken..
Zitat von: DerGreif am 03. Juli 2023, 15:54:22Warum war kein Darlehen möglich? Steht da nicht. Wer 50,20 bzw jetzt 25,10 als Rate ans JC zurück zahlen kann, kann den Betrag im Monat auch zurück legen, wenn wirklich notwendig
jetzt werden die Kosten in vielen Fällen übernommen, das war schon lange fällig, eine Waschmaschine ist nötig.
Ist das Urteil denn schon rechtskräftig? Im Artikel steht was von Berufung, allerdings wird die Entscheidung eines SG angeführt und nicht eines LSG.
Zitat von: PeterHeu1 am 03. Juli 2023, 19:17:09Zitat von: DerGreif am 03. Juli 2023, 15:54:22Warum war kein Darlehen möglich? Steht da nicht. Wer 50,20 bzw jetzt 25,10 als Rate ans JC zurück zahlen kann, kann den Betrag im Monat auch zurück legen, wenn wirklich notwendig
jetzt werden die Kosten in vielen Fällen übernommen, das war schon lange fällig, eine Waschmaschine ist nötig.
Das bestreite ich gar nicht. Außerdem wird alles, was nötig ist, als Erstausstattung gewährt. Danach wenn man den Gegenstand schon besessen hat, ist es eine Ersatzbeschaffung.
Im schlimmsten Fall, hat das Urteil zur Folge, dass sorglos mit Dingen umgegangen wird, weil das Jobcenter ja Ersatz zahlt
Zitat von: DerGreifIm schlimmsten Fall, hat das Urteil zur Folge, dass sorglos mit Dingen umgegangen wird, weil das Jobcenter ja Ersatz zahlt
Klar, wie heizen bei offenem Fenster ...
Sicher wird auch drauf geschaut, falls dann regelmäßig eine WaMa gewünscht wird. :zwinker: Aber schon wieder pauschal verdächtigen. :no:
Die meisten Menschen, die ich kenne und die verschwenden, verdienen gut.
Verschwendet wird z. B. auf Arbeit oder im Urlaub, bei all inklusive, Wasser, Strom, Heizung "kostet dann ja nichts".
Ich selbst bin sparen gewöhnt und achte da auch außerhalb meiner Wohnung drauf.
Bin aber eben auch nur Aufstocker. :/