Ein zinsloses Darlehen wird vom Jobcenter an Bürgergeld-Bezieher nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt. Voraussetzung ist ein ,,unabweisbarer Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts" (SGB II), der weder durch Vermögen noch durch Zuwendungen von Angehörigen oder auf andere Weise gedeckt werden kann. Darüber hinaus kann das Jobcenter im Rahmen sogenannter einmaliger Sonderleistungen ein Darlehen gewähren, zum Beispiel für die Kosten von Schulbüchern.
https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-ab-juli-gelten-neuregelungen-fuer-jobcenter-darlehen