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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: PaulHilft am 05. Juli 2023, 16:21:02

Titel: Miete vom Sozialamt einbehalten, wegen Verrechnung mit Kaution?
Beitrag von: PaulHilft am 05. Juli 2023, 16:21:02
Hallo,

Sozialamt hat die doppelte Mietzahlung zwei Monate zu spät überwiesen.
Darauf hin hat die Vermieterin dies von der Kaution einbehalten.

Darf man nun die Miete vom Sozialamt behalten? Oder muss man das dennoch überweisen und bekommt dann das Geld wieder von der Vermieterin zurück?

Oder muss man das an das Sozialamt wieder zurückgeben?

Wie genau verfällt man sich da?
Titel: Aw: Miete vom Sozialamt einbehalten, wegen Verrechnung mit Kaution?
Beitrag von: Sheherazade am 05. Juli 2023, 16:32:01
Die Kaution sollte wieder aufgefüllt werden, also muss das Geld zum Vermieter.
Titel: Aw: Miete vom Sozialamt einbehalten, wegen Verrechnung mit Kaution?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 06. Juli 2023, 17:36:14
Zitat von: PaulHilft am 05. Juli 2023, 16:21:02Darauf hin hat die Vermieterin dies von der Kaution einbehalten.
Darf sie gar nicht.
Die Nachzahlung gehört ganz schnell wieder, auf das Kautionskonto.