Hallo,
Sozialamt hat die doppelte Mietzahlung zwei Monate zu spät überwiesen.
Darauf hin hat die Vermieterin dies von der Kaution einbehalten.
Darf man nun die Miete vom Sozialamt behalten? Oder muss man das dennoch überweisen und bekommt dann das Geld wieder von der Vermieterin zurück?
Oder muss man das an das Sozialamt wieder zurückgeben?
Wie genau verfällt man sich da?
Die Kaution sollte wieder aufgefüllt werden, also muss das Geld zum Vermieter.
Zitat von: PaulHilft am 05. Juli 2023, 16:21:02Darauf hin hat die Vermieterin dies von der Kaution einbehalten.
Darf sie gar nicht.
Die Nachzahlung gehört ganz schnell wieder, auf das Kautionskonto.