Hallo,
seit einem Jahr begleitet Person A eine hilflose Person per Remote aus einem anderen Bundesland.
Seit kurzem hat sich eine Freundin in der Region ergeben und unterstützt zusätzlich vor Ort bei Wohnungsangelegenheiten und dem finanziellen. Auch für diese Person wurde nun eine Vollmacht ausgefüllt.
Dann kam folgendes Schreiben:
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Ist das so erlaubt? Schließlich tauschen wir uns untereinander aus. Wenn der eine was gefragt oder erfahren hat, so gibt er es an den anderen weiter. Es wird uns unterstellt, dass wir die doppelten Fragen / den doppelten Aufwand betreiben. Das machen wir aber nicht.
Was denkt ihr?
Bei zwei Einzelvollmachten ist das Vorgehen des Jobcenters korrekt. Es gibt meines Wissens nach aber auch Doppelvollmachten.