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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: PaulHilft am 06. Juli 2023, 13:49:05

Titel: Darf nur eine Person Bevollmächtigt sein? (Schreiben)
Beitrag von: PaulHilft am 06. Juli 2023, 13:49:05
Hallo,

seit einem Jahr begleitet Person A eine hilflose Person per Remote aus einem anderen Bundesland.

Seit kurzem hat sich eine Freundin in der Region ergeben und unterstützt zusätzlich vor Ort bei Wohnungsangelegenheiten und dem finanziellen. Auch für diese Person wurde nun eine Vollmacht ausgefüllt.

Dann kam folgendes Schreiben:
IMG_4979.PNG

Ist das so erlaubt? Schließlich tauschen wir uns untereinander aus. Wenn der eine was gefragt oder erfahren hat, so gibt er es an den anderen weiter. Es wird uns unterstellt, dass wir die doppelten Fragen / den doppelten Aufwand betreiben. Das machen wir aber nicht.
Was denkt ihr?
Titel: Aw: Darf nur eine Person Bevollmächtigt sein? (Schreiben)
Beitrag von: Sheherazade am 06. Juli 2023, 14:13:22
Bei zwei Einzelvollmachten ist das Vorgehen des Jobcenters korrekt. Es gibt meines Wissens nach aber auch Doppelvollmachten.