Hallo,
mal was ganz anderes: Ich war immer der Meinung, dass man nur Einladungen in das JC sanktionieren kann (jetzt: Leistungsminderung), wenn diese eine Rechtsfolgebelehrung (RFB) enthielten, also keine schriftliche Rechtsfolgebelehrung > keine Rechtsfolgen.
Jetzt lese ich aber vermehrt, dass das nicht mehr so sein muss, bspw. hier:
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https://www.buerger-geld.org/leistungsminderungen/
"Eine Rechtsfolgenbelehrung ist nicht erforderlich, wenn der Bürgergeld-Bezieher die Rechtsfolgen einer Pflichtverletzung bereits kennt. Davon ist etwa bei wiederholten Leistungsminderungen auszugehen."
oder hier:
(1) Eine Leistungsminderung nach § 32 kann nur eintreten, wenn
die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person vorher über die Rechtsfolgen schriftlich belehrt wurde oder sie diese kannte. Die leistungsberechtigte Person ist in der Rechtsfolgenbelehrung darauf
hinzuweisen, dass jedes Meldeversäumnis zu einer Minderung um 10 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs führt und kumulative Pflichtverletzungen in Überschneidungsmonaten bis zu einer Gesamthöhe von 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs addiert werden.
Die alleinige Aushändigung des Merkblattes reicht nicht aus (vgl.
dazu die FW zu §§ 31, 31a, 31b, Rz. 31.13).
(2) Grundsätzlich hat die Rechtsfolgenbelehrung schriftlich zu erfolgen.
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Eine Leistungsminderung in der Theorie kenne ich, ja - hatte aber noch nie eine, kenne sie also nicht.
Es reicht also, wenn der "Kunde" die RFB kennt, wenn diese etwa bei einer Einladung im Mai mit dranhing, braucht sie im Juni nicht wieder mit dran hängen, da der "Kunde" ja weiß, was ihm blüht?
Hat da jemand Erfahrung mit? Reicht (jetzt) die "Kenntnis" der RFB aus vergangenen Briefen?
Bei den Einladungen war doch nie eine RFB dabei oder?
Nur wenn nicht hingehen dann eben Sanktion, so steht es doch immer dabei.
Zitat von: Kopfbahnhof am 07. Juli 2023, 18:32:52Bei den Einladungen war doch nie eine RFB dabei oder?
Bei meinen typischen Einladungen berufl. Situation von Mai und Juni war keine RFB dabei, ebenso nicht bei einer Infoveranstaltung für freiwilliges Angebot. Bei der Juli-Einladung war eine dabei, bei meinem Zusatztermin mit Teamleiter nächste Woche war keine RFB dabei.
Zitat von: Kopfbahnhof am 07. Juli 2023, 18:32:52Nur wenn nicht hingehen dann eben Sanktion, so steht es doch immer dabei.
Und wenn es nicht dabei steht, da keine RFB? Man aber weiß, dass es so ist, obwohl man noch nie eine hatte? Darum geht es.
Meine war vor über einem Jahr, da war nichts dabei.
Davor auch nicht, dann gab es ja paar Jahre Corona Pause.