In einem aktuellen Fall hatte das Landessozialgericht Bayern (AZ: L 8 SO 214/22) über die Frage zu entscheiden, ob das Sozialamt berechtigt ist, die bereits gezahlten Unterkunftskosten für eine zu teure Wohnung ohne erneute Kostensenkungsaufforderung auf die angemessenen Kosten zu kürzen. Das Gericht bejahte in seiner Entscheidung den Anspruch der Sozialhilfeempfängerin und betonte die Bedeutung einer angemessenen Kostensenkungsaufforderung nach einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse.
https://www.gegen-hartz.de/urteile/sozialhilfe-ohne-erneute-aufforderung-anspruch-auf-tatsaechliche-miete