Davor fürchten sich viele Mieterinnen und Mieter: In einem Anschreiben teilt der Vermieter mit, die Miete werde ab kommenden Monat erhöht. Viele Betroffene stimmen voreilig der Erhöhung zu. Aber gilt hier auch das sog. 14-tägige Widerrufsrecht? Die Kieler Volljuristin Stefanie Anschütz vom Mieterverein klärt auf.
https://www.gegen-hartz.de/urteile/kein-14-taegiges-widerrufsrecht-bei-mieterhoehungen