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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: TG am 10. Juli 2023, 17:35:55

Titel: Mehrbedarf Schwerbehinderte bei Integrationskurs
Beitrag von: TG am 10. Juli 2023, 17:35:55
Hallo,
kann mir jemand sagen, ob ein Integrationskurs eine anerkannte Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben ist?

Hintergrund der Frage ist, einen Mehrbedarf für Schwerbehinderte gelteld zu machen.
Titel: Aw: Mehrbedarf Schwerbehinderte bei Integrationskurs
Beitrag von: BigMama am 10. Juli 2023, 18:02:51
Meines Wissens nach ist es das nicht.
Titel: Aw: Mehrbedarf Schwerbehinderte bei Integrationskurs
Beitrag von: TG am 11. Juli 2023, 10:56:03
Kann man nicht damit argumentieren?

Leistungen zur Teilhabe an Bildung.
Leistungen zur Sozialen Teilhabe.

Sprache lernen gehört meines Wissens zur Teilhabe an Inklusion und müßte dann eigentlich berücksichtigt werden.
Titel: Aw: Mehrbedarf Schwerbehinderte bei Integrationskurs
Beitrag von: TripleH am 11. Juli 2023, 14:40:03
Der Kurs ist aber nicht nur speziell für Behinderte.
Titel: Aw: Mehrbedarf Schwerbehinderte bei Integrationskurs
Beitrag von: JensM1 am 12. Juli 2023, 17:19:02
ZitatKann man nicht damit argumentieren?

Begründen kannst du den Mehrbedarf mit dem Maßnahmebescheid. Und wenn der nicht die Voraussetzungen nach § 21 Abs. 4 SGB II hergibt, sehe ich keine Chance auf einen Mehrbedarf.