Hallo,
kann mir jemand sagen, ob ein Integrationskurs eine anerkannte Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben ist?
Hintergrund der Frage ist, einen Mehrbedarf für Schwerbehinderte gelteld zu machen.
Meines Wissens nach ist es das nicht.
Kann man nicht damit argumentieren?
Leistungen zur Teilhabe an Bildung.
Leistungen zur Sozialen Teilhabe.
Sprache lernen gehört meines Wissens zur Teilhabe an Inklusion und müßte dann eigentlich berücksichtigt werden.
Der Kurs ist aber nicht nur speziell für Behinderte.
ZitatKann man nicht damit argumentieren?
Begründen kannst du den Mehrbedarf mit dem Maßnahmebescheid. Und wenn der nicht die Voraussetzungen nach § 21 Abs. 4 SGB II hergibt, sehe ich keine Chance auf einen Mehrbedarf.