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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: kopfhoch am 11. Juli 2023, 09:42:47

Titel: jobcenter.digital
Beitrag von: kopfhoch am 11. Juli 2023, 09:42:47
Moin, habe ich irgendwelche Nachteile mit "jobcenter.digital" ?
Kann ich das später wieder abmelden?
Titel: Aw: jobcenter.digital
Beitrag von: Hary am 11. Juli 2023, 14:31:52
Nachteile hast du eigentlich keine. Du musst es nicht nutzen, sondern du kannst es nutzen. Es ist egal ob du ein Anliegen digital oder per Formular abgibst. Du kannst dich auch davon wieder abmelden.

Nützlich ist, dass du so online einen Verlauf hast und Anfragen meiner Erfahrung nach schneller erledigt werden. Die Bedienung ist jedoch nicht immer ganz optimal.

Bescheide werden die trotzdem zusätzlich per Post zugestellt. Online siehst du sie aber schon früher.
Titel: Aw: jobcenter.digital
Beitrag von: Phil_N am 13. Juli 2023, 11:52:20
Ich kann mich dem zuvor geposteten nur anschließen: Du hast durch die Nutzung keinerlei Nachteile. Ich finde das Portal super praktisch. Als ich das letzte Mal Arbeitslosengeld beantragte (2021), ging das komplett über das Digital-Portal der BA. Ich konnte all meine Unterlagen da hochladen und über das Portal mit der BA kommunizieren. Das lief bei mir alles problemlos.

 Ich habe aber auch von manchen Leuten gehört, dass die technische Probleme hatten, oder wo trotz vermeintlicher Freischaltung Berechtigungen fehlten. Insgesamt aber ist es ein Riesen-Vorteil gegenüber der Zeit, wo alles immer postalisch eingereicht werden musste. Und das was postalisch im JC eingeht, wird von einem externen Dienstleister ohnehin alles digitalisiert.

Und ja, du kannst dich natürlich auch wieder abmelden. Du bist nicht gezwungen, das Portal zu nutzen. Es ist ein Service, mehr nicht. Gut ist übrigens auch, dass du über das Portal deinen Lebenslauf mitsamt Kenntnissen etc. selbst anlegen oder bearbeiten kannst (Berechtigung vorausgesetzt, die du meist vor dem Leistungsbezug hast, die aber auch im Bezug freigeschaltet werden kann).

Da man selbst viel besser als der Arbeitsvermittler weiß, was man beruflich wann wo getan hat und wo man zur Schule ging, kann das unwahrscheinlicher machen, dass man Unsinns-Vermittlungsvorschläge erhält (was aber nie ganz auszuschließen ist). Ich habe damals meinen Lebenslauf und alle meine Fähigkeiten selbst angelegt, als ich ALG beantragte. Das wurde alles so von der Arbeitsvermittlerin übernommen und es wurde nix daran geändert.
Titel: Aw: jobcenter.digital
Beitrag von: kopfhoch am 13. Juli 2023, 12:48:19
Moin, mein Arbeitsvermittler gab mir sofort Zugangsdaten und meinte, so können wir beide besser in Kontakt bleiben, evtl. Rückfragen. Ich hatte eine wichtige Frage, aber er antwortete mir bis heute nichts schon seit 7 Tagen!?!? Nochmakäl kontaktieren?
Titel: Aw: jobcenter.digital
Beitrag von: Phil_N am 13. Juli 2023, 12:49:37
Zitat von: kopfhoch am 13. Juli 2023, 12:48:19Moin, mein Arbeitsvermittler gab mir sofort Zugangsdaten und meinte, so können wir beide besser in Kontakt bleiben, evtl. Rückfragen. Ich hatte eine wichtige Frage, aber er antwortete mir bis heute nichts schon seit 7 Tagen!?!? Nochmakäl kontaktieren?

Auf jeden Fall nochmal kontaktieren.
Titel: Aw: jobcenter.digital
Beitrag von: Izzi am 13. Juli 2023, 12:55:26
Zitat von: kopfhoch am 13. Juli 2023, 12:48:19Moin, mein Arbeitsvermittler gab mir sofort Zugangsdaten und meinte, so können wir beide besser in Kontakt bleiben, evtl. Rückfragen. Ich hatte eine wichtige Frage, aber er antwortete mir bis heute nichts schon seit 7 Tagen!?!? Nochmakäl kontaktieren?
Versuchen kannst du es. Solltest du Erfolg haben, Glückwunsch. Bisher hat noch kein Arbeitsvermittler auf meine Anfragen geantwortet.
Titel: Aw: jobcenter.digital
Beitrag von: Yasha am 13. Juli 2023, 13:15:03
Zitat von: kopfhoch am 11. Juli 2023, 09:42:47Moin, habe ich irgendwelche Nachteile mit "jobcenter.digital" ?
Kann ich das später wieder abmelden?

Mittels verlinkter Prâsenttion kannst Du Dich umfassend informieren,was jobcenter digital so alles beeinhaltet und ob Dir davon irgendetwas nachteilig erscheint:.

https://www.sgb2.info/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/Pr%C3%A4sentation-Thementage-JD.html
Titel: Aw: jobcenter.digital
Beitrag von: kopfhoch am 24. Oktober 2023, 16:08:19
Hey, guten Tach! Bevor ich Ärger mit dem Admin bekomme, mache ich kein neues Thema auf. Hängt mit Jobcenterdigital zusammen.
Ich will heute meinen Account bei Jobcenterdigital löschen.
Es gab viele technische Fehler. Und schneller geht dort sowieso aus eigener Erfahrung nichts.

- Die Nutzung ist doch freiwillig, oder habe ich mit Nachteilen oder Rückfragen mit der Aufforderung auf Accountlöschung Jobcenterdigital zu rechnen? :schock:
- Muss man Gründe nennen für nicht mehr Nutzung?
Titel: Aw: jobcenter.digital
Beitrag von: Fettnäpfchen am 24. Oktober 2023, 17:10:24
kopfhoch

Zitat von:  link=msg=1590470 date=1698156499Bevor ich Ärger mit dem Admin bekomme, mache ich kein neues Thema auf. Hängt mit Jobcenterdigital zusammen.
Mann o mann du solltest wissen das das genaue Gegenteil der Fall ist. Und Ärger gibt es deswegen sicher nicht macht nur dem Team Mods und Admin mehr Arbeit:
Eigene Frage eigenes Thema!

Da es gleich beantwortet ist kann man ja ein Auge zudrücken  :zwinker:
Ich hab es nach mehreren Anläufen geschafft und hänge dir meine
Anträge einfach mal an.
1. Antrag
ZitatSehr geehrte Frau y,
hiermit beantrage ich die Löschung meines Account bei der Jobbörse.

Ich bestehe auf meinem Recht der informationellen Selbstbestimmung.

Ich logge mich aufgrund der Nutzungsbestimmungen bei dem Account nicht ein.
Ich habe keinen Zugriff zur Veränderung der Daten.
Die Daten können jederzeit von anderen Personen mit Passwortkenntnis geändert werden.
Die Anonymisierung kann jederzeit aufgehoben werden.

Vom Hotline-Team der Arbeitsagentur bekam ich am 18.11.11 Bescheid das dies an das zuständige Arbeitsamt weitergeleitet wurde, da ich die Löschung nicht vornehmen kann.

Nach telefonischer Rücksprache mit der Nürnberger Zentrale verschob ich die Löschung um Bedenkzeit zu haben und die Vorteile und Nachteile zu überdenken.
Nach reiflicher Überlegung kam ich zu dem Schluss das ich doch auf die Löschung bestehe,
so wie auf einen schriftlichen Bescheid das die Löschung vorgenommen wurde.
2.Antrag
ZitatAn das
Arbeitsamt ..
z. Hd. Geschäftsführer


Betr.: Antwort auf den Antrag Löschung des Account Jobbörse
          sowie die erneute Aufforderung desselben und die nochmalige Bitte um
          schriftliche Bestätigung der Löschung.




Sehr geehrte/r  Frau/ Herr Geschäftsführer,
hiermit beantrage ich erneut die Löschung meines Account bei der Jobbörse
und um die schriftliche Bestätigung dazu.

Bezugnehmend auf die Antwort meiner Sachbearbeiterin Frau y vom 06.01.2012
(Kopie im Anhang) bestehe ich auf meinem Recht der informationellen Selbstbestimmung.

Aussagen wie :
,,Die Löschung in der Jobbörse sei nicht möglich ist für mich nicht akzeptabel."
Wer einen Account startet kann Ihn auch wieder löschen.
Aussagen wie :
,,Ich bin selbst verantwortlich ob mein Kennwort in fremde Hände gelangt", sind irrelevant und
besitzen irgendwie den Charakter der Unterstellung Verantwortungslos zu sein.
 Abgesehen davon, habe nicht Ich diesen Account gestartet, sondern meine Sachbearbeiterin, und damit habe ich keinen Zugang um datenschutzrelevante Angaben zu löschen, diese haben nur Sie und Leute, denen meine Zugangsdaten von Amtswegen bekannt gemacht werden, da diese damit Administratorrechte besitzen.
Aussagen wie :
,,Von Seiten der Arbeitsvermittlung kann lediglich gesteuert werden, inwieweit Ihr Stellenangebot für Arbeitgeber ersichtlich in der Jobbörse erscheint."
sind genauso irrelevant, da diese jederzeit von Ihrer Seite geändert werden können, da Sie eben genannte Administratorrechte besitzen.
3.Antrag
ZitatAn den
Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit


Betr.: Löschung des Account Jobbörse
          Schriftliche Bestätigung der Löschung
          Vermeidung möglicher leistungsrechtliche Konsequenzen



Sehr geehrte/r Frau/Herr Beauftragte/r,
hiermit beantrage ich die Löschung meines Account bei der Jobbörse.

Ich bestehe auf meinem Recht der informationellen Selbstbestimmung.

Heute wende ich mich vertrauensvoll an Sie um dem Vorgang meines Antrages den nötigen
Respekt zu verleihen.

Vom Hotline-Team der Arbeitsagentur bekam ich am 18.11.11 Bescheid das dies an das zuständige Arbeitsamt weitergeleitet wurde, da ich persönlich die Löschung nicht vornehmen kann.
Nach telefonischer Rücksprache mit der Nürnberger Zentrale und dem Arbeitsamt Kaufbeuren verschob ich die Löschung um Bedenkzeit zu haben und die Vorteile und Nachteile zu überdenken.
Nach reiflicher Überlegung kam ich zu dem Schluss das ich doch auf die Löschung bestehe.

Wie Sie aufgrund der Anhänge erkennen können wurde meinen bisherigen Anträgen nicht stattgegeben.

Im letzten Antwortschreiben vom 17.01.12 des Teamleiters floss sogar noch ein das :
,,Eine Löschung des Accounts würde in der Folge zu einer vollständigen Löschung der Daten bei der BA führen"................
,,mögliche leistungsrechtliche Konsequenzen würden ggf. folgen "
Aufgrund dieser Aussage werde ich auch noch das gleiche nach Nürnberg schreiben und zusätzlich
darauf hinweisen das dies doch der Leistungspflicht widerspricht.

Ich erhoffe mir nun, das die für mich äußerst unangenehme Tatsache, ungewollt einen Account zu besitzen mit dem ich nichts anfangen kann und in dem wildfremde Menschen Änderungen vornehmen können, endlich zu meiner Zufriedenheit erledigt werden kann. Ebenso bitte ich darum
die Löschung so vornehmen zu lassen das oben erwähnte Probleme gleich vermieden werden.

Ich bedanke mich vorab für Ihre Mühe und freue mich auf Ihr Antwortschreiben.

Mit freundlichen Grüßen

Ich logge mich aufgrund der Nutzungsbestimmungen bei dem Account nicht ein.
Ich habe keinen Zugriff zur Veränderung der Daten.
Die Daten können jederzeit von anderen Personen mit Passwortkenntnis geändert werden.
Die Anonymisierung kann jederzeit aufgehoben werden.

.
4.Antrag ist fast wie der dritte und ging an das KRM
5.Antrag und letzter
ZitatAn das
Arbeitsamt ...
z. Hd. Frau y


Betr.: Antwort auf den Antrag Löschung des Account Jobbörse
          sowie die erneute Aufforderung desselben und die nochmalige Bitte um
          Schriftliche Bestätigung der Löschung




Sehr geehrte Frau y,
hiermit beantrage ich erneut die Löschung meines Account bei der Jobbörse.


Aussagen wie :
,,Die Löschung in der Jobbörse sei nicht möglich ist für mich nicht akzeptabel."
Wer einen Account startet kann Ihn auch wieder löschen.
Aussagen wie :
,,Ich bin selbst verantwortlich ob mein Kennwort in fremde Hände gelangt", sind irrelevant. Abgesehen davon, habe nicht Ich diesen Account gestartet sondern Sie, und damit habe ich keinen Zugang um Datenschutzrelevante Angaben zu löschen, diese haben nur Sie und Leute denen meine Zugangsdaten von Amtswegen bekannt gemacht werden da diese damit Administratorrechte besitzen.
Aussagen wie :
,,Von Seiten der Arbeitsvermittlung kann lediglich gesteuert werden, inwieweit Ihr Stellenangebot für Arbeitgeber ersichtlich in der Jobbörse erscheint."
sind genauso irrelevant da diese jederzeit von Ihrer Seite geändert werden können da Sie eben genannte Administratorrechte besitzen.

Diesen Antrag übersende ich Ihnen in einem (letzten) Versuch des ,,gütlichen Einvernehmens", ohne Ihre Vorgesetzten einzuschalten.
Ich habe auch kein Problem damit mich mit einem Folgeantrag an den Geschäftsführer des Arbeitsamtes oder noch einmal an das Krisenmanagement in Nürnberg zu wenden!

Ich bestehe auf meinem Recht der informationellen Selbstbestimmung.
Es gibt den Artikel 2 GG.
Sowie ein rechtsgültiges Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu diesem Thema.


Mit freundlichen Grüßen

Anhang
Schutzbereich
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist weit gefasst. Es wird nicht unterschieden, ob mehr oder weniger sensible Daten des Einzelnen betroffen sind. Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass unter den Verarbeitungs- und Verknüpfungsmöglichkeiten der Informationstechnologie auch ein für sich gesehen belangloses Datum einen neuen Stellenwert bekommen könne und es insoweit keine belanglosen Daten gebe.

Art. 2 GG
Ausgangspunkt für das Bundesverfassungsgericht ist das Allgemeine Persönlichkeitsrecht, also Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG (unter C II 1. des Urteils; Rn 152).

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung leitet sich nach Ansicht des Europäischen Parlamentes auch aus Artikel 8 Absatz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention ab:
,,Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz."
– EMRK Art. 8 (1)

Auswirkungen
Das informationelle Selbstbestimmungsrecht wurde die Grundlage für die bestehenden Datenschutzgesetze wie das Bundesdatenschutzgesetz oder die Landesdatenschutzgesetze und beeinflusste auch die Entwicklung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutzrichtlinie).

Eingriffe

Zudem kann man unterscheiden zwischen anonymisierten Daten, die keinen Rückschluss auf den Betroffenen zulassen (z. B. für statistische Erhebungen), und zwischen Daten, die personalisierbar sind. Bei anonymisierten Daten ist die Zweckbindung gelockert, für Daten, die personalisierbar sind, gilt eine strenge Zweckbindung. Der Gesetzgeber muss Vorkehrungen treffen, um Datenmissbrauch zu verhindern (Verfahrensvorschriften, Datenschutzbeauftragte, ...).

PS
weil es mir gerade einfällt. Mein Account wurde nicht gelöscht sondern auf anonym und intern umgestellt. das war das Endergebnis und benutzt habe ich ihn NIE!
MfG FN
Titel: Aw: jobcenter.digital
Beitrag von: Hary am 24. Oktober 2023, 18:30:36
Du musst es eigentlich nicht löschen. Nutze es einfach nicht und fertig. Alles was dir dort zugestellt wird, kommt ohnehin zusätzlich per Post. Von daher würde ich den Zugang einfach bestehen lassen für spätere Zwecke und einfach nicht nutzen bis dahin. Zumindest ist dies die stressfreie Alternative. Zusätzlich weiß man auch nicht, ob es wieder so leicht nutzbar sein wird in Zukunft, wenn es einmal wieder deaktiviert wurde. Zumindest aber wäre alles bis zur Neuanmeldung dann weg.
Titel: Aw: jobcenter.digital
Beitrag von: kopfhoch am 24. Oktober 2023, 21:22:38
Aber wenn mir der Sachbearbeiter ne Nachricht schreibt und ich antworte nicht, weil ich mich nicht mehr einloggen?
Titel: Aw: jobcenter.digital
Beitrag von: JensM1 am 25. Oktober 2023, 13:30:47
ZitatAber wenn mir der Sachbearbeiter ne Nachricht schreibt und ich antworte nicht, weil ich mich nicht mehr einloggen?

Solange du dich nicht einloggst gilt ein Bescheid als digital nicht zugestellt. Wenn du dich einloggst und einen Bescheid liest - ob das auch für Einladungen der AV gilt, weiß ich nicht - bekommt der Bescheid zwei Verfügungen (so etwas wie erhalten und eingesehen) und gilt damit nach Rechtsauffassung JCs Berlin auch als zugestellt.
Titel: Aw: jobcenter.digital
Beitrag von: Knauzika am 26. Oktober 2023, 18:25:37
Zitat von: JensM1 am 25. Oktober 2023, 13:30:47
ZitatAber wenn mir der Sachbearbeiter ne Nachricht schreibt und ich antworte nicht, weil ich mich nicht mehr einloggen?

Solange du dich nicht einloggst gilt ein Bescheid als digital nicht zugestellt. Wenn du dich einloggst und einen Bescheid liest - ob das auch für Einladungen der AV gilt, weiß ich nicht - bekommt der Bescheid zwei Verfügungen (so etwas wie erhalten und eingesehen) und gilt damit nach Rechtsauffassung JCs Berlin auch als zugestellt.

Das heißt bei Vermittlungsvorschlägen oben rechts wenn ich die nicht anklicke sind sie nicht verbindlich? weil ich erhalte diese auch nie per Post.