Hallo! Ich habe mal eine Frage. Und zwar folgendermaßen. Ich (Ü25) beziehe aktuell Bürgergeld wo die Bewillungszeit am 31.07. ausläuft. Einen Weiterbewillungsantrag habe ich bis jetzt nicht gestellt. Ich habe aber eine SV-Pflichtige Beschäftigung ab 01.08. in Ausschicht. Gibt es dieses Einstiegsgeld im Bürgergeld noch?Wenn ja wo kann man den Antrag runterladen? :mail:
Ja, das gibt es noch und du kannst es formlos bei deinem Arbeitsvermittler beantragen.
Muß das Einstiegsgeld im falle einer Kündigung durch den Arbeitnehmer oder Arbeitsgeber zurückgezahlt werden? :nea:
Nein, jedenfalls nicht für die Monate im Beschäftigungsverhältnis.
Was lohnt sich mehr aufstocken oder dieses Einstiegsgeld?
Merkwürdige Frage. Das Einstiegsgeld wird nicht auf das weiterhin mögliche Bürgergeld angerechnet. Hasst du dich eigentlich schon mal eingehender informiert, z. B. hier? (https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/arbeit-finden/einstiegsgeld-fuer-eine-beschaeftigung)
Nö deswegen frag ich ja hier! :blum:
Dann lies den Link ausführlich und denk daran, dass es bis zum 01.08. nicht mehr weit hin ist.