Guten Tag liebes Forum,
ich habe am 01.06.23 einen Erstantrag auf ALG2 gestellt. Dort ist vermerkt, dass ich in einer WG wohne.
Wir wohnen seit über einem Jahr zusammen.
Wir sind nicht verheiratet oder verschwägert oder verwandt.
Wir haben keine gemeinsamen Kinder.
Wir pflegen keine Angehörigen in der gemeinsamen Wohnung.
Wir sind beide als Hauptmieter im Mietvertrag aufgeführt.
Wir haben jeweils beide ein Schlaf- und Arbeitszimmer zur Verfügung, alle anderen Räume sind Gemeinschaftsräume.
Wir haben bei Bezug der Wohnung ein gemeinsames Mietkonto eingerichtet, auf das wir beide monatlich einzahlen und von dem Miete und Unkosten abgebucht werden. Abgesehen davon verfügt jeder über sein Privatkonto, über das der jeweils andere keine Vollmacht verfügt. (Für mein Konto im Speziellen liegt dem Jobcenter eine Auskunft meiner Bank vor, dass es keine Vollmachten gibt.)
Ich habe dem Antrag eine persönliche Stellungnahme hinzugefügt, dass keine Partnerschaft zwischen uns besteht und das Wirtschaften strikt voneinander getrennt erfolgt.
Soweit so gut.
Meine Sachbearbeiterin hat unmissverständlich klar gemacht, dass meine Unterlagen komplett sind, ABER eine abschließende Bearbeitung erst nach einem Hausbesuch möglich ist.
Der Hausbesuch ist heute erfolgt. Der Außendiest hat oberflächlich vom Flur aus in jeden Raum einen kurzen Blick geworfen, keine Fragen zum Wirtschaften gestellt und wollte auch nichts näher gezeigt bekommen. (Die hat nicht interessiert wie hier die Wäsche gewaschen oder gelagert wird, wie der Kühlschrank aussieht, wo Geschirr ist etc.)
Der Hausbesuch ist ab dem Punkt bergab gegangen, als sie mich darum baten die Räume meines Mitbewohners betreten zu dürfen. (Die Türen waren zu. Mein Mitbewohner arbeitet und war nicht zugegen.) Ich habe dies verneint und ihnen den Hinweis gegeben, dass sie sich gerne meine Räume noch genauer ansehen dürfen. Das wollten sie nicht, sie wollten speziell das Schlafzimmer meines Mitbewohners begutachten um sicher zu stellen, dass dort Kleiderschrank und Bett vorhanden wären.
Ich habe wiederholt deutlich gemacht, dass ich das nicht gestatten kann und mein Mitbewohner einer Begutachtung seiner Räume nicht zustimmt, im Speziellen wenn er nicht anwesend ist. Er möchte von meinem "Amtsschlamassel" absolut nicht belangt werden. Die Mitarbeitenden sind dann recht ungehalten geworden, der Hausbesuch könne aber so nicht vernünftig abgeschlossen werden und der Prüfvorgang auch nicht. Ich habe ihnen nochmal mitgeteilt, dass die Türen verschlossen bleiben müssen. Danach sind sie nur noch pampig geworden und sind gegangen. Ein Protokoll wurde mir weder gezeigt noch in Abschrift ausgehändigt.
So. Und nun sitze ich hier und ärgere mich, dass ich die überhaupt reingelassen habe. Naiv wie ich bin, war ich davon ausgegangen, dass das ruhiger ablaufen könnte. :wand:
Jetzt meine Fragen:
Muss der Hausbesuch nochmal gemacht werden?
Kann ich darauf bestehen, dass der von anderen Mitarbeitenden gemacht wird? Denn diesen beiden repektlosen Menschen möchte ich am liebsten Hausverbot erteilen.
Was mache ich ob des Antrags? Wenn der jetzt abgelehnt wird oder einfach nicht weiter bearbeitet wird weil "der Hausbesucht nicht erfolgreich abgeschlossen" werden konnte, stehe ich weiterhin ohne Geld da.
Gibt es noch andere Unterlagen außer die Auskunft meiner Bank, die ich vorlegen kann?
Welche Unkosten werden denn vom gemeinsamen Konto abgebucht?
Du brauchst kein Hausverbot zu erteilen. Lass sie das nächste Mal nicht rein.
Zitat von: BigMama am 11. Juli 2023, 18:00:24Welche Unkosten werden denn vom gemeinsamen Konto abgebucht?
Miete, Stadtwerke, Internet.
EDIT: Ich habe gerade nochmal nachgesehen, die GEZ wird auch von dort abgebucht. Sonst nichts.
endra
Zitat von: endra am 11. Juli 2023, 17:53:41Muss der Hausbesuch nochmal gemacht werden?
schon der erste war zuviel und lies selber den Anfang dieses Threads > VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE (http://hartz.info/index.php?topic=36238.0) < dann verstehst du wie ich es gemeint habe.
Zitat von: endra am 11. Juli 2023, 18:02:34Miete, Stadtwerke, Internet.
EDIT: Ich habe gerade nochmal nachgesehen, die GEZ wird auch von dort abgebucht. Sonst nichts.
selbst dieses Konto sagt nicht aus das ihr eine BG seid. Siehe Anhang mit BSG Urteil
und dann noch ein Anhang wegen der Beweispflicht.
MfG FN