Das Volksbegehren ,,Hamburg soll Grundeinkommen testen!" darf nicht wie beantragt durchgeführt werden. In der vorgeschlagenen Form verstößt es gegen höherrangiges Recht, urteilte am Mittwoch, 12. Juli 2023, das Hamburgische Verfassungsgericht (Az.: HVerfG 12/20).
https://www.gegen-hartz.de/news/statt-buergergeld-verfassungsgericht-stoppt-grundeinkommen
das sgb2 verstösst auch gegen höherrangieges gesetz..warum wird denn das sgb2 nicht gestopt..?
Zitat von: selbiger am 13. Juli 2023, 06:18:17das sgb2 verstösst auch gegen höherrangieges gesetz..warum wird denn das sgb2 nicht gestopt..?
Du hast mal wieder nichts verstanden. Jedes Gesetz muss ausreichend prozeduralisiert sein und dieses war nicht der Fall. Der Artikel ist mal wieder einfach schlecht geschrieben. Hätte der Autor bessere Formulierungen benutzt und mehr eigenes Hintergrundwissen eingebracht so wäre der Artikel viel besser verständlich. Gegen welches höherrangiges Recht soll verstoßen worden sein? Der Autor geht nicht mit einem Satz drauf ein.
Lies einfach mal den Artikel zu Ende.
ZitatDer Artikel ist mal wieder einfach schlecht geschrieben. Hätte der Autor bessere Formulierungen benutzt und mehr eigenes Hintergrundwissen eingebracht so wäre der Artikel viel besser verständlich. Gegen welches höherrangiges Recht soll verstoßen worden sein? Der Autor geht nicht mit einem Satz drauf ein.
Zitat von: Sebastian am 13. Juli 2023, 15:46:00Lies einfach mal den Artikel zu Ende.
ZitatDer Artikel ist mal wieder einfach schlecht geschrieben. Hätte der Autor bessere Formulierungen benutzt und mehr eigenes Hintergrundwissen eingebracht so wäre der Artikel viel besser verständlich. Gegen welches höherrangiges Recht soll verstoßen worden sein? Der Autor geht nicht mit einem Satz drauf ein.
Könntest du bitte die Stelle aus dem Artikel zitieren aus dem hervor geht um welches höherrangiges Recht es geht und in welchem Gesetz dieses verankert ist?