Die Umstellung von Hartz IV auf das Bürgergeld zu Beginn dieses Jahres hatte zu einer vorübergehenden Aussetzung der postalischen Erreichbarkeitspflicht geführt. Mit der zweiten Reformwelle zum 1. Juli sollte jedoch eine Neuregelung in Kraft treten, die die Erreichbarkeitspflicht wieder einführt. Diese Regelung ist jedoch noch nicht in Kraft getreten, da bisher nur ein Referentenentwurf vorliegt. In diesem Text wollen wir klären, welche Auswirkungen dies für die Leistungsempfänger hat.
https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-erreichbarkeitspflicht-versehentlich-abgeschafft
wie kann man ausversehen etwas sowas derartiges abschaffen..?? :weisnich: