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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Finn Derlohn am 13. Juli 2023, 13:17:47

Titel: Bürgergeld WBA ausfüllen 'Unterkunft und Heizung'
Beitrag von: Finn Derlohn am 13. Juli 2023, 13:17:47
Guten Tag.

Heute fülle ich einen WBA (Weiterbewilligungsgsantrag, Bürgergeld) aus.
Bei '3. Kosten für Unterkunft und Heizung' kreuze ich 'Komplettmiete (mit Nebenkosten)' an.

Aber dann weiß ich nicht weiter:
Zitat: 'Bitte legen Sie aktuelle Nachweise mit Angabe der jeweiligen Fälligkeit vor,... .'

Bei Hartz.4 WBA konnte man einfach die Kosten eintragen.
Soll ich heute meinen Mietvertrag in Kopie mit schicken, oder reicht da vielleicht sogar eine Kopie vom Kontoauszug?

Wer hat eine Antwort?

Grüße


Titel: Aw: Bürgergeld WBA ausfüllen 'Unterkunft und Heizung'
Beitrag von: Harald53 am 13. Juli 2023, 13:40:05
Da brauchst du tatsächlich nur die Werte eintragen wie Grundmiete, Heizung/Warmwasser etc.

Die jeweils aktuelle Betriebskostenabrechnung hast du ja sicherlich immer eingereicht.
Dort steht ja die aktuelle fälligkeit und höhe der Miete drin.
Titel: Aw: Bürgergeld WBA ausfüllen 'Unterkunft und Heizung'
Beitrag von: Der Friese am 13. Juli 2023, 13:44:08
Ich schreibe da immer quer drüber: Liegt vor.
Da ich immer nur 6 Monate bewilligt bekomme, war es nun auch das 2te Mal beim Bürgergeld so. So lange sich nichts an der Miete ändert, ändert sich ja auch nichts an den Kosten fürs JC.
Titel: Aw: Bürgergeld WBA ausfüllen 'Unterkunft und Heizung'
Beitrag von: Finn Derlohn am 13. Juli 2023, 13:54:16
Hallo.
Vielen Dank für die Antworten.
In dem WBA ist aber kein Platz vorgesehen, um etwas einzutragen (siehe Anhang).
In meiner Betriebskostenrechnung (Nebenkosten) steht die Miete nichmit drin.

Was nun?
Titel: Aw: Bürgergeld WBA ausfüllen 'Unterkunft und Heizung'
Beitrag von: Kopfbahnhof am 13. Juli 2023, 19:07:32
Zitat von: Finn Derlohn am 13. Juli 2023, 13:17:47Soll ich heute meinen Mietvertrag in Kopie mit schicken
Nicht wenn das JC den schon hat.

Ansonsten eben Kreuz bei Ja und was noch zutrifft.
Zitat von: Finn Derlohn am 13. Juli 2023, 13:54:16steht die Miete nichmit drin
Seltsam, eigentlich steht das drin Miete bisher und Miete ab...

Leg einfach einen extra Zettel mit rein, wenn es Änderungen bei den KdU gegeben hat.
Titel: Aw: Bürgergeld WBA ausfüllen 'Unterkunft und Heizung'
Beitrag von: Finn Derlohn am 13. Juli 2023, 19:38:41
@ Kopfbahnhof
Danke für die Antwort.
Ich werde bei '3. Kosten für Unterkunft und Heizung' darauf hinweisen, dass die Miete in den Kontoauszügen aufgelistet ist.
Die schick' ich eh mit (letzten 3 Monate).

Grüße
Titel: Aw: Bürgergeld WBA ausfüllen 'Unterkunft und Heizung'
Beitrag von: Kopfbahnhof am 13. Juli 2023, 19:41:43
Zitat von: Finn Derlohn am 13. Juli 2023, 19:38:41Die schick' ich eh mit
Ja kannst du machen, obwohl das JC doch die KdU kennen müsste?
Immerhin zahlen sie die ja.

Wenn es keine Änderung bei den KdU gibt, kann man das ja noch mit dazu schreiben.
Titel: Aw: Bürgergeld WBA ausfüllen 'Unterkunft und Heizung'
Beitrag von: Finn Derlohn am 13. Juli 2023, 20:16:30
@Kopfbahnhof
Okay, vielen Dank für die Rückmeldung.
Schreib' ich noch dazu.

Grüße